Schwarze Schafe unter Rechtsanwälten

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarze Schafe unter Rechtsanwälten

Mich umtreibt im Moment die Frage wie verbreitet in der Anwaltschaft "Schwarze Schafe" sind?
Gemeint sind Rechtsanwälte, die in betrügerischer Absicht ein Mandat annehmen und gegenüber dem Mandanten vorgeben für seine Interessen einzutreten, es in Wahrheit aber nicht vorhaben.

Am Anfang gibt es Termine und Telefonate, vielleicht sogar irgendwann einen Schriftsatz, aber danach folgen erst Ausreden und Ausflüchte. Eine telefonische Erreichbarkeit ist sowieso nie gegeben. Auf E-Mail wird anfangs noch reagiert, wenn Sie ein zweites und ein drittes mal gesendet worden sind.
Später folgt nur noch ein großes "Schweigen".
Die betreffende Person ist im Bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ordnungsgemäß eingetragen. Auch habe ich die sehr schnell gestellte Rechnung ebenfalls sehr schnell beglichen. Die Dringlichkeit meines Anliegens war dem Rechtsanwalt von Anfang an bekannt. Zu keinem Zeitpunkt wurde vom Rechtsanwalt auf Kapazitätsengpässe hingewiesen. Von daher gehe ich nicht bloß von einer Pflichtverletzung, sondern von einem vorsätzlichen Verhalten aus.

Hat jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gibt es so eine Art schwarze Liste, in der solche Rechtsanwälte eingetragen werden können, um andere in Rechtsangelegenheit Ratsuchende vor Schaden zu bewahren. Noch schlimmer als der finanzielle Schaden, ist der Schaden, der durch den zeitlichen Verzug in der Rechtsangelegenheit vergangen ist.

-- Editiert von Moderator topic am 27. November 2022 15:51

-- Thema wurde verschoben am 27. November 2022 15:51

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



39 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Gibt es so eine Art schwarze Liste, in der solche Rechtsanwälte eingetragen werden können,

Selbstverständlich nicht, eine solche würde nämlich rechtswidrig sein.



Zitat (von RLP_2022):
Noch schlimmer als der finanzielle Schaden, ist der Schaden, der durch den zeitlichen Verzug in der Rechtsangelegenheit vergangen ist.

Welcher andere Schaden als finanzieller sollte denn da entsenden sein?



Zitat (von RLP_2022):
Mich umtreibt im Moment die Frage wie verbreitet in der Anwaltschaft "Schwarze Schafe" sind?

Deutlich weniger verbreitet als in allen anderen Branchen, da die Anwaltskammern als Aufsichts- und Disziplinarbehörde da ein Auge drauf haben.
Da kann man dann im übrigen auch Beschwerde einreichen.

Deutlich weiter verbreitet als in allen anderen Branchen ist allerdings, dass die Mandanten von einem "schlechten Anwalt" sprechen, nur weil er nicht so arbeitet wie sie es wünschen, anders arbeitet als in ihren Vorstellungen, man den Prozess verliert etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Deutlich weiter verbreitet als in allen anderen Branchen ist allerdings, dass die Mandanten von einem "schlechten Anwalt" sprechen, nur weil er nicht so arbeitet wie sie es wünschen, anders arbeitet als in ihren Vorstellungen, man den Prozess verliert etc.


Ein "schlechter Anwalt" arbeitet wenigstens. Jemand der arbeitet darf auch Fehler machen...
Es geht auch nicht um die Bewertung des Verlaufs oder Ausgangs einer Rechtsangelegenheit, sondern schlicht und ergreifend darum, dass der betreffende Anwalt zwar vorgegeben hat, eine Interessenvertretung und zwar eine sehr engagierte, zu übernehmen. Auf diese Vorsätze folgte schlicht und ergreifend nichts. Ausreden, Ausflüchte. Inhaltsleere Reaktionen gab's am Anfang. Nach ca. jeder dritten E-Mail. Die erste enthielt mein Anliegen. Die zweite war eine freundliche Erinnerung. Die dritte eine noch immer freundliche, aber bestimmtere Erinnerung. Ich bin bei jeglicher Kommunikation immer freundlich geblieben. Auch habe ich stets geduldig gewartet, bevor ich eine Erinnerungs-E-Mail geschrieben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welcher andere Schaden als finanzieller sollte denn da entsenden sein?


Im Familienrecht kann es durch zeitlichen Verzug in einer Angelegenheit dazu kommen, dass die gegnerische Partei zwar für ihr unrechtmäßiges Verhalten gerügt wird, aber aufgrund der Etablierung der Situation diese als gegeben und nicht mehr veränderbar ansehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Deutlich weniger verbreitet als in allen anderen Branchen, da die Anwaltskammern als Aufsichts- und Disziplinarbehörde da ein Auge drauf haben.
Da kann man dann im übrigen auch Beschwerde einreichen.


Inwiefern haben die Anwaltskammern denn "da ein Auge drauf"?
Ich nehme an, dass sie wohl keine "Testmandanten" losschicken werden.

Beschweren wird nichts nützen, da die Beweispflicht ja bei mir liegt. Meistens wird alles nur mündlich besprochen.
Es gibt ja auch keine schriftlichen Vereinbarungen innerhalb welcher Fristen eine Reaktion auf ein Anliegen zu erfolgen hat. Das Beste wäre wenn der Ruf einer solchen Person sich beschädigen ließe. Aber solange man nicht in Erfahrung bringen kann, wer sonst noch geschädigt oder ganz einfach für dumm verkauft worden ist, hat diese Möglichkeit auch keinen Aussicht auf Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Im Familienrecht kann es durch zeitlichen Verzug in einer Angelegenheit dazu kommen, dass die gegnerische Partei zwar für ihr unrechtmäßiges Verhalten gerügt wird, aber aufgrund der Etablierung der Situation diese als gegeben und nicht mehr veränderbar ansehen.

Das wäre dann kein Schaden im juristischen Sinne.

Aber wenn man so was merkt, kann man dem Anwalt auch das Mandat entziehen und einen anderen beauftragen. Dazu wäre man auch im Rahmen der Schadenminderungspflicht gehalten, gäbe es einen ersatzfähigen Schaden.



Zitat (von RLP_2022):
Ein "schlechter Anwalt" arbeitet wenigstens.

Einen Beweis das der Anwalt gar nicht gearbeitet hat, gibt es anscheinend nicht?

Insofern würde ich mich beim Anwalt und bei der Kammer gerichtsfest über die völlig unzureichenden Bearbeitung des Mandats beschweren.
Und überlegen einen anderen Anwalt zu beauftragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Das Beste wäre wenn der Ruf einer solchen Person sich beschädigen ließe.

Ja genau ... alleine aufgrund der unbewiesenen Behauptung einer Person ...

Das gabs übrigens mal vor gut 80 Jahren in DE - war aber wie der Rest des Systems so gar kein Erfolgsmodell ...

Seit DE wieder ein Rechtsstaat ist, funktioniert das halt nicht mehr und kann am Ende durchaus teuer werden für den Verbreiter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einen Beweis das der Anwalt gar nicht gearbeitet hat, gibt es anscheinend nicht?


Wie weist man ein Ereignis nach, dass gar nicht stattgefunden hat?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insofern würde ich mich beim Anwalt und bei der Kammer gerichtsfest über die völlig unzureichenden Bearbeitung des Mandats beschweren.
Und überlegen einen anderen Anwalt zu beauftragen.


Ich überlege ja bereits einen anderen Anwalt zu beauftragen.

Wie lege ich denn eine "gerichtsfeste" Beschwerde ein?

Wie in einem anderen Beitrag soeben schon erwähnt, dürfte es unglaublich schwer sein ein Ereignis nachzuweisen, dass gar nicht stattgefunden hat. Es ist leicht etwas nachzuweisen, dass sich ereignet hat.
Aber ich besitze keinen einzigen Beleg darüber, dass der betreffende Anwalt nicht gearbeitet hat.
Es ist kaum zu glauben, er hat mir keinen ausgestellt ;-)
Ich habe nur den E-Mail-Schriftverkehr. Aber das ist kein Beweis. Ich kann ja nicht beweisen, dass der Schriftverkehr vollständig ist. Man könnte mir unterstellen, ich hätte bloß die Antworten des Anwalts (die es in dem Sinne nicht gegeben hat) einfach weggelassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das gabs übrigens mal vor gut 80 Jahren in DE - war aber wie der Rest des Systems so gar kein Erfolgsmodell ...


Naja, das finde ich jetzt etwas weit hergeholt...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Seit DE wieder ein Rechtsstaat ist, funktioniert das halt nicht mehr und kann am Ende durchaus teuer werden für den Verbreiter.


D.h. ich darf noch nicht einmal in einer Google-Bewertung davor warnen, was potentiellen Mandanten bei diesem Anwalt erwartet? Leider hat er erst eine negative Bewertung, in der jemand die schlechte Erreichbarkeit als Kriterium "auslobt", diesem Anwalt sein Vertrauen auszusprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Wie in einem anderen Beitrag soeben schon erwähnt, dürfte es unglaublich schwer sein ein Ereignis nachzuweisen, dass gar nicht stattgefunden hat.

Nun wenn ich jemanden beauftrage "schreibe Gegenseite X an" und es findet sich dann nicht ein Schreiben an Gegenseite X ...

Man sollte dann auch eine Frist gesetzt haben, bis wann das zu erfolgen hat, ansonsten reicht auch ein spätes Tätigwerden und alle Beschwerden darüber sind nichtig.

Allerdings gibt es hier noch eine Besonderheit, denn wenn dieses Schreiben kontraproduktiv wäre, dann darf der Anwalt das gar nicht ...



Zitat (von RLP_2022):
D.h. ich darf noch nicht einmal in einer Google-Bewertung davor warnen, was potentiellen Mandanten bei diesem Anwalt erwartet?

Doch das darf man.

Vermutlich wird der Anwalt dann aktiver als man möchte und reagiert mit Strafanzeige und strafbewehrter Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage. Letztere sind besonders teuer ...

Man sollte also nicht immer alles machen was man darf, sondern besser das was rechtskonform ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte dann auch eine Frist gesetzt haben, bis wann das zu erfolgen hat, ansonsten reicht auch ein spätes Tätigwerden und alle Beschwerden darüber sind nichtig.


D.h. mit anderen Worten formuliert, solange keine Fristen gesetzt werden, ist ein Rechtsanwalt gar nicht in der Pflicht eine vereinbarte Leistung zu erbringen. Es spielt also keine Rolle, ob eine Woche, ein Monat, ein halbes Jahr oder ein noch längerer Zeitraum vergangen ist.
Wie ist §43 BRAO bzw. §11 BORA zu interpretieren? Handelt es sich dabei um Pflichten eines Rechtsanwaltes oder nur Empfehlungen für Rechtsanwälte, die ihren Beruf besonders vorbildlich ausüben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Allerdings gibt es hier noch eine Besonderheit, denn wenn dieses Schreiben kontraproduktiv wäre, dann darf der Anwalt das gar nicht ...


Kontraproduktiv bedeutet hier, wenn ich Anliegen hätte, die entweder sinnlos sind oder juristisch keine Aussicht auf Erfolg haben?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Die Vorstellung von sinnvoller Prozessführung kann durchaus unterschiedlich sein. Viel Schreiben ist nicht immer sinnvoll, häufig klaffen da die Meinungen vom Profi und vom Laien auseinander. Man muss selbst entscheiden, welche Form der Prozessführung man bevorzugt. Und nie vergessen: man kann sich auch um Kopf und Kragen schreiben. Sehr hübsch fand ich mal einen Schriftsatz einen Anwalt ans Familiengericht, welcher mit den Worten anfing: "in vorbezeichneter Angelegenheit SOLL ich noch vortragen ....."

Also, ein vermeintlich untätiger Anwalt muss kein schwarzes Schaf sein. Gerade im Familienrecht, wo ja häufig die Emotionen doch heftig ist, wird auch oft vergessen, dass der Anwalt wirklich nur für die juristische Abarbeitung zuständig ist. Nicht für Streicheleinheiten oder sonstigen mentalen Support.

Im übrigen: erkennt man an einem verschlossenen Briefumschlag, ob der Inhalt erfreulich ist oder ob nicht? Ob man mit einem Anwalt auf einer Wellenlänge liegt, das sollte man im Erstgespräch ohne Mandatierung austesten, vor Einholung einer juristischen Bewertung. Und der Rest beinhaltet wie bei jeder Dienstleistung ein gewisses Risiko.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, ein vermeintlich untätiger Anwalt muss kein schwarzes Schaf sein. Gerade im Familienrecht, wo ja häufig die Emotionen doch heftig ist, wird auch oft vergessen, dass der Anwalt wirklich nur für die juristische Abarbeitung zuständig ist. Nicht für Streicheleinheiten oder sonstigen mentalen Support.


Das ist schon richtig!
Nur müsste er sich dazu dann eben auch äußern. Bislang habe ich lediglich seinen Vorschlägen zugestimmt. Es geht nicht darum, dass der Anwalt nicht das macht, was ich gerne möchte, es geht darum, dass er GAR NICHTS macht.

Fristsetzungen sind natürlich kein Mittel einer guten Kommunikation. Wenn so etwas erforderlich ist, sollte man sich überlegen, ob es die Sache überhaupt wert ist. Das habe ich auch bereits getan. Spaßhalber kann ich das noch mal ausprobieren, nur um meine eigene Neugierde zu befriedigen, ob er dann vielleicht reagiert.

Zum Thema Erstgespräch: im Erstgespräch hat er ja einen überragend positiven Eindruck hinterlassen. Auch danach noch. Er ist auch ein Sympathieträger, eine sehr charismatische Persönlichkeit. Nur auf die guten Reden folgte zunächst nichts produktives, und anschließend gar nichts mehr.
Das Erstgespräch ist hilfreich um zu erkennen, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist. Das Ganze steht unter der Voraussetzung, dass der Rechtsanwalt von sich motiviert ist, ein Mandat erwartungsgemäß auszuüben.
Ist er es nämlich nicht, wie mein Fall zeigt, hat man eben Pech gehabt.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Anregungen!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
solange keine Fristen gesetzt werden, ist ein Rechtsanwalt gar nicht in der Pflicht eine vereinbarte Leistung zu erbringen.

Falsch, selbstverständlich ist er in der Pflicht. Er ist nur sehr frei darin den Zeitpunkt der Erfüllung dieser Pflicht zu wählen.
Wenn die Frist angemessen war, gerät er aber nach fruchtlosem Fristablauf in Verzug. Und in Verzug zu sein ist dann durchaus ein juristischen Problem für ihn.



Zitat (von RLP_2022):
Kontraproduktiv bedeutet hier, wenn ich Anliegen hätte, die entweder sinnlos sind oder juristisch keine Aussicht auf Erfolg haben?

Richtig, oder die in der Sache sogar schädlich sein können.

Ein wenig ist das wie beim pokern. Es ist immer die Frage, wann man seine Karten aufdeckt. Zeugt man sein Blatt zu früh, kann der Gegner noch reagieren, zeigt man es erst in der Verhandlung kann es zu Sieg führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Ich überlege ja bereits einen anderen Anwalt zu beauftragen.
Bevor man das tut, sollte man dem *Schweiger* das noch vorhandene Mandat entziehen, möglichst nicht per E-Mail.
Zitat (von RLP_2022):
Wie lege ich denn eine "gerichtsfeste" Beschwerde ein?
Das ist jetzt eher irrelevant.
Wenn es tatsächlich Beschwer gäbe, könnte man sich gerichtsfest--- mindestens schriftlich nachweisbar beschweren. Üblich und weit verbreitet sind Einwurfeinschreiben. Möglich ist auch die Zustellung des Schriftstücks durch einen Boten oder Gerichtsvollzieher, falls man der Post nicht traut.
Zitat (von RLP_2022):
Im Familienrecht kann es durch zeitlichen Verzug in einer Angelegenheit dazu kommen
Ja, das ist möglich. Ist das denn in deiner Angelegenheit auch dazu gekommen? Anwälte dürfen auch am Fristende, dh. am letzten Tage noch um 23.59Uhr etwa einen Antrag beim FG einreichen. Manche sehen das als üblich an.
Zitat (von RLP_2022):
Ich nehme an, dass sie wohl keine "Testmandanten" losschicken werden.
Richtig. Dafür gibts doch die Beschwerdemöglichkeit.

Zitat (von RLP_2022):
es geht darum, dass er GAR NICHTS macht.
Könntest du mal konkret werden?
- Muss ein Antrag am xxDatum bei Gericht vorliegen?
-Weiß der Anwalt davon?
-Welcher Schaden ist dir konkret entstanden?
-Seit wann schweigt der Anwalt?
-Schon länger als seit 01/22?

-- Editiert von User am 28. November 2022 15:08

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von RLP_2022):
Im Familienrecht kann es durch zeitlichen Verzug in einer Angelegenheit dazu kommen
Ja, das ist möglich. Ist das denn in deiner Angelegenheit auch dazu gekommen? Anwälte dürfen auch am Fristende, dh. am letzten Tage noch um 23.59Uhr etwa einen Antrag beim FG einreichen. Manche sehen das als üblich an.


Nein, wir sind nicht in Verzug gekommen bzgl. irgendeiner durch den Gegner gesetzten Frist.

Die Ausgangssituation ist folgende: es geht um den Umgang mit meinem Sohn. Ich strebe ein sog. paritätisches Wechselmodell an. In der Regel wird hier eine einvernehmliche Regelung vorausgesetzt. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit dies gegen den Willen des anderen Elternteils gerichtlich durchzusetzen (Voraussetzung: Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern bzgl. der Belange des Kindes).
Dabei wollte mich der beauftragte Anwalt unterstützen.
Da die offizielle Trennungssituation seit mittlerweile schon seit fast 1,5 Jahren besteht und der beauftragte Anwalt seit Monaten mit Untätigkeit glänzt, könnte nach meiner Befürchtung das Familiengericht mein Anliegen schon alleine mit der folgenden Argumentation ablehnen:
"Dass fällt ihnen aber früh ein! Da hätten sie ja mal eher drauf kommen können. Ihr Sohn hat sich mittlerweile bestens mit der Trennungsituation seiner Eltern abgefunden und fühlt sich im Umfeld seiner Mutter pudelwohl. Daher ist es das Beste für das Kind, wenn sich an seiner Lebenssituation nicht schon wieder etwas ändert."

Genau deswegen, befürchte ich, dass mir sehr wohl durch die beharrliche Untätigkeit des Anwaltes ein (immaterieller) "Schaden" entstanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Könntest du mal konkret werden?
- Muss ein Antrag am xxDatum bei Gericht vorliegen?


Nein. Siehe oben bzgl. Umgangsregelung/Wechselmodell

Zitat (von Anami):
-Weiß der Anwalt davon?


Der Anwalt kennt den Fall sehr genau. Ich musste ihn nie an Details erinnern wenn wir nach einigen Wochen wieder ein Gespräch hatten. Er kennt seinen Auftrag sehr genau, den er mehr oder weniger ja selber formuliert hat. Er hatte zuletzt einen Antrag an das Familiengericht vorbereitet.
Einen Entwurf hatte er - auch schon mit Verzögerung - mir ca. am 01.07. vorgelegt. Dieser Entwurf war nach meiner Einschätzung mittels Copy and Paste zusammengestückelt. Meine sachlichen Korrekturen habe ich ihm prompt geschickt. Ich bat um Wiedervorlage, um den Antrag schließlich freigeben zu können. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Fehlerhaft war im Antrag u.a. die Anzahl der Kinder und sämtliche Formulierungen, die im Plural anstelle der korrekten Singularform verfasst waren. Daneben sah der Antrag neben der Umgangsregelung vor, einen Streit um das Inventar des Kinderzimmers zu beginnen, was mit mir nicht abgesprochen war und auch nicht in meinem Sinne ist.

Zitat (von Anami):
-Welcher Schaden ist dir konkret entstanden?


Es ist der befürchtete immaterielle Schaden, der durch monatelange Passivität entstanden sein könnte (s.o.).

Zitat (von Anami):
-Seit wann schweigt der Anwalt?

Der Anwalt schweigt seit 08.07.2022. Er hatte mir an diesem Tag mitgeteilt, dass er z.Zt. verhindert und nicht in der Kanzlei wäre und in der kommenden Woche sich melden würde. Seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Zitat (von Anami):
-Schon länger als seit 01/22?


Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Nein, wir sind nicht in Verzug gekommen
Gut. Kein Schaden zu erkennen. Für den Anwalt offenbar keine Eile, irgendwas auf den Weg zum Gericht zu bringen.
Zitat (von RLP_2022):
Die Ausgangssituation ist folgende:
Ich habe deinen anderen Beitrag von 01/22 gelesen.
Zitat (von RLP_2022):
Es gibt aber durchaus die Möglichkeit dies gegen den Willen des anderen Elternteils gerichtlich durchzusetzen
Ja, klar. Wie viele gescheiterte Versuche zwischen den Eltern gab es denn?
Und was bedeutet ---seit Monaten nichts ---? Wann hast du ihn beauftragt, den Weg übers Gericht zu gehen?
Geht es mal konkret?

Wenn bisher beim Familiengericht kein solcher Antrag vorliegt (auf gerichtl. Entscheidung zum Umgang), hat das Gericht 0,00 Anlass, dir als Ehemann so zu antworten. Sowas denkst du dir nur aus. Auch das Gericht kennt Umgangsrechte und -Pflichten.
Getrennte können durchaus länger an einer Trennung kauen und schlucken. Trotzdem sollte das Wohl des Kindes (hier Umgangsrecht bzw. Umgangspflicht) einvernehmlich = OHNE Gericht zustande kommen.

Also beste Variante: Mit der Nochfrau eine Vereinbarung zum Umgang treffen. Wenn es nicht gleich das Wechselmodell wird, dann evtl. zunächst die übliche und bekannte Wochenend-Vereinbarung.
ganz ohne Anwalt, ohne Beschwerde, ohne Kammer und ohne Gericht.

Ich teile deine Befürchtungen nicht. Ich komme zum obigen Vorschlag, falls die Eheleute gar nicht miteinander reden können/wollen:
-Zuerst dem jetzigen Anwalt das Mandat entziehen.
-Dann einen neuen mit konkreter Aufgabenstellung beauftragen.

Ich frage mal ganz konkret: Hast du seit 1,5 Jahren gar keinen Kontakt/Umgang zu deinem Sohn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie viele gescheiterte Versuche zwischen den Eltern gab es denn?

Mein erster Anwalt hat bereits am 06. Dezember 2021 ein Wechselmodell angefragt und als dies unbeantwortet geblieben ist, am 20. Januar 2022 noch einmal daran erinnert. Er hat mir zur Verstehen gegeben, dass er aufgrund seines Rollenverständnisses von Mutter und Vater das Kind bei der Mutter am besten aufgehoben sieht und daher meine Interessen bzgl. eines Wechselmodells nicht weiter unterstützen möchte. Daher habe ich ab Januar nach einem neuen Anwalt gesucht und bin schließlich beim jetzigen gelandet.
Der jetzige Anwalt hat dann nach langer Anlaufzeit einen Schriftsatz verfasst, der am 23.05.2022 den gegnerischen Anwalt erreicht haben dürfte. Es blieb der bislang einzige Schriftsatz aus seiner Feder.
Dieser Schriftsatz enthielt das Angebot eine einvernehmliche Regelung mit der Mutter zu vereinbaren. Eine umfassende Regelung des Umgangs lag dem Schriftsatz als Anhang bei. Gleichzeitig wurde eine Frist gesetzt.
Der Gegner hat die Frist zunächst um eine Woche verlängern lassen, diese verlängerte Frist aber ohne Reaktion (bis heute) auslaufen gelassen. Hierauf hat mein Anwalt trotz vielfacher Aufforderungen (durch mich) nicht reagiert. Im Schriftsatz wurde direkt in Aussicht gestellt, dass bei Verweigerung der Zustimmung zur vorgeschlagenen Umgangsregelung, eine gerichtliche Klärung erfolgen würde.

Zitat (von Anami):
Und was bedeutet ---seit Monaten nichts ---?

Wenn man die Differenz zwischen der Datumsangabe 08.07.2022 (letzte Reaktion des Anwalts) und dem heutigen Datum 28.11.2022 bildet, so ist das Ergebnis 4 Monate 21 Tage. Da kann man schon von monatelanger Untätigkeit sprechen!


Zitat (von Anami):

Wann hast du ihn beauftragt, den Weg übers Gericht zu gehen?
Geht es mal konkret?


Am 09.05.2022 hatte ich einen Gesprächstermin mit meinem Anwalt. Im Rahmen dieses Termins wurde das Vorgehen besprochen:
1. Schriftsatz mit Vorschlag einer einvernehmlichen Umgangsregelung (s.o.)
2. er war sich ziemlich sicher aufgrund von Erfahrungswerten, dass sie dieser Regelung nicht zustimmen wird.
3. Antrag an das Familiengericht (der bis heute nicht erfolgt ist)

Zitat (von Anami):

Getrennte können durchaus länger an einer Trennung kauen und schlucken. Trotzdem sollte das Wohl des Kindes (hier Umgangsrecht bzw. Umgangspflicht) einvernehmlich = OHNE Gericht zustande kommen.

Gut gedacht. Die Praxis sieht leider häufig (nicht immer) anders aus.

Zitat (von Anami):
Also beste Variante: Mit der Nochfrau eine Vereinbarung zum Umgang treffen. Wenn es nicht gleich das Wechselmodell wird, dann evtl. zunächst die übliche und bekannte Wochenend-Vereinbarung.
ganz ohne Anwalt, ohne Beschwerde, ohne Kammer und ohne Gericht.

Guter Vorschlag! Ich hatte ihr bereits vorgeschlagen, bevor der Schriftsatz an ihren Anwalt rausging, dass wir uns einmal zusammensetzen und darüber sprechen, wie ein solches Wechselmodell von meiner Seite aus gelebt werden könnte. Den Vorschlag hat sie zur Kenntnis genommen. Mehr nicht.

Zitat (von Anami):

Ich teile deine Befürchtungen nicht. Ich komme zum obigen Vorschlag, falls die Eheleute gar nicht miteinander reden können/wollen:
-Zuerst dem jetzigen Anwalt das Mandat entziehen.

Das steht dann wohl bevor.

Zitat (von Anami):

-Dann einen neuen mit konkreter Aufgabenstellung beauftragen.


Konkret heißt nicht nur das angestrebte Ergebnis zu benennen, sondern auch meinen zeitlichen (realistischen) Erwartungshorizont?

Zitat (von Anami):

Ich frage mal ganz konkret: Hast du seit 1,5 Jahren gar keinen Kontakt/Umgang zu deinem Sohn?

Doch bis Ende letzten Jahres jedes Wochenende plus zwei Besuche (Di und Do) abends zwecks Vorlesen einer Gute- Nachtgeschichte. Zum Ende des vergangenen Jahres wurde diese gängige und schon länger praktizierte Lösung einseitig von der Mutter meines Sohnes aufgekündigt. Seit Anfang diesen Jahres gilt nur noch die Regelung, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei mir verbringt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Konkret heißt nicht nur das angestrebte Ergebnis zu benennen, sondern auch meinen zeitlichen (realistischen) Erwartungshorizont?

So ist es.



Zitat (von RLP_2022):
Hierauf hat mein Anwalt trotz vielfacher Aufforderungen (durch mich) nicht reagiert.

Das weis man nicht.

Die Aufforderungen enthielten was?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Aufforderungen enthielten was?


Ich habe auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen.
Ich habe die Frage gestellt, wann er (der RA) aktiv werden möchte.
Ich habe darauf verwiesen, dass wenn die Fortschritte mit der gleichen Geschwindigkeit wie bisher erfolgen, mein Kind eher volljährig ist, als dass etwas in meinem Sinne erreicht worden ist.
Des weiteren habe ich ihn darauf aufmerksam gemacht, dass wenn man Fristverletzungen durch den Gegner nicht ahndet, es sich um eine "stillschweigende" Legitimation der Fristverletzung handelt. Ein Gegner der merkt, dass er auf diese Weise "durchkommt" wäre schön blöd sich durch Fristen verrückt machen zu lassen.
Der gegnerische Anwalt wird seiner Mandantin wohl gesagt haben: wir warten erst mal ab, was "die" machen, wenn wir nicht reagieren. Und Recht hat er gehabt. Es passiert einfach nichts. Besser kann's für die Gegnerin doch nicht laufen!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Ich habe auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen.
Ich habe die Frage gestellt, wann er (der RA) aktiv werden möchte.

Gab es schon einen konkreten Klageauftrag für den Fall des Fruchtlosen Fristablauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Warum sollte die Mutter den Fragesteller eigentlich ständig in ihrer Wohnung dulden? Ich sehe da einfach keine Rechtsgrundlage. Der Umgang hat - wenn man mal von Säuglingen absieht - außerhalb des Bereichs des Betreuungselternteils statt zu finden, es sei denn es liegen gravierende Ausnahmen vor (etwa Krankheit des Kindes). Wahrscheinlich muss man sich drauf konzentrieren, einen Anwalt zu finden, der in der Lage ist, einen Anspruch des Fragestellers auf Vorlesung einer Geschichte in der fremden Wohnung zu konstruieren. Das wird schwierig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von RLP_2022):
Ich habe auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hingewiesen.
Ich habe die Frage gestellt, wann er (der RA) aktiv werden möchte.

Gab es schon einen konkreten Klageauftrag für den Fall des Fruchtlosen Fristablauf?


Der Gang vor das Familiengericht war sowieso besprochen und geplant. Der Schriftsatz mit der Fristsetzung wurde nur der Form halber auf den Weg gebracht. Der RA hatte ja sowieso nicht damit gerechnet, dass die Gegnerin darauf eingehen würde. Das sind alles seine Vorschläge gewesen, denen ich eindeutig und zweifelsfrei zugestimmt habe. Darüber wurde nicht einmal gesprochen, sondern mehrmals. Aus meinen zahlreichen Erinnerungs- und Statusabfrage-E-Mails ging ebenfalls plausibel hervor, dass ich hinter dem Weg stehe, den er mir vorgeschlagen hat.
Außerdem hat er ja zumindest den einen, zusammengestückelten Antrag an das Familiengericht als Entwurf (s.o.) mir vorgelegt. Dies tut man ja nicht, wenn man nicht beabsichtigt vor das Familiengericht zu ziehen. Nur hat er dann nie auf die Fehler reagiert, auf die ich ihn hingewiesen habe. Nie heißt (seit dem 08.07.22). Es heißt weiterhin, dass ich hier die Möglichkeit ausschließe, dass er möglicherweise ja den Entwurf korrigiert hat und es bloß "vergessen" hat dies zu kommunizieren.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
RLP_2022
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum sollte die Mutter den Fragesteller eigentlich ständig in ihrer Wohnung dulden? Ich sehe da einfach keine Rechtsgrundlage.


Wenn anfängt mit sog. Rechtsgrundlagen zu argumentieren, dann ist bereits der Punkt überschritten, an dem vielleicht die sog. "Einvernehmliche Lösung" nicht mehr möglich ist. Wenn das geltende Recht einen der Beteiligten übervorteilt, den anderen der Beteiligten benachteiligt, dann ist es doch klar, dass der Benachteiligte jede Möglichkeit suchen wird, um sich zu revanchieren. Dies wurde von den UrheberINNEN des heute geltenden Familienrechts nicht zu Ende gedacht. Ob dies am Ende zum Vorteil der Personengruppe, die eigentlich übervorteilt werden sollte, geführt hat, sei einmal dahingestellt. Ich bezweifele es zumindest.

In der damaligen Situation habe ich nur versucht die Verbindung zu meinem Kind aufrecht zu erhalten. Wenn ich das nicht darf, kann ich nur sagen: armes Deutschland! Dies erfolgte eindeutig auch im Interesse meines Kindes und nicht bloß um mein möglicherweise schlechtes Gewissen zu beruhigen. Das Kind hat sich jedes Mal gefreut und sein Bedauern geäußert, dass es nur ein kurzer Besuch war.

Seitdem die Wochenendsregelung (jedes 2. Wochenende) von der Kindesmutter gegen meinen Willen und den Interessen des Kindes durchgesetzt worden ist, habe ich ein die Verbindung zu meinem Kind ein Stück weit verloren. Da die Abstände des Kontaktes zu groß sind, nimmt man nicht mehr Anteil am Alltag des Kindes. Das war mit der von mir ursprünglich gelebten Lösung noch nicht so stark ausgeprägt.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Rechtsgrundlagen sind eine der Säulen unsres Rechtsstaates. Wenn man die nicht so ernst nehmen würde, dann hätten wir wieder Zustände wie in der NS-Zeit oder in anderen Diktaturen, über die wir uns derzeit so entsetzen. Das nur mal zu Deinem Verständnis.

Im konkreten Fall ist es nun mal so, dass die Wohnung der Mutter unter sehr starkem grundrechtlich abgesicherten Schutz steht. Sie muss Deine Anwesenheit dort nicht dulden. Damit musst Du leben und den Kontakt eben anders hinbekommen. Die Mutter ist ja nicht unkooperativ. Du kannst während der Woche doch mit dem Kind telefonieren, wo ist da das Problem? Man kann auch andere Umgangsmodelle vereinbaren. Mensch, wir haben reichlich 12 Wochen im Jahr Schulferien. Da lässt sich doch vieles zusätzlich arrangieren. Nur, die Wohnung der Mutter ist tabu.

Ich lese in all Deinen Beiträgen immer nur "ich, ich, ich." Da müsstest Du umdenken. Du musst mental verstehen, dass Kindeswohl nicht unbedingt mit Deinem Wohl deckungsgleich ist. Und, dass Umgangsregelungen immer Zeitregelungen sind, weil sich die Bedürfnisse aller Betroffenen im Laufe der Jahre ändern. Und dazu gehört auch, einerlei, ob man mit dem Kind zusammen lebt oder nicht, eben auch der Abnabelungsprozess. Der fängt schon im Vorschulalter an, glaub das mal einer erfahrenen Mutter. Also bitte auch mal das einkalkulieren. Entwickle ein vernünftiges Umgangskonzept, außerhalb der Wohnung der Mutter unter Berücksichtigung aller Optionen. Und dann wirst Du auch einen Anwalt finden, der das freudig außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich durchsetzt. Aber zwei Vorlesestunden in der fremden Wohnung, sorry, aber das wird nichts.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von RLP_2022):
Nur hat er dann nie auf die Fehler reagiert, auf die ich ihn hingewiesen habe.
Der Anwalt hat vermutlich nun wirklich keinen *** mehr. Weder über Grundsätze des Familienrechts zu debattieren noch sich Fehlerstriche ankreiden zu lassen noch über nicht durchsetzbare Sonderwünsche des Mandanten nachzudenken.
Wenn ein Mandant in solch einer Art und Weise wie hier rum-eiert, verstehe ich Anwälte, die sich konkreteren und deutlicheren Sachfragen und Mandanten zuwenden. Damit mal was ---losgeht---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Neuen Anwalt suchen, altes Mandat kündigen. Bitte vor Mandatsübernahme wegen der damit entstehenden Kosten erklären, dass es darum geht, unter Aushebelung von Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) 2x wöchentlich einem Kind eine Geschichte vorzulesen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12