Vergleichsportale

8. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
PatEs29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleichsportale

Hi Leute,

habe mich neulich folgendes gefragt.

Es gibt ja diverse Vergleichsportale, die von verschiedenen Anbietern bestimmte Leistungen/Waren vergleichen.

Bspw. sucht der Interessent „Schuh XY" in Größe 45 und bekommt dann auf dieser Seite verschiedene Angebote vorgeschlagen.

Jetzt meine Frage:

Muss der Betreiber des Vergleichsportal jeden einzelnen Anbieter darum bitten den Shop im Vergleichsportal listen zu dürfen?

Sicherlich bezahlen einige Shops auch dafür gelistet zu werden, wenn das Vergleichsportal schon eine hohe Bekanntheit hat.

Aber wie wäre die rechtliche Lage, wenn es ein neues Portal gäbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120153 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von PatEs29):
Muss der Betreiber des Vergleichsportal jeden einzelnen Anbieter darum bitten den Shop im Vergleichsportal listen zu dürfen?

Da kommt es ganz darauf an, was und wie genau man das macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PatEs29
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von PatEs29):
Muss der Betreiber des Vergleichsportal jeden einzelnen Anbieter darum bitten den Shop im Vergleichsportal listen zu dürfen?

Da kommt es ganz darauf an, was und wie genau man das macht.


Es sollten quasi nur die Angebote diverser Seiten gelistet werden.
Bei Aufruf der Anzeige wird dann direkt an den Shop/Seite weitergeleitet.

0x Hilfreiche Antwort

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