Vermieter und Schlüsseldienst

22. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)
Vermieter und Schlüsseldienst

Hallo,

jetzt bin ich noch gar nicht lange da und frag euch schon Löcher in den Bauch.
Eine Freundin hatte sich vor kurzem ausgesperrt und musste den Schlüsseldienst rufen, was mich zum nachdenken gebracht hat.
Und zwar hab ich in meiner Wohnungstür ein Spezialschloss. Die Schlüssel für dieses Schloss kosten laut Vermieter irgendwas um die 60 Euro, deswegen dürfen wir (die anderen Mieter und ich) auch das Schloss nicht austauschen lassen und der Verlust des Schlüssels würde auch verdammt teuer. Es wurde gesagt, wenn ich mich aussperren, sollen wir beim Vermieter anrufen, damit der Aufsperrt. Verständlich. Sollte der aber mal nicht erreichbar sein, weil dieser gerade im Urlaub ist oder sonst etwas und ich muss doch den Schlüsseldienst rufen, es muss das Schloss aufgebohrt und gewechselt werden, weil er die Tür sonst nicht aufbekommen hätte, was ist dann?
Eine Antwort kann ich mir schon denken: Rede doch mal mit deinem Vermieter. Wollte ich auch noch machen, aber er ist momentan mal wieder nicht erreichbar.
Im Mietvertrag steht nichts drin, da habe ich schon nach geschaut. Aber könnte er mich da irgendwie anzeigen oder geldlich etwas einfordern? Ich meine, schriftlich ist ja nichts festgelegt.

Ich wusste jetzt nicht wohin mit dem Thema, deswegen schreibe ich hier. Mietrecht passt meiner Meinung nicht so ganz.

Danke schon mal.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Hmmm... Ich schließe mal dass keiner was weiß, durch die vielen Antworten. :) Schade. Dachte es kommt wenigstens eine Antwort. Recherchen im Internet haben mich leider auch nicht weiter gebracht, der Vermieter ist immer noch nicht zu erreichen. Ob ich mal einen Schlüsseldienst fragen sollte?

Vielleicht hatte ja jemand ein ähnliches Problem und kann mir einen Tipp geben?

Gruß

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-- Editiert Rasar am 26.08.2013 15:24

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Du hättest es wahrscheinlich doch unter Mietrecht einstellen sollen. Hier sieht nur selten jemand rein.

Meiner Meinung nach darf dir der Vermieter noch nicht einmal verbieten das Schloss auszutauschen, solange es zum Mietzeitende wieder ordnungsgemäß eingebaut ist- vor allem unter dem Aspekt, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat und so jederzeit in deine Wohnung kann.

Natürlich kannst du einen Schlüsseldienst rufen, der das Schloss aufbricht. Du musst nur dafür sorgen, dass, wenn du ausziehst ein gleichartiges Schloss in der Tür ist - und das kann bei einer Schließanlage teuer werden.

Gruß

Shihaya

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"Damit unsere "Freunde" von der NSA etwas zu lesen haben: Bombe Flugzeug Al Kaida Islam Anschlag"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

So ist es. Erstens darf der Vermieter keinen Schlüssel haben und zweitens dürft Ihr selbstverständlich das Schloss wechseln.

Hebt das alte Schloss halt auf und baut es bei Auszug wieder ein.



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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wie ist mit Schließanlage in einer WEG:

Wenn die Schlöße+Schlüssel von Wohnungstüren in einer WEG auch Schließanlagen sind, mit Generallschlüsseln die zu Hauseingangstür passen, Gehören diese Schlöße und Schlüssel auch zu Gemeinschaftseigentum ?

Wenn wechselnde Mieter diesen Schloß austauschen, geht er irgendwann verloren.
Ist dann der Eigentümer gegenüber WEG Schadenersatz-pflichtig ?


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