Vermieterkündigung/Coronakrise

21. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Vermieterkündigung/Coronakrise

Viele Medien berichten Heute, dass die Bundesregierung ein neues Gesetz einbringen möchte, welches Vermieterkündigungen wg. Zahlungsverzug in Zeiten der Coronaviruskrise unwirksam macht.

-- Editiert von vundaal76 am 21.03.2020 15:23

-- Editiert von Moderator am 21.03.2020 16:43

-- Thema wurde verschoben am 21.03.2020 16:43

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn überhaupt, dann dürfte das nur die MieterBetreffen, die wegen Corona unverschuldet in Not geraten sind. Alle anderen dürften sich auf den Virus nicht verlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Das halte ich für sinnvoll und richtig.
Für die es wirklich betrifft!

Ist aber kein Freibrief für alle Mieter die mal eben weniger oder gar keine Miete zahlen wollen!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und was soll dann die falsche und irreführende Überschrift?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Viele Medien berichten Heute, dass die Bundesregierung ein neues Gesetz einbringen möchte, welches Vermieterkündigungen wg. Zahlungsverzug in Zeiten der Coronaviruskrise unwirksam macht.

Ja, das passiert wenn man statt ausgebildeten Journalisten irgendwelche Deppen Texte zusammenklimpern lässt...



Zitat (von AltesHaus):
Wenn überhaupt, dann dürfte das nur die MieterBetreffen, die wegen Corona unverschuldet in Not geraten sind. Alle anderen dürften sich auf den Virus nicht verlassen.

Genau so ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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