Vater unbekannt - Welche Erfahrungen habt ihr damit?

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Loewenmama4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater unbekannt - Welche Erfahrungen habt ihr damit?

Hallo!
Manchmal läuft das Leben einfach nicht rund.......
Können mir Frauen Erfahrungen schildern die sie mit dem Jugendamt gemacht haben wenn sie "Vater unbekannt" angegeben haben?
Welche Nachteile, Vorurteile oder auch psychische Belastungen sind diese Frauen denn ausgesetzt?
Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir einfach eure Erfahrungen schildern könntet......
Toll das es euch gibt, Löwenmama´s!!
LG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso ist denn das Jugendamt überhaupt involviert?

wirdwerden

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#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich bin keine Mutter, hatte aber lange zeit sehr intensive Kontake zu einer großen Alleinerziehenden-Community - kenn daher viele Fälle.

In der Regel ist es eher unproblematisch solange Sozialleistungen keine Rolle spielen.

Problematisch wird es dann, wenn eben doch Sozialleistung für Kind und Mutter benötigt werden und der Staat sich dann fragt: wo ist denn der Vater? Müsst der nicht Mutter und Kind unterstützen? Dann kommt zumindest Druck von dieser Seite (und auch vom Jugendamt) hinzu.

Hat man mit dem Jugendamt und anderen Behörden nix am Hut ist es wesentlich einfacher.

Die emotionalen Aspekte für das Kind lass ich nun mal aussen vor. Ich kenne genug Fälle, wo ich dem Mantra "Das Kind muss seinen Vater kennen und lieben" nichts abgewinnen kann. Nicht immer ist es von Vorteil, seine "Wurzeln" zu kennen. Und das sag ich als Mann.

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#3
 Von 
Loewenmama4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gebe dir recht damit.
Außerdem denke ich das die Frauen ganz schön Druck bekommen bei solch einer Befragung und das Mitarbeiter dabei auch mal über das Ziel hinaus schießen. Denn die Entscheidung ob der Antrag bewilligt wird oder nicht liegt allein beim Sachbearbeiter. Doch was ist wenn dieser vorher schon Vorurteile hat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Irgendwie fehlt mir da ein wenig Verständnis, obwohl selbst alleinerziehend zwei Kinder auf den Weg gebracht.

Also, wir müssen hier unterscheiden. Für die allgemeine Beratung, da ist einerlei, ob der Vater angegeben wird oder nicht. Allerdings macht sich die Mutter strafbar, wenn sie beim Standesamt an der Erstellung einer falschen (Geburts)Urkunde mitwirkt bzw. dieselbe veranlasst.

So, nun zur Unterhaltsvorschußkasse. Da wird es in der Tat kritisch, wenn man lügt, da fällt mir z.B. der Straftatbestand des Betruges ein. Da will die Mutter Geld vom Staat haben. Das ist ihr gutes Recht. Aber, sie ist auch verpflichtet, alles zu tun, damit sich der Staat dieses Darlehen vom Verpflichteten zurückholen kann.

Und da gibt es doch Betrügereien am laufenden Band. Wenn man mit Sachbearbeitern spricht, es ist schon schlimm, was da teilweise abgezogen wird. Mal ein Beispiel: als der Unterhaltsvorschuß noch auf 6 Jahre beschränkt war, da fiel der Mutter genau nach Ablauf der Frist ein, wer der Vater sein könnte. Da nie in Verzug gesetzt, war er unterhaltstechnisch für die Vergangenheit draußen. Oder aber, anderes Beispiel, die Eltern teilen sich den Betrag aus der Staatskasse. Vater zahlt zusätzlich, wenn auch weniger, und alle sind zufrieden.

Weitere Beispiele will ich nicht nennen, keine Anleitung zum Betrug geben. Nur, der berühmte Unbekannte, der mit Maske einmalig mit der Frau verkehrt hat, sorry, das ist immer die Ausnahme. Und die meisten Frauen sind keine Wanderpokale.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Loewenmama4):
Außerdem denke ich das die Frauen ganz schön Druck bekommen bei solch einer Befragung und das Mitarbeiter dabei auch mal über das Ziel hinaus schießen.
Wieso denkst du das denn? Wie du liest, geht es nicht mit einer Befragung durch das Jugendamt los.
Ist das Kind auf der Welt, wird schon vom Standesamt nach dem Vater gefragt. Spätestens dann sollte man wissen, was man angibt. Und dabei bleiben.
Zitat (von Loewenmama4):
Denn die Entscheidung ob der Antrag bewilligt wird oder nicht liegt allein beim Sachbearbeiter.
NÖ. das denkst du dir vielleicht.
Zitat (von Loewenmama4):
Doch was ist wenn dieser vorher schon Vorurteile hat?
Tja, was dann? Woher soll man das denn wissen? Welche Vorurteile überhaupt?

Warum willst oder solltest du mit dem Jugendamt etwas zu tun bekommen?
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Zitat (von Sunrabbit):
Problematisch wird es dann, wenn eben doch Sozialleistung für Kind und Mutter benötigt werden und der Staat sich dann fragt: wo ist denn der Vater? Müsst der nicht Mutter und Kind unterstützen? Dann kommt zumindest Druck von dieser Seite
Benötigt man als Schwangere oder Mutter mit Kind und unbekanntem Kindsvater Sozialleistungen, wird mW nicht nach dem Vater gefragt.

Wer den Kindsvater nicht angeben will oder kann, kann auch beim JA kein UVG beantragen. Damit entfallen evtl. *Befragungen* von JA- Mitarbeitern zu diesem Thema,

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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