Volksverhetzung: Verharmlosung, Verherrlichung oder Leugnung NS Verbrechen

18. September 2023 Thema abonnieren
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Sep87
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Volksverhetzung: Verharmlosung, Verherrlichung oder Leugnung NS Verbrechen

Hallo Community,

wollte fragen, ob der §130 StGB nur das Verherrlichen, Verharmlosen und Leugnen von NS Verbrechen der NS Diktatur als Institution oder auch der Verbrechen der NS Schergen mitbeträgt?

Weil ich frage mich, ob nicht die Verherrlichung, Verharmlosung oder Leugnung der NS Verbrecher und Kollaborateure auch verboten sind? Dann dürften Ukrainer Stepan Bandera in Deutschland nicht verherrlichen. Ich weiß, nicht alle Ukrainer verherrlichen Stepan Bandera, aber einige tun es.
https://www.lemonde.fr/en/international/article/2023/01/12/stepan-bandera-the-ukrainian-anti-hero-glorified-following-the-russian-invasion_6011401_4.html

Gruß

-- Editiert von Moderator topic am 18. September 2023 17:00

-- Thema wurde verschoben am 18. September 2023 17:00

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16 Antworten
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#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat:
nur das Verherrlichen, Verharmlosen und Leugnen von NS Verbrechen der NS Diktatur als Institution oder auch der Verbrechen der NS Schergen
Ich verstehe nicht ganz, wie Sie da differenzieren möchten. Eine Diktatur ist nichts ohne ihre "Schergen". Damit ist jedes Verbrechener der NS-Diktatur eigentlich ein Verbrechen eines ihrer Schergen, solange es nicht gerade von Hitler selbst begangen wird.

Auf die Verherrlichung der NS-Diktatur "als Institution" stellt allein der Absatz 3 ab, der von der insgesamten "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" spricht. Aber wiederum nicht von den Verbrechen dieser Herrschaft.

Übrigens weist auch nicht der ganze § 130 einen NS-Bezug auf. In Absatz 5 ist die Billigung von Völkerstraftaten verboten, allerdings dafür mit anderen Einschränkungen.

Zitat:
Dann dürften Ukrainer Stepan Bandera in Deutschland nicht verherrlichen.
Die "Verherrlichung" wird durch § 130 tatsächlich nur für die NS-Dikatur als Institution ("nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft") verboten.

Die der Verherrlichung gefährlich nahekommende Billigung ist (zusätzlich) verboten für NS-Völkermord und sonstige Völkerstraftaten, wenn deren Billigung auf eine Weise erfolgt, die geeignet ist, "zu Hass oder Gewalt gegen eine bestimmte Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören".

DIe Verherrlichung einer einzelnen Person ist damit nicht verboten. Streng genommen könnten Sie dann sogar Hitler verherrlichen, ohne dass der § 130 (!) dies verbietet. Dazu müssten SIe es aber schaffen, Hitler zu verherrlichen, ohne zugleich die nunmal maßgeblich auf diesen zurückzuführende NS-Diktatur zu verherrlichen. Das dürfte Ihnen praktisch gesehen kaum gelingen.

Für einen von vielen "Schergen" sieht das anders aus. Den kann man (aus praktischen Gründen) schon eher verherrlichen, ohne damit etwas über die NS-Diktatur zu sagen. Problematisch wird es aber wiederum dann, wenn Sie zusätzlich auch bestimmte Taten dieses Schergen billigen (siehe oben). Beziehungsweise könnte man die Verherrlichung dieser Person (für sich genommen nicht verboten) dahingehend verstehen, dass (sämtliche?) dessen Taten gebilligt werden sollen.

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#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
DIe Verherrlichung einer einzelnen Person ist damit nicht verboten. Streng genommen könnten Sie dann sogar Hitler verherrlichen, ohne dass der § 130 (!) dies verbietet. Dazu müssten SIe es aber schaffen, Hitler zu verherrlichen, ohne zugleich die nunmal maßgeblich auf diesen zurückzuführende NS-Diktatur zu verherrlichen. Das dürfte Ihnen praktisch gesehen kaum gelingen.


Also dürfte eine verrückte Partei also behaupten, dass Hitler z.B. von dem ganzen nichts gewusst hätte? (Wüsste zwar nicht, wie sie es erklären könnten, dass er davon keine Kenntnis gehabt hätte, aber als Beispiel)

Also wie ich es verstanden habe, dürften extremistische Parteien wie NPD und co. NS Figuren "vergöttern"

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Dann dürften Ukrainer Stepan Bandera in Deutschland nicht verherrlichen.
Leider dürfen Ukrainer das auch heute noch. Vermutlich tun sie das aktuell in anderem Kontext?

btw. auch ein Herr Björn Höcke darf leider vieles sagen. Etliche *verherrlichen* bzw. wählen ihn sogar dafür.
Leider ist auch das nicht verboten und nicht strafrechtlich relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37222 Beiträge, 13738x hilfreich)

Ich tu mich in so Fällen schwer. Wir sind doch ständig mit Menschen, die in einer Grauzone agiert haben, und diese Menschen werden hochgejubelt. Das fängt an bei Schindler (ja, der mit der Liste), der ja doch sehr lange bekennender Nazi war; geht weiter über Kiesinger, der es immerhin zum Bundeskanzler geschafft hat, über Sportfunktionäre, die noch im Januar 1945 16-17 jährige Jungs aus Eigeninitiative heraus ohne Druck von oben in den Krieg geschickt haben, nach einem wurde sogar eine Straße und eine Sportanlage genannt, man jubelte ihn auch nach dem Krieg hoch, und zwar bis etwa zum Jahr 2000, als gegen die Stimmen der CDU dann doch eine Umbenennung entschieden wurde. Ich bin mir ganz sicher, dass man in (fast) jeder Stadt ab einer gewissen Größe vergleichbare Spuren findet. Man müsste umbenennen, diese Menschen endlich nicht mehr hochjubeln. Passiert aber nur sehr, sehr zögerlich und unter erheblichen Druck, wenn überhaupt. All diese Jubler wurden strafrechtlich nicht verfolgt.

Oder Stella G. die schöne Jüdin, die Glaubensgenossen gnadenlos verriet, auch als sie nicht mehr musste, hat sie aus Spass an der Freude weiter gemacht. Nur so. Wurde nach dem Krieg von den Russen zu 10 Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde in West-Berlin später bestätigt; auch die wurde als armes Opfer hinterher hochgejubelt.

Ich finde diese Vorgehensweise nicht in Ordnung. Nur, mit welchem Recht wollen wir die Anhänger dieser kritischen Figuren der Zeitgeschichte, die im Ausland gelebt haben, verfolgen, wenn wir das bei unseren eigenen Mitbürgern und deutscher Vergangenheit zumindest seit 1949 nicht schaffen?

wirdwerden

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1135x hilfreich)

Zitat:
Also dürfte eine verrückte Partei also behaupten, dass Hitler z.B. von dem ganzen nichts gewusst hätte? (Wüsste zwar nicht, wie sie es erklären könnten, dass er davon keine Kenntnis gehabt hätte, aber als Beispiel)
Wie gesagt und wie Sie sehen: Praktisch ist das kaum möglich.

Aber tatsächlich verstehe ich das Gesetz so. Sie könnten Hitler also zum Beispiel als großartigen Maler verehren oder und dessen Kunstwerke verherrlichen. Sobald Sie Hitler aber als großartigen Politiker oder sowas verehren/verherrlichen, wird es dann schon wieder mehr als kritisch. Und da Hitler der Welt nunmal als Politiker und nicht als Maler bekannt geworden ist, dürfte so ziemlich jede Verehrung eigentlich auf die Verehrung von Hitlers Politik hinauslaufen.

Und zu dem "von dem ganzen nichts gewusst": Zum einen von § 130 erfasst ist (unter bestimmten Umständen) ja die Billigung von bestimmten Völkerstraftaten. Selbst wenn es irgendwie gelingen sollte, diese Taten und die Verantwortlichkeit dafür vollständig von Hitler abzutrennen, steht der Verehrung von Hitler noch immer einer der Absätze des § 130 im Weg:

Wie gesagt erfasst Absatz 3 nämlich die Verherrlichung der nationalsozialistischen Herrschaft schlechthin. Selbst wenn Hitler von den oben genannten Taten nichts gewusst haben sollte: Kaum dürfte ihm entgangen sein, dass er ein nationalsozialistischer Herrscher gewesen ist, oder?

Meines Erachtens läuft also so ziemlich jede Verehrung Hitlers auf eine Verherrlichung der NS-Herrschaft hinaus. Und für die Verherrlichung der NS-Herrschaft als solcher gibt es in § 130 eine besondere, eben nur für diese NS-Herrschaft geltende Spezialregelung.

Gerade ausländische Akteure aber sind deutlich (und möglicherweise) weniger eng mit der NS-Herrschaft als solcher verknüpft als es bei Hitler der Fall ist. Die Verherrlichung sonstiger (nicht nationalsozialistischer) "Gewalt- und WIllkürherrschaft ist von Absatz 3 (!) nämlich gerade nicht erfasst. Und die Verehrung von Personen allein ist (streng genommen) ganz allgemein in § 130 nicht erfasst. Nur läuft diese Verehrung irgendwelcher Personen möglicherweise recht schnell auf die Billigung usw. bestimmter aten hinaus. Und da können dann andere Absätze des § 130 wiederum greifen.

Insgesamt lässt sich zu § 130 sagen, dass dieser einerseits deutlich engere Kriterien hat, als dies im Allgemeinen oft angenommen (und leider auch von Politik und Medien suggeriert) wird. Oftmals kann es an recht aberwitzigen Details scheitern! Andererseits aber sind Gerichte meiner Wahrnehmung nach recht "großzügig" bei der Anwendung dieser Vorschrift. Während das Gesetz (oder die Rechtsprechung) also zwar bestimmte und oft "übersehene" Voraussetzungen zur Einschränkung der Strafbarkeit vorsieht, stellt die Rechtsprechung an die Erfüllung dieser Voraussetzungen nur recht geringe Anforderungen.

Und damit sprechen wir hier nur von § 130. Es gibt weitere Vorschriften im StGB, die "Propaganda" im Zusammenhang mit dem NS unter Strafe stellen. Dazu gehört insbesondere die Verwendung von NS-Symbolik. Und speziell im Falle von Hitler ist es so, dass die Rechtsprechung schon Bilder/Porträts von Hitler für NS-Symbole hält, wohl aufgrund der zur NS-Zeit gerade rund um Hitlers Person selbst aufgebauten Personenkults. Auf irgendwelche (ggf. auch durchaus hochrangige) "Schergen" dürfte das nicht so einfach zu übertragen sein. Namentlich Bilder von Bandere hingen zur NS-Zeit nicht in jedem deutschen Klassenzimmer.

Zitat:
Also wie ich es verstanden habe, dürften extremistische Parteien wie NPD und co. NS Figuren "vergöttern"
Wie gesagt: Nur unter beachtlichen Einschränkungen. Es kommt darauf an, wen Sie alles zu den "NS-Figuren" zählen und was die Vergötterung im konkreten Fall alles umfassen soll. Ist Stauffenberg eine NS-Figur? Rommel? Heß? Letzterer wohl am ehesten und wird von einschlägigen Kreisen als gescheiterter Friedensbotschafter verehrt. Diese Verehrung beschränkt sich dann aber gerne auf eine bestimmte (vermeintliche?) Rolle dieses Herrn und nicht auf seinen Einsatz für die glorreiche NS-Diktatur insgesamt.

Zitat:
Dann dürften Ukrainer Stepan Bandera in Deutschland nicht verherrlichen.
Zur Klarstellung noch: Die Rechtslage ist (für in Deutschland begangene Taten) unabhängig von der Nationalität des "Täters". Ukrainer dürfen alssogenau soviel/wenig wie Deutsche, Franzosen und Türken. Allenfalls würde man bei einem Ausländer (bei erstmaliger Begehung) noch eher annehmen können, dass er von der Strafbarkeit in Deutschland (aber nicht in seinem Heimatland) ganz einfach nichts gewusst hat (siehe dann § 17 StGB).

Zitat:
einige tun es
Mir ist kein konkreter, in Deutschland begangener Fall bekannt. Wobei als "in Deutschland begangen" vielleicht auch schon die Verbreitung (unter anderem) nach Deutschlandüber das Internet zählen könnte? Das ist kompliziert zu beurteilen!

Wenn Ihnen ein konkreter Fall bekannt sein sollte, dann können Sie mit einer einfachen und kurzen E-Mail an die Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird diesen Verdacht einer Straftat dann in eigener Zuständigkeit und Verantwortung prüfen. Dann bekommen Sie auch eine offizielle Auskunft. Erleichtern können Sie der Staatsanwaltschaft die Arbeit, wenn Sie die Staatsanwaltschaft bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, wie Herr Bandere mit der NS-Herrschaft verbunden und für welche Taten er verantwortlich sein soll.

Zitat:
Herr Björn Höcke darf leider vieles sagen
Ich bin sehr froh, in einem Land zu leben, in dem jeder grundsätzlich alles sagen darf und jeder zumndest vieles sagen darf.

Zitat:
Etliche *verherrlichen* bzw. wählen ihn sogar dafür. Leider ist auch das nicht verboten und nicht strafrechtlich relevant.
Ich bin auch sehr froh, in einem Land zu leben, indem niemand für die bei einer demokratischen Wahl abgegebene Stimme persönliche Verfolgung fürchten muss.

Zitat:
mit welchem Recht wollen wir die Anhänger dieser kritischen Figuren der Zeitgeschichte, die im Ausland gelebt haben, verfolgen, wenn wir das bei unseren eigenen Mitbürgern und deutscher Vergangenheit zumindest seit 1949 nicht schaffen?
Die heutigen Anhänger werden meines Erachtens durchaus recht erfolgreich strafrechtlich verfolgt. Im Übrigen lässt sich gegen strafrechtliche Vorwürfe immer nur recht schlecht das "die anderen haben aber auch" einwenden, erst recht wenn "die anderen" lange zurück liegt.

-- Editiert von User am 18. September 2023 14:57

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37222 Beiträge, 13738x hilfreich)

Bei der Ukraine kommt ja noch was dazu, was viele in Deutschland nicht wissen. Stalin hat in der Ukraine gnadenlos aufgeräumt, die Vorgehensweise ist durchaus mit der von Hitler gegenüber Juden/Sinti/Sozialdemokraten u.s.w. vergleichbar. Die russischen KZs für diese Ukrainer befanden sich in Sibirien. Da empfanden viele Ukrainer den Einmarsch der deutschen Wehrmacht durchaus als Befreiung. Und viele Ukrainer wurden dadurch formell zu "Nazis," ohne zu wissen oder zu realisieren, was in Deutschland abging. Und - was viele auch nicht wahrhaben wollen: diese KZs wurden auch nach 1945 weiter betrieben, zumindest bis in die 60ger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Dann wurde das etwas gelockert, aber eine Rückkehr in die Ukraine war den Betroffenen häufig erst nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit möglich.

Anders gesagt: die Nazis waren (gefühlt) Befreier. Und der Konflikt Russland/Ukraine ist m.E. auch darauf zurück zu führen, dass diese Problematik nie aufgearbeitet wurde. Und auch deshalb tu ich mich mit der Anwendung der genannten Strafbestimmung schwer.

wirdwerden

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#7
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir reden hier um OUN (Organisation Ukrainischer Nationalisten), die Stepan Bandera unterstellt waren. Nicht um die Ukrainische Bevölkerung.

Die OUN hat bei der Ermordung der jüdischen Bevölkerung mitgeholfen.
Wie z.B. hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Massenmorde_in_Lemberg_im_Sommer_1941#Lemberger_Pogrom

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Also wie ich es verstanden habe, dürften extremistische Parteien wie NPD und co. NS Figuren "vergöttern"
Parteien?? Das dürfen sogar Personen ohne jede Parteimitgliedschaft so sagen/schreiben/tun.
Verherrlichen, vergöttern--- das dürfen die, dürfen sogar auf Knien rutschen vor lauter Ver***, bis es angezeigt wird, verfolgt/ermittelt wird und uU strafbar ist. Welcher Straftatbestand und welche Strafe--- darum brauchst du dich nicht kümmern.
Vielleicht beschäftigst du dich mal mit dieser Liste von Parteien und Orga?
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_rechtsextremer_Parteien_und_Organisationen#Deutschland

Du selbst stellst dich hier mit deiner Aussage ---verrückte Parteien---und im gleichen Satz die Nennung von NPD +co ziemlich offen aufs Feld. Was könnte irgendjemand evtl. unter verrückt in Verbindung mit Partei verstehen? Unbedachte/Unüberlegte Sätze werden vielen anderen und schon lange zum eigenen Verhängnis.

Zitat (von Zuckerberg):
Ich bin sehr froh, in einem Land zu leben, in dem jeder grundsätzlich alles sagen darf und jeder zumndest vieles sagen darf...Ich bin auch sehr froh, in einem Land zu leben, indem niemand für die bei einer demokratischen Wahl abgegebene Stimme persönliche Verfolgung fürchten muss.
Ich auch. Deshalb darf ich auch leider schreiben. Deshalb muss auch ich gar nichts befürchten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37222 Beiträge, 13738x hilfreich)

Natürlich hat sie mitgeholfen, trotzdem hat sie auch befreit, das ist das Problem. Und Zuckerberg hat die juristische Problematik doch sehr klar dargestellt. Schindler hat getötet und befreit. Die Grauzone ist juristisch kaum in den Griff zu bekommen. Jedenfalls nicht über Strafbestimmungen.

wirdwerden

-- Editiert von User am 18. September 2023 16:06

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#10
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich hat sie mitgeholfen, trotzdem hat sie auch befreit, das ist das Problem.


Bandera hätte nur eine Diktatur mit einer anderen ersetzt.

Für die Russen heute wäre es sicher besser gewesen, da die Krim vor Chruschtschow in der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik war.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Bandera hätte nur eine Diktatur mit einer anderen ersetzt.
Du musst es ja wissen. :augenroll:
Und wem hat die Krim nicht schon alles gehört in den letzten 400 Jahren?
Zitat (von Sep87):
Wir reden hier um OUN
NÖ. Wir reden von heute und vom dt. Strafgesetzbuch und deiner albernen Frage zu § 130 StGB.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37222 Beiträge, 13738x hilfreich)

Die Frage ist überhaupt nicht albern. Nur, man kann die Antwort nicht auf die genannte Strafbestimmung beschränken. Hier spielt eben auch sehr viel historische Problematik rein. Sowohl was die Ukraine angeht, als auch unser Umgang mit der eigenen Vergangenheit. Sorry Anami, aber Deine Antwort ist extrem peinlich und unangebracht.

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Frage ist überhaupt nicht albern.
Du wirst erlauben müssen, dass ich sie für albern halte.

1. Wurde zur TE-Frage und § 130 StGB usw. bereits ausführlich referiert von Referenten.
2. Ist der Thread nicht umsonst recht schnell in die Plauderecke verschoben worden, weil er nicht mehr zu Strafrecht hergibt, als was da schon steht.
3. Ist völlig unbekannt, was der TE mit seiner Frage und seinem Schwenk zu OUN bezweckt. Vermutlich will er keine historischen Diskussionen zur Krim, zur Zarin K., zur UdSSR, zu Chruschtschow oder gar Bandera. Auch
keine Vergleiche zur deutschen Vergangenheit. Er fragt sich, ob jetzt das Tun einiger Ukrainer in D strafbar ist...

Es ist nicht strafbar nach § 130 StGB, es sei denn, es wird angezeigt und doch für strafbar gehalten und bestraft.

Zitat (von wirdwerden):
Ich tu mich in so Fällen schwer.
Das ist legitim und völlig verständlich. Ich halte zB deinen Ausflug in die Geschichte für ziemlich unangebracht. Und das ist nicht meine Vergangenheit, mit der ich evtl. umzugehen hätte.

kleiner Abzweig:
Ich habe den Link nachgelesen. Dort findet sich:
...Dem Bild (von Bandera) war ein Satz beigefügt, der dieser umstrittenen Persönlichkeit zugeschrieben wurde: „Der totale und höchste Sieg des ukrainischen Nationalismus wird stattfinden, wenn das Russische Reich aufhört zu existieren" und dass im Kontext des anhaltenden Konflikts „Stepan Banderas Anweisungen gut sind." dem Oberbefehlshaber der Streitkräfte bekannt."
Ich habe keine Ahnung, was einige Ukrainer in D und aktuell damit meinen. Könnte es ganz einfach *Gegen Russland* meinen?
:???:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du musst es ja wissen. :augenroll:
Und wem hat die Krim nicht schon alles gehört in den letzten 400 Jahren?


Einer der von historikern als Faschist Bezeichneter (Bandera) wird wohl keine Demokratie anstreben, besonders wenn er eng mit dem NS Staat kooperiert hat.

Zur Zeit der 2WK und Stalin gehörte die Krim zur RSFSR und nicht zur Ukrainischen SSR.

und OUN-B (Bandera ) hat die OUN-M bekämpft, also hat er politische Gegner bekämpft.

Und die anfangsfrage war ob man die Verbrechen der NS Schergen ebenfalls nicht leugnen, verharmlosen und verherrlichen darf. Und Stepan Bandera war ein NS Scherge.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29733 Beiträge, 5349x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Und die anfangsfrage war
Ja, und die wurde ausführlich beantwortet. Lies bitte nochmal nach.
Zitat (von Sep87):
Und Stepan Bandera war ein NS Scherge.
Und? Lt. Wikipedia wird erklärt, wie er von Historikern eingeordnet wird ....nationalistisch, ukrainisch, von manchen dem Faschismus zugerechnet...und was er alles verbrochen hat. Schlimm genug das.

Und jetzt in 2023? ... Ich weiß, nicht alle Ukrainer verherrlichen Stepan Bandera, aber einige tun es.---> Frag sie doch einfach, WARUM einige es jetzt tun. WAS genau sie damit meinen. Dann stellt sich evtl. heraus, ob man mit §130 StGB doch was anfangen kann, oder das wegen anderer §§ strafbar wäre.
Dann frag wieder hier.

Zitat (von Sep87):
Einer der von historikern als Faschist Bezeichneter (Bandera) wird wohl keine Demokratie anstreben, besonders wenn er eng mit dem NS Staat kooperiert hat.
Ich hab sowas nicht behauptet. Wer sonst?
Zitat (von Sep87):
Zur Zeit der 2WK und Stalin gehörte die Krim zur RSFSR und nicht zur Ukrainischen SSR. und OUN-B (Bandera ) hat die OUN-M bekämpft, also hat er politische Gegner bekämpft.
Ja und Ja. Und nun? Worauf willst du denn eigentlich hinaus? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37222 Beiträge, 13738x hilfreich)

Sep, ich bin ja durchaus bei Dir, sowohl mit meiner Einstellung als auch mit dem unangenehmen Gefühl. Nur, ich bin inzwischen seit inzwischen Jahrzehnten immer wieder mit dieser Problematik konfrontiert. § 130 kommt in den seltensten Fällen zum tragen, bzw. wird nicht angewendet, man weicht dann auf andere Bestimmungen aus. Bei Demonstrationen etwa auf Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Denn wir haben immer das Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung und eben krimineller Handlung.

Und solange man bei einer Person die Nazi-Verbrechen ausklammert und nur die anderen Verdienste lobt, wird es eben schwierig. Da wird der Sportfunktionär in den Himmel gejubelt, der noch 1945 ohne Not (als Übereifriger) junge Männer in den Soldatentod geschickt hat, einfach so. Die Argumentation war bzw. ist in diesen Fällen eben immer, man lobe dieses Engagement ja nicht, sondern die unheimlichen Verdienste für wen auch immer. Unsere Republik ist voll von Straßennamen und anderen Erinnerungsplätzen, und es wird in schöner Regelmäßigkeit an die Namensgeber erinnert. Und eine ähnliche Situation haben wir bei Deinem Beispiel. Einerseits enorme Verdienste, andererseits eben die Verzahnung mit den Nazis. Solange nicht die Nazi-Verdienste des Täters bejubelt werden oder zumindest lobend erwähnt wird, sehe ich wenig Optionen für Erfüllung des von Dir genannten Straftatbestandes.

Noch ein Hinweis: zu meiner Studienzeit brüllten wohl in allen Universitätsstädten Studenten und andere "progressive" junge Menschen auf Demos ständig und laut "Ho Ho Ho Chi-Minh." Dieser Mann ist ein Massenmörder, unstreitig. Und da gab es keine Einschränkungen auf mögliche "Wohltaten." Diesem Spuk wurde ein Ende gesetzt über den unverfänglicheren Parallelweg, den ich aufgezeigt habe.

Es geht hier um die Ausfüllung des Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite, des Ermessens auf der Rechtsfolgenseite. Angesichts der Handhabung dieser Problematik seit Jahrzehnten bei uns hier sehe ich dann einen Ansatzpunkt, wenn auch dieser unrühmliche Teil seiner Tätigkeit lobend erwähnt wird.

wirdwerden

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