Hi Leute,
habe mich neulich folgendes gefragt.
Es gibt ja diverse Vergleichsportale, die von verschiedenen Anbietern bestimmte Leistungen/Waren vergleichen.
Bspw. sucht der Interessent „Schuh XY" in Größe 45 und bekommt dann auf dieser Seite verschiedene Angebote vorgeschlagen.
Jetzt meine Frage:
Muss der Betreiber des Vergleichsportal jeden einzelnen Anbieter darum bitten den Shop im Vergleichsportal listen zu dürfen?
Sicherlich bezahlen einige Shops auch dafür gelistet zu werden, wenn das Vergleichsportal schon eine hohe Bekanntheit hat.
Aber wie wäre die rechtliche Lage, wenn es ein neues Portal gäbe?
Vergleichsportale
8. Mai 2020
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Frage vom 8. Mai 2020 | 13:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichsportale
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#1
Antwort vom 8. Mai 2020 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120153 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatMuss der Betreiber des Vergleichsportal jeden einzelnen Anbieter darum bitten den Shop im Vergleichsportal listen zu dürfen? :
Da kommt es ganz darauf an, was und wie genau man das macht.
#2
Antwort vom 9. Mai 2020 | 21:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatMuss der Betreiber des Vergleichsportal jeden einzelnen Anbieter darum bitten den Shop im Vergleichsportal listen zu dürfen? :
Da kommt es ganz darauf an, was und wie genau man das macht.
Es sollten quasi nur die Angebote diverser Seiten gelistet werden.
Bei Aufruf der Anzeige wird dann direkt an den Shop/Seite weitergeleitet.
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