Verhaltensampel an Grundschule

27. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Bini18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhaltensampel an Grundschule

Hallo,
an unserer Grundschule gibt es in allen Klassen eine verhaltensampel. Sind die Kinder brav und ruhig kommen ihre Namen auf grün, sind sie zu laut kann es auch Mal rot sein. Meiner Meinung nach ist es ein bloßstellen der Kinder. Es ist auch belegt dass solche Maßnahmen mehr schaden als nutzen.
Ich würde gerne wissen, kann ich gegen solch eine Ampel vorgehen bzw. kann ich es dem Lehrer untersagen mein Kind dort einzustufen. Ich möchte dies ganz einfach nicht.

Viele Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 28. März 2025 16:00

-- Thema wurde verschoben am 28. März 2025 16:00

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40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18169 Beiträge, 9878x hilfreich)

Zitat (von Bini18):
Ich würde gerne wissen, kann ich gegen solch eine Ampel vorgehen

Mit den üblichen Instrumenten der Elternmitwirkung - Elternvertreter aktivieren, selbst als Elternvertreter wählen lassen, Diskussion im Elternbeirat anstoßen, ...

Zitat (von Bini18):
kann ich es dem Lehrer untersagen mein Kind dort einzustufen

Nein. (Natürlich können Sie alles mögliche untersagen. Aber der Lehrer darf es ignorieren.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von Bini18):
kann ich gegen solch eine Ampel vorgehen bzw. kann ich es dem Lehrer untersagen mein Kind dort einzustufen.
Beides kannst du versuchen.
Die Schulleitung hat sicher Gründe, die sie dir gern erklären wird...und die Pädagogen werden uU den pädagogischen Erfahrungswert mitteilen.

Zitat (von Bini18):
Es ist auch belegt dass solche Maßnahmen mehr schaden als nutzen.
Wer hat das wann und wie belegt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von Bini18):
kann ich gegen solch eine Ampel vorgehen bzw. kann ich es dem Lehrer untersagen mein Kind dort einzustufen.
Beides kannst du versuchen.
Die Schulleitung hat sicher Gründe, die sie dir gern erklären wird...und die Pädagogen werden uU den pädagogischen Erfahrungswert mitteilen.

Zitat (von Bini18):
Es ist auch belegt dass solche Maßnahmen mehr schaden als nutzen.
Wer hat das wann und wie belegt? Gilt das dann auch für dein Kind?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40819 Beiträge, 14419x hilfreich)

Das Problem ist, dass Schulen ja nicht nur die Aufgabe haben, Wissen zu vermitteln, sondern auch eine Erziehungsaufgabe haben. Und dazu mag auch so eine Ampel eingesetzt werden. Die Ansichten über sinnvolle Erziehung gehen ja nun wirklich Meilen auseinander. Deshalb tue ich mich schwer, hier einen juristischen Ansatzpunkt zu finden, diese Verhaltensampeln abzuschaffen. Ich finde das auch nicht dolle, wirklich nicht, damit das klar ist. Bleibt also die Vorgehensweise, die schon angesprochen worden ist. Über Elternbeirat, evtl. auch Schulamt vorgehen.

Ein Hinweis: das berühmte "in der Ecke stehen," was zu meiner Schulzeit noch üblich war, ist ja inzwischen als menschenunwürdig einklassifiziert und deshalb verboten ist, ebenso die die Prügelstrafe als erzieherische Maßnahme. Ich neige dazu, eine solche Verhaltensampel auch in der Richtung zu bewerten.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von Bini18):
Meiner Meinung nach ist es ein bloßstellen der Kinder.

Und?

Die Kinder zeigen ihr Fehlverhalten ja öffentlich in der Klasse, also stellen sie sich doch erst mal selber blos.
Wenn dann in der Klasse das noch in der Stunde / an dem Tag als Mahnung / Erinnerung angezeigt wird ...

Oder ist das ein anderes System das da praktiziert wird?



Zitat (von Bini18):
Es ist auch belegt dass solche Maßnahmen mehr schaden als nutzen.

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von Bini18):
Ich würde gerne wissen, kann ich gegen solch eine Ampel vorgehen bzw. kann ich es dem Lehrer untersagen mein Kind dort einzustufen.

Als erstes fragt man die Lehrkraft nach der genauen Rechtsgrundlage dieser Bewertung.
Als zweites schlägt man diese Rechtsgrundlage(n) nach.
Als drittes beschäftigt man sich mal mit der Schulordnung des Landes und er Schulordnung der jeweiligen Schule sowie mit der DSGVO.



Interessant finde ich, dass man sich sich als Erziehungspflichtiger gar nicht damit beschäftigen möchte, in das fragwürdige Fehlverhalten des Kindes korrigierend eingreifen zu wollen. Sondern einem Opfer des Kindes auch noch Paragrafen um die Ohren hauen will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Ergänzend dazu fällt mir auf die Frage „was kann ich dagegen tun, dass der Name meines Kindes da landet" ein: das eigene Kind erziehen.

Ich hatte vor ein paar Wochen ein Gespräch mit einem Lehrer. Mir schlackerten die Ohren, als er berichtete, wie sich die (pubertierenden) Kinder in seinem Unterricht verhalten - und dass auch mein Kind da gern mit dabei ist.

Ein (wertschätzendes und auf Augenhöhe geführtes) Gespräch mit meinem Kind sorgte dafür, dass sich das Verhalten deutlich verbessert hat und sich sowohl die mündliche als auch die schriftliche Note gesteigert hat.

Einige Eltern folgten der Gesprächseinladung nicht.
Was soll ein Lehrer denn in einer solchen Situation tun?
Reagieren, oder nicht?

So ganz toll finde ich das auch nicht. Aber wenn sich Kinder und Eltern verweigern - und das kommt regelmäßig vor, kann man die Klasse ja auch nicht im Chaos versinken lassen.

Was haben Sie denn Ihrem Kind erwidert, als Sie Kenntnis von der Ampel bekamen?

Zitat:
Es ist auch belegt dass solche Maßnahmen mehr schaden als nutzen.

Wer hat das auf welcher Basis belegt?
Kennen Sie denn Details dazu, wie das eingeführt wurde, wie die Kinder eingebunden wurden usw.?

-- Editiert von Moderator am 27. März 2025 23:37

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8927 Beiträge, 1899x hilfreich)

Zitat (von Bini18):
Meiner Meinung nach ist es ein bloßstellen der Kinder.


ich sehe keinen Unterschied zwischen dieser Ampel und dem "klassischen" Ermahnen. Im Gegenteil: Hier sieht das Kind sogar, dass es sich vielleicht etwas zurücknehmen sollte. Sonst hört man nur "Gleich passiert X" vom Lehrer

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(377 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein Hinweis: das berühmte "in der Ecke stehen," was zu meiner Schulzeit noch üblich war, ist ja inzwischen als menschenunwürdig einklassifiziert und deshalb verboten ist, ebenso die die Prügelstrafe als erzieherische Maßnahme. Ich neige dazu, eine solche Verhaltensampel auch in der Richtung zu bewerten.


Meine liebste Maßnahme war immer das "an die Tafel rufen" was von einem Lehrer immer auf besonders perfide Weise eingesetzt wurde. Die Schüler welche eine schlechte Arbeit geschrieben haben wurden an die Tafel gerufen und die Fragen aus der Arbeit oder ähnliche wurden da noch einmal gestellt, so dass sich die ganze Klasse an der Unwissenheit des Schülers ergötzen konnte. Natürlich dann verbunden mit einer weiteren, schlechten Note.

Und so eine "Ampel" muss nicht unbedingt das reale Verhalten anzeigen, sondern kann auch die persönlichen Präferenzen des Lehrers anzeigen. Natürlich ist es wichtig auch heraus zu finden wieso der Stöpsel da drauf steht, allerdings bin ich nicht der Meinung das so etwas wirklich toll ist.

Wenn man denn etwas unternehmen will, sollte man sich wirklich mal den pädagogischen Wert davon erklären lassen und dann ggf. Beschwerde beim Schulamt einlegen. ALLERDINGS setzt man damit natürlich sein Kind noch mehr auf die Abschussliste des Lehrers.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40819 Beiträge, 14419x hilfreich)

Sarmand, Du hast erspürt, um was es mir geht. Mich stört das "an den Pranger stellen." Es geht also nicht um das grundsätzliche pädagogische Eingreifen bei Fehlverhalten.

wirdwerden

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Leute, Leute....
Wir reden hier über Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren.
Bei den Antworten hier kann man teilweise nur mit dem Kopf schütteln.

Zitat (von Anami):
Wer hat das wann und wie belegt? Gilt das dann auch für dein Kind?

Zitat (von Despi):
Wer hat das auf welcher Basis belegt?

Zitat (von Harry van Sell):
Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?


Es ist jetzt wirklich nicht schwer wissenschaftliche Quellen dafür zu finden.
Sucht euch eine aus ->



Und ich möchte behaupten, dass Psychologen, Neurologen und andere Wissenschaftler durchaus dazu in der Lage sind, die Auswirkungen medizinisch, wissenschaftlich und qualifiziert belegen zu können.

Perfide wird es übrigens, wenn man bedenkt, wofür die "Verhaltensampel" ursprünglich mal gedacht war.
Nämlich um das Verhalten des betreuenden Personals zu beurteilen.
Wurde schnell wieder "eingestellt" da das mittelalterliche an den Pranger stellen, in der heutigen Zeit, rechtlich "fragwürdig" ist.

-- Editiert von User am 28. März 2025 10:08

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#11
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
so dass sich die ganze Klasse an der Unwissenheit des Schülers ergötzen konnte.

Das geht natürlich gar nicht.
Einen Unterschied sehe ich aber in der Tatsache, dass hier nicht Unwissenheit zur Schau gestellt wird, sondern störendes Verhalten. Die betreffenden Kinder haben sich also selbst bereits aktiv bloßgestellt, dieses Verhalten wird nun stärker visualisiert.

Ich frage mich, welches Ziel verfolgt wird und welche Konsequenzen folgen, wenn man auf rot oder grün steht.
Ich könnte mir vorstellen, dass man ohne Nachteile eine Entschärfung vornehmen könnte, in dem man rot einfach streicht und nur grün visualisiert.
Alles in allem, lässt sich das, denke ich, gut unaufgeregt mit der Elternvertretung regeln.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich frage mich, welches Ziel verfolgt wird und welche Konsequenzen folgen, wenn man auf rot oder grün steht.

Interessanter ist die Frage, was eine solche "rote" Ampel mit einem Kind macht.

Und ja, es ist vergleichbar damit einem Kind zu sagen, dass es nichts kann und nutzlos ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(377 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Einen Unterschied sehe ich aber in der Tatsache, dass hier nicht Unwissenheit zur Schau gestellt wird, sondern störendes Verhalten. Die betreffenden Kinder haben sich also selbst bereits aktiv bloßgestellt, dieses Verhalten wird nun stärker visualisiert.


Dem würde ich fast zustimmen, wenn man sich sicher sein könnte dass es eine objektive Bewertung ist. Simples Beispiel:
Thorben Henrik fällt sein Radiergummi runter, also krabbelt er unter den Tisch um ihn aufzuheben. Der Lehrer sieht das in dem Moment und ist sowieso schon gestresst. Also wird Thorben Henrik fix auf rot geschoben.
Oder Thorben Henrik muss dringend auf die Toilette und der Lehrer sieht dieses Verhalten als störend an usw.

Auf der anderen Seite hast du vielleicht die Marie, die zwar immer andere Schüler mit Papierkügelchen abwirft, aber in Tränen ausbricht wenn man ihr androht sie auf rot zu verschieben und der Lehrer lässt sich erweichen und lässt sie auf grün.

Ich sehe einfach den pädagoischen Zweck nicht, im Gegenteil. Wenn ein Kind auffällig ist, redet man ggf. mit den Eltern und nutzt nicht irgendeine komische Ampel.

Außerdem, man stelle sich mal vor im Berufsleben leistest du weniger als deine Kollegen. Anstatt aber dass dein Vorgesetzter mit dir redet bekommst du die Eselsmütze aufgesetzt. Ja ich weiß dass es im Sales z.T. noch üblich ist die Ergebnisse an eine Tafel zu schreiben, aber in den meisten anderen Bereichen wo der Wettbewerb nicht geschürt werden soll ist das weder üblich noch angebracht. Warum sollte es dass bei Kindern sein?

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#14
 Von 
McGyver0815
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 4x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 28. März 2025 11:07

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Mir geht das etwas zu weit ins Spekulative.
Ich kann der Schilderung nicht entnehmen, ob es objektive Kriterien zur Einordnung gibt.
Das würde ich voraussetzen.
Auch bedürfte es einer Möglichkeit, den roten Status kurzfristig wieder loszuwerden.

Ich denke wie gesagt, ein Gespräch mit der Elternvertretung kann hier einiges aufklären.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
es ist vergleichbar damit einem Kind zu sagen, dass es nichts kann und nutzlos ist.
NÖ. Das ist nicht so. Auch nicht in den Grundschulen. Diese AMPELN *schalten*---je nach Verhalten.
Du hast wohl die Quellen nicht gelesen?
Die Namen wandern (hoffentlich auch der des TE-Kindes) durchaus auch mal von Grün über Gelb zu Rot und umgekehrt.

DAS dürfte das eigentliche Ziel sein, denn über richtige oder falsche Pädagogik streitet man, seit es Schulen gibt. Egal, ob man diesen Begriff heute vermeidet und stattdessen Erziehungs-u. Bildungswissenschaft verwendet. Die Lehrer wenden die *angesagten* Methoden an...ist das neu?

Im Wandel der Zeiten gehts in Schulen grundsätzlich immer um das Gleiche.

Und: Auch ohne solche Ampeln kennen die Mitschüler ihre *roten* oder *grünen* Mitschüler und erinnern sich später meist nur nicht an die *gelben*.

Zitat (von spatenklopper):
Sucht euch eine aus ->
NÖ. Das ist vor allem dem TE zu empfehlen. Der sollte also eine bessere Lösung vorschlagen, wenn er schon an Untersagung denkt. Denn das *Problem* ist bekannt---> die Schule meint, die richtige Lösung zu haben.
Der TE kann doch sein Kind fragen, was die rote Ampel mit ihm macht. Bisher möchte nur der TE was nicht.

Man kann schnell nachlesen, was dt. Wissenschaftler zB recht aktuell dazu für die Praxis erfunden und/oder erforscht haben...
https://www.researchgate.net/publication/367434430_Die_Lern-und_Verhaltensampel_im_schulischen_Kontext
Dort frage ich mich allerdings, WANN im Unterricht noch ---gelernt/Wissen vermittelt--- wird. :augenroll:

Zitat (von Despi):
dass man ohne Nachteile eine Entschärfung vornehmen könnte, in dem man rot einfach streicht und nur grün visualisiert.
Ach. Dann bliebe der *Störer* einfach auf *grün* hängen? Weil der/die Kleine alles, aber auch jeden *** ganz super gemacht hat? :grins:

hmm...schon fast Plaudereckenreife erreicht...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man kann schnell nachlesen, was dt. Wissenschaftler zB recht aktuell dazu für die Praxis erfunden und/oder erforscht haben...

Ist das Dein Ernst?
Ich frage mich da, welche Schlüsse Du aus einer Anwendungspräsentation, gemalt für Lehrer wie sie eine solche Ampel einsetzen können, ziehst wenn der Autor Herr Kai Uwe darin auf das eigentliche Problem mit keinem Wort eingeht....
Daher mal die Frage, hast Du gelesen was Du hier *anbietest*?

Zitat (von Anami):
Die Lehrer wenden die *angesagten* Methoden an...ist das neu?

Die Methode ist weder angesagt noch neu, Meritentafeln gab es bereits im 18. Jahrhundert.
Dafür ist es seit fast 20 Jahren erwiesen, dass die *angesagte* Methode mehr schadet als das sie nützt.

Zitat (von Anami):
NÖ. Das ist nicht so..... Du hast wohl die Quellen nicht gelesen?

Ich fürchte eher, Du hast es nicht getan und falls doch den psychologischen Kontext darin nicht verstanden.
Ist aber auch echt schwierig, da sie nicht in "leichter Sprache" für die Allgemeinheit und dann teilweise sogar noch nicht mal in Deutsch verfasst wurden.....

Zitat (von Anami):
NÖ. Das ist vor allem dem TE zu empfehlen.

Ich sehe keinen Grund dazu, der TE scheint die Studien zu kennen und vor allem deren Inhalt zu verstehen.

Zitat (von Anami):
Ach. Dann bliebe der *Störer* einfach auf *grün* hängen? Weil der/die Kleine alles, aber auch jeden *** ganz super gemacht hat?

Lies doch noch mal schnell in der Quelle deines deutschen Wissenschaftlers nach, da haste sogar ein Bildchen einer solchen "Grünampel" und wie sie anzuwenden wäre.

Zitat (von Anami):
hmm...schon fast Plaudereckenreife erreicht...

Dann hör doch bitte damit auf, den Sachverhalt ins Lächerliche zu ziehen, oder vergnüge Dich direkt in der Plauderecke mit Themen, die keine Relevanz haben.


-- Editiert von User am 28. März 2025 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich frage mich da,
Ja, gern.
Der TE kann hier alles lesen, auch das kleinstgedruckte, und daraus sich zB selbst beantworten, was er nun tun solle. Übliche Praxis in Foren. Das weißt du doch auch.
Zitat (von spatenklopper):
Daher mal die Frage, hast Du gelesen was Du hier *anbietest*?
Ja. Gegenfrage: Hast du gelesen, was du als kleinstgedrucktes hier anbietest?
Zitat (von spatenklopper):
Dafür ist es seit fast 20 Jahren erwiesen,
Das kann der TE doch gern so der Schulleitung oder wem auch immer gegenüber vortragen. Er ist ja frei in der Bewertung der Antworten. Auch nicht neu.
Zitat (von spatenklopper):
Ich fürchte eher,
Du musst nichts fürchten. Natürlich hab ich das zwischen 10.03 und 11.36 Uhr nicht gelesen.
Zitat (von spatenklopper):
der TE scheint die Studien zu kennen und vor allem deren Inhalt zu verstehen.
Ach? Warum fragt er dann hier? Das Wissen um die schreckliche Schädlichkeit solcher Methoden sollte genügen, damit zur Schulleitung zu gehen...und zu verlangen...Why not?

Relevanz--- ja, ist auch so ein recht unterschiedlich zu bewertendes Thema.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat:
Ach. Dann bliebe der *Störer* einfach auf *grün* hängen?

Das hast du missverstanden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du musst nichts fürchten. Natürlich hab ich das zwischen 10.03 und 11.36 Uhr nicht gelesen.

Und damit ignoriert jede deiner unsubstantiierten "Nö. Äußerungen", die Studien welche die Sache unter psychologischen Aspekten betrachtet haben.
Unwissenheit ist nicht schlimm, die Möglichkeit sich das Wissen anzueignen nicht zu nutzen auch nicht.
Dann aber unter völliger Unkenntnis in dieser Art auf Beiträge zu Antworten grenzt an Vermessenheit und Unverschämtheit.

Zitat (von Anami):
Gegenfrage: Hast du gelesen, was du als kleinstgedrucktes hier anbietest?

Das habe ich tatsächlich, teilweise sogar bereits vor Jahren.

Zitat (von Anami):
Ach? Warum fragt er dann hier?

Das Denken kann jetzt keiner für Dich übernehmen, aber mir würden da z.B. einfallen, dass das Wissen über die potenzielle Schädlichkeit einer Sache und die (rechtlichen) Möglichkeiten diese abzuwenden zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

------------------------------------------------------
Und Danke an die Moderation / Administration, dass der Beitrag wieder offen ist.
Ich hätte es schade gefunden, wenn sich der/die TE nicht mehr hier hätte äußern können.

-- Editiert von User am 28. März 2025 15:56

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41024x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das habe ich tatsächlich, teilweise sogar bereits vor Jahren.

Hervorragend, denn mir fehlt die Ruhe und Zeit mich vor morgen da einzulesen.

Darf ich Dich fragen ob folgendes korrekt ist?
Ich darf davon ausgehen,
1. dass der Lehrer hier keine unschädliche Form dieser Ampel angewendet hat?
2. die Ampel nicht mit dem öffentlichen ermahnen in der Klasse etc. gleichzusetzen ist?
3. das "die Kinder zeigen ihr Fehlverhalten ja öffentlich in der Klasse, also stellen sie sich doch erst mal selber blos" das blosstellen mit der Ampel nicht abschwächt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann aber unter völliger Unkenntnis in dieser Art auf Beiträge zu Antworten grenzt an Vermessenheit und Unverschämtheit.
Das sehe ich komplett anders, was dich nicht verwundern wird.
Ich habe meine Meinungen zum Sachverhalt geäußert. Dass dir das nicht gefällt, mag sein. Mir gefällt auch vieles nicht, was du schreibst. Na und?
Wir können ---hier--- jetzt unendlich über Forenkultur oder Schäden durch Verhaltensampeln oder andere Möglichkeiten der *Verhaltenssteuerung von Schülern* diskutieren. Der TE kann alles lesen und selbst bewerten.

Ich habe nicht dafür gesorgt, dass der Beitrag nun hier gelandet ist, lediglich meine Meinung zur Richtung des Threads geäußert.

Ob du über das, was und wie ich schreibe, schimpfst wie ein Rohrspatz, dürfte sowohl für diese Grundschule als auch für die Verhaltensampeln an x Schulen mehr als irrelevant sein.


Auch von mir ein Dankeschön, dass man hier plaudern kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40819 Beiträge, 14419x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass Kinder in dem Alter häufig noch gar nicht wissen oder auch in neuen Situationen einschätzen können, welches Verhalten in dem Augenblick in der Schule angemessen ist; für "Fehlverhalten" einfach das Unrechtsbewusstsein einfach fehlt. Hinzu kommt ja noch, dass - so die Fachleute - die Erziehungsfähigkeit in vielen Eltern doch sehr nachgelassen hat, bzw. die Bereitschaft, Kinder zu erziehen. Und da halte ich ein solches "an den Pranger stellen" schon für bedenklich. Gerade wenn wir es mit sensiblen Kindern zu tun haben.

Ich selbst habe noch als Albtraum die (wenigen) Vorfälle in Erinnerung, in denen ich in der Schule vergleichbar behandelt wurde, immer noch, nach Jahrzehnten. Ich kann irgendeinen Sinn in so Aktionen nicht erkennen. Bei mir führte es zu einer Weigerung, diese Schule nochmals aufzusuchen. Da nach dem letzten Vorfall (vor den Osterferien) ohnehin ein Umzug in eine andere Stadt anstand (Pfingsten), durfte ich diese Zeit dann zu Hause bleiben. Zwar eine gesetzwidrige Entscheidung meiner Eltern, aber eine sehr weise.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Selbstverständlich müssen Kinder im Grundschulalter ganz viel Verhalten lernen. Im Wandel der Zeiten gehts in Schulen aber grundsätzlich immer noch um das Gleiche.
Historisch gewachsene Instrumente werden abgelöst. Kommt halt was anderes... jaja, und immer litten welche Kinder??
Ampelsysteme gibts schließlich nicht nur in der Schule. Grundschulkinder, die uU die dt. Sprache noch nicht beherrschen, lernen schnell die 3 Grundfarben und ihre Bedeutung.

Die Wissens-/Lehrstoff-Vermittlung gerät mE mehr und mehr unter die Räder. 1 U-Std. hat aber nur 45 min. Durch *Verhalten* einzelner wird uU die Vermittlung des Lehrstoffs für die ganze Klasse gestört, behindert, verhindert. Das geschieht immer früher, schneller, intensiver und hat unterschiedliche Ursachen.
Bringt diese Verhaltensampel nicht den Effekt, den man sich erhofft/erwünscht/erwartet hat... wird sie wieder abgeschafft...kommt was anderes zum Einsatz.

Der Autor ist übrigens nicht irgendein Herr Kai Uwe. Der beschäftigt sich wissenschaftlich und evtl. ausschließlich mit diesem Thema. Ob *seine* Vorschläge NUR für Sonder-/Förderschulen einzusetzen sind, will ich mal bezweifeln.

Zitat (von wirdwerden):
Und da halte ich ein solches "an den Pranger stellen"
Ich halte es für den Versuch, gerade verhaltensauffällige Kinder zu anderem Verhalten zu motivieren...wenn sie es nicht woanders erlernen.
Lesen/Schreiben/Rechnen sollen alle Kinder in der GS auch noch erlernen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18169 Beiträge, 9878x hilfreich)

Es geht in der Ausgangsfrage doch gar nicht um die Kinder, sondern um rechtliche Möglichkeiten. Und die sind einfach nicht da.

Pädagogik ist nicht justziabel, gute Pädagogik kann man nicht erzwingen und weniger gute Pädagogik nicht verbieten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Darf ich Dich fragen ob folgendes korrekt ist?
Ich darf davon ausgehen,
1. dass der Lehrer hier keine unschädliche Form dieser Ampel angewendet hat?
2. die Ampel nicht mit dem öffentlichen ermahnen in der Klasse etc. gleichzusetzen ist?
3. das "die Kinder zeigen ihr Fehlverhalten ja öffentlich in der Klasse, also stellen sie sich doch erst mal selber blos" das blosstellen mit der Ampel nicht abschwächt?


Aber gerne doch.
Zu. 1
Da hier offensichtlich die "klassische" Ampel inkl. rot genutzt wurde, ist deine Annahme korrekt.
Diese ist die bedenklichste Form der Verhaltensampel.

Da 2 und 3 ineinandergreifen, zusammengefasst:

Beides ebenfalls korrekt, denn eine mündliche Ermahnung vor der Klasse ist erstmal nur eine einmalige und vor allem kurzfristige Sache, der "Makel" ist nach der Ermahnung zwar noch (kurz) im Gedächtnis aller anwesenden Kinder, sofern sie aufgepasst haben, aber eben auch nur das, kurz.
Die ausgehängte Bewertungsampel hingegen ist ein zusätzliches Instrument der Ermahnung, welches erstmal "permanent" (bis zur Verhaltensänderung des Kindes) für alle sicht- und nachlesbar ist, und anders als eine normale mündliche Ermahnung, führt dieses Bewertungssystem dann oftmals zur Stigmatisierung der "roten" Kinder.
Wird übrigens besonders dann interessant, wenn die Ampel bei Veranstaltungen wie dem Tag der offenen Tür, oder Elternsprechtagen / Elternabenden nicht "neutralisiert" wird.

Über die Auswirkungen der Stigmatisierung, nicht nur bei Kindern, gibt es endlose Studien.
Was Stigmatisierung mit Kindern macht, welche sich mitten in ihrer geistigen Entwicklung befinden, lässt sich aber ebenfalls sehr gut nachlesen.

Zitat (von Anami):
Der Autor ist übrigens nicht irgendein Herr Kai Uwe. Der beschäftigt sich wissenschaftlich und evtl. ausschließlich mit diesem Thema.

Er beschäftigt sich mit der Anwendung dieses Systems, mit den daraus resultierenden Folgen beschäftigt er sich, zumindest in dem von Dir verlinkten Artikel nicht.

Zitat (von Anami):
Ob *seine* Vorschläge NUR für Sonder-/Förderschulen einzusetzen sind, will ich mal bezweifeln.

Das hat niemand behauptet, aber wo Du es zur Sprache bringst, behaupte ich, dass an solchen Schulen ein solches System noch verheerendere Auswirkungen haben würde, als an normalen Schulen.

Zitat (von Anami):
Ich halte es für den Versuch, gerade verhaltensauffällige Kinder zu anderem Verhalten zu motivieren...

Und das das nicht funktioniert, ist eben bereits mehrfach erwiesen.
Man motiviert adipöse Kinder auch nicht zum Abnehmen, oder mehr Bewegung, in dem der Lehrer ihm ein "Ich bin fett" Schild um den Hals hängt.

Zitat (von drkabo):
Pädagogik ist nicht justziabel, gute Pädagogik kann man nicht erzwingen und weniger gute Pädagogik nicht verbieten.

Doch das geht durchaus, die Grundlage dafür steht bereits seit 1980 im BGB und seit dem Jahr 2000 auch entsprechende Passage im § 1631 Abs.2 BGB.
Zitat:
(2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.


Der Rechtsweg steht also grundsätzlich durchaus offen, alleine eine rechtliche Bewertung über dieses System herbei führen zu wollen wird aber wohl aussichtslos sein.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Er beschäftigt sich mit der Anwendung dieses Systems, mit den daraus resultierenden Folgen beschäftigt er sich, zumindest in dem von Dir verlinkten Artikel nicht.
Muss er ja auch nicht.
Mein #2 gab schon eine kurze Anleitung. Der TE fand es nicht nötig, seine Quellen anzugeben. uU hätte ich dort nachgelesen.

Dass du wie ein Berserker reingegrätscht bist, ist deine Sache.
Aber Sache der GS wird es sein, auf eine Aktion des TE zu reagieren.

Zitat (von spatenklopper):
Und das das nicht funktioniert, ist eben bereits mehrfach erwiesen.
Na und? Evtl. hatte diese GS andere (positive) Quellen? Und KEINER, auch nicht Rainer hat mit deinem Quellenpaket oder Teilen daraus dagegen gehalten und solche Prangerinstrumente mit schrecklichen Folgen für die Gehirne der Kinder längst in die Tonne getreten? Oder gar verboten?
Zitat (von spatenklopper):
Man motiviert adipöse Kinder auch nicht zum Abnehmen, oder mehr Bewegung, in dem der Lehrer ihm ein "Ich bin fett" Schild um den Hals hängt.
Wie? Äpfel mit Birnen vergleichen? Klappt hier auch nicht, denn es geht um das Verhalten einzelner im Unterricht.

Zitat (von spatenklopper):
alleine eine rechtliche Bewertung über dieses System herbei führen zu wollen wird aber wohl aussichtslos sein.
Na, Einsicht...immerhin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12048 Beiträge, 4443x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Äpfel mit Birnen vergleichen? Klappt hier auch nicht, denn es geht um das Verhalten einzelner im Unterricht.

Nein, schade dass Du nicht verstanden hast worum es hier geht.

Zitat (von Anami):
Muss er ja auch nicht.

Korrekt, ist dann nur fraglich inwieweit eine solche "Arbeit" wissenschaftlich wertvoll ist, wenn deren Folgen nicht berücksichtigt werden.

Zitat (von Anami):
Na und?

Ja, na und....
Bei manchen ist es wirklich besser, wenn sie keine Kinder bekommen und in einem Tätigkeitsfeld "untergebracht" werden, der sie von Kindern fern hält und dessen Auswirkungen mit anderen Menschen nichts zu tun haben.

Zitat (von Anami):
Und KEINER, auch nicht Rainer hat mit deinem Quellenpaket oder Teilen daraus dagegen gehalten und solche Prangerinstrumente mit schrecklichen Folgen für die Gehirne der Kinder längst in die Tonne getreten?

Deine Versuche das ins lächerliche zu ziehen sind widerlich.
Mal Dir doch ein Plakat und demonstriere dafür die Prügelstrafe wieder einzuführen, nicht vergessen auch Frauen haben ein kleines bisschen Haue gern.

Und es gibt durchaus Organisationen, die sich für die Abschaffung solcher Instrumente einsetzen.

Zitat (von Anami):
Oder gar verboten?

Das obliegt weder Rainer, noch meinem Quellenpaket, sondern dem Gesetzgeber.

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#29
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(377 Beiträge, 46x hilfreich)

Man möge sich einfach mal die Sache ansehen und sie auf Erwachsene anwenden. Nehmen wir an, dass am Arbeitsplatz jetzt eine Ampel wäre wo das Verhalten der einzelnen Mitarbeiter bewertet wird. Nehmen wir mal ganz klassisch Krankheitstage. Wer immer viele Krankheitstage hat steht auf rot, wer immer da ist steht auf grün. Hier könnte man dann ja auch sagen "Ja, es merkt ja jeder wenn die Kollegen krank sind, sie haben sich also schon selbst stigmatisiert!"
Aber ich nehme mal ganz stark an, eine solche Ampel würde entsprechende Empörung hervor rufen. WENN es Probleme in diesem Bereich gibt, redet man unter vier bzw. sechs Augen mit dem Mitarbeiter. Aber man stigmatisiert ihn nicht noch zusätzlich
Warum also eine ähnliche Variante jetzt bei Kindern angebracht sein soll ist mir nicht so ganz klar.

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37145 Beiträge, 6238x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
schade dass Du nicht verstanden hast worum es hier geht.
Was soll das? Es geht hier NUR um das, was der TE will. Darauf könntest auch du einfach antworten, statt so zu agieren wie hier.
Zitat (von spatenklopper):
ist dann nur fraglich
Nö. Nicht fraglich. Es geht nicht um die Diskussion über verschiedene Veröffentlichungen oder wissenschaftliche Dissense.
Zitat (von spatenklopper):
Ja, na und....
Hat nicht geklappt und ich selbst als auch meine Kinder und viele Gleichaltrige sind durch verschiedene Schulen zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Systemen gegangen. Immer und alle hatten was auszusetzen, haben sich über dit+dat geärgert. Keiner war angepasster Schüler, häufig gabs Diskussionen Eltern/Lehrer. Alle haben alle Schulen erfolgreich beendet und sind auch heute weder Prügelnde noch Ampelnde...und haben keine seelischen Verletzungen in GS erlitten.
Immer und überall gab und gibt es *besonders auffällige* SchülerInnen, immer auch Pädagogen und Systeme und Versuche, den Unterricht für alle in der Klasse entsprechend einzeln und allgemein zu gestalten und das Lehrziel zu erreichen.
HIER aber nicht!

Zitat (von spatenklopper):
Deine Versuche das ins lächerliche zu ziehen sind widerlich.
Dann lies es nicht.
Demonstrieren und Plakat hochhalten? Dieser Part wäre doch eher deiner, denn du schreist und krähst doch gegen die V-Ampeln an. Bau dir ein Plakat gegen die V-Ampeln. Oder mach ne Petition.
Ich will keine Prügelstrafe, kein In-der-Ecke-stehen, kein 50x schreiben, was man nicht tun soll.
Du verstehst es tatsächlich nicht. Schade.

Zitat (von spatenklopper):
Und es gibt durchaus Organisationen, die sich für die Abschaffung solcher Instrumente einsetzen.
Gut. Warum auch nicht. Dann kämpf doch dort.
Zitat (von spatenklopper):
Das obliegt weder Rainer, noch meinem Quellenpaket, sondern dem Gesetzgeber.
Eben. Hat der Gesetzgeber denn Anlass? Schieben unzählige FG- oder OVG-Entscheidungen ihn in diese Richtung? Selbst du siehst da auch nicht viel Bewegung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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