Wartezeit im RP Darmstadt vor Bearbeitung des Einbürgerungsantrags

17. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
anonym_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Wartezeit im RP Darmstadt vor Bearbeitung des Einbürgerungsantrags

Hallo zusammen,

vor fast 14 Monaten wurde mein Antrag auf eine Einbürgerung beim RP Darmstadt eingereicht, dies wurde von denen auch schriftlich bestätigt. Mir war zwar bewusst, dass es auch länger als 14 Monate dauern kann, bis das RP beginnt meinen Antrag offiziell zu bearbeiten (in ihrem ersten Schreiben an mich haben die sogar selbst gesagt, dass die Wartezeit, Stand Januar 2023, bereits mindestens 13 Monate betrug. Ich möchte jedoch hier rumfragen, wie lange es bei den Leuten in einer ähnlichen Situation gedauert hat.

Ich würde mich über alle Tipps und Erfahrungen freuen, danke schon mal im Voraus.

-- Editiert von Moderator topic am 17. März 2024 14:34

-- Thema wurde verschoben am 17. März 2024 14:34

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
Ich möchte jedoch hier rumfragen, wie lange es bei den Leuten in einer ähnlichen Situation gedauert hat.

1-2 Jahre.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
bis das RP beginnt meinen Antrag offiziell zu bearbeiten
Nö. Dein Antrag wird bereits seit 14 Monaten (sogar mit Eingangsbestätigung der EBH) bearbeitet.
Zitat (von anonym_):
Ich möchte jedoch hier rumfragen, wie lange es bei den Leuten in einer ähnlichen Situation gedauert hat.
Ich kenne deine Situation nicht, aber so etwa 12-15 Monate liest und hört man schon ziemlich oft von vielen EBH.

Du hast es sicher bald geschafft. Dann Ausweis und Pass beantragen--- wieder evtl. 2-3 Monate warten---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anonym_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Dein Antrag wird bereits seit 14 Monaten (sogar mit Eingangsbestätigung der EBH) bearbeitet.

Tatsächlich ist es zumindest beim RP Darmstadt so, dass die Einbürgerungsanträge zuerst einfach nur in einer tiefen Schublade rumliegen und Staub fangen, bis einer dran ist. Mir wurde von der Sachbearbeiterin damals so erklärt, dass das RP Darmstadt jede Woche ca. 100 neue Anträge anfängt zu bearbeiten. Bedeutet wiederum, wenn 5000 unbearbeitete Anträge beim RP rumliegen, wird es ca. 50 Wochen, was ungefähr 1 Jahr ist, dauern, bis mit der Bearbeitung des letzten eingegangenen Antrags begonnen wird. Von daher ist deine Aussage zumindest im Falle des RP Darmstadt nicht ganz zieltreffend, es kann aber durchaus sein, dass es bei den anderen Regierungspräsidien tatsächlich anders abläuft und die Bearbeitung sofort beim Eingang der Unterlagen startet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
Tatsächlich ist es zumindest beim RP Darmstadt so, dass die Einbürgerungsanträge zuerst einfach nur in einer tiefen Schublade rumliegen und Staub fangen, bis einer dran ist.

Bereits das annehmen und einlegen in die Schublade gilt als bearbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
Tatsächlich ist es zumindest beim RP Darmstadt so, dass die Einbürgerungsanträge zuerst einfach nur in einer tiefen Schublade rumliegen und Staub fangen, bis einer dran ist.
Das glaube ich tatsächlich nicht. Es wird nach Antragseingang bearbeitet. Das ist bei allen EBH in D so.

Evtl. verstehst du nicht, was die SB mit Bearbeitung meint? Und schließlich *bearbeiten* da nicht nur die SB des RP Darmstadt dran rum.
Du hast damals deinen Antrag wahrscheinlich bei der *zuständigen Verwaltungsbehörde* gestellt. Das war sicher nicht das RP, oder?
Und etliche andere deutsche Behörden haben auch Prüf-und Bearbeitungsaufgaben zu jedem Antrag. Kommt irgendwann von dort ein o.k., gehts weiter.
Zitat (von anonym_):
Von daher ist deine Aussage zumindest im Falle des RP Darmstadt nicht ganz zieltreffend
Von wem hörst du, wie das mit dem Verstauben in Schubladen ist?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anonym_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Evtl. verstehst du nicht, was die SB mit Bearbeitung meint? Und schließlich *bearbeiten* da nicht nur die SB des RP Darmstadt dran rum.


Alles, was du hier sagst, klingt für mich auch vollkommen vernünftig, meine Schlussfolgerungen zu diesem Anliegen basieren auf dem, was mir einerseits meine SB und andererseits das RP Darmstadt geschrieben haben.

1) Was mir die SB bei der Einbürgerungsstelle schriftlich vor Kurzem mitgeteilt hat:
Zitat:

Mit der Bearbeitung Ihres Antrags wurde, Stand heute, noch nicht begonnen. Wann genau die Bearbeitung starten wird, ist für uns nicht einsehbar.


2) Was ich vom RP Darmstadt vor fast 14 Monaten schriftlich erhalten habe:
Zitat:

Sie erhalten automatisch eine schriftliche Mitteilung, wenn die Bearbeitung aufgenommen wird.
Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge beträgt die Wartezeit aktuell leider mehr als 13 Monate ab der Übersendung des Antrags durch die Gemeinde.


Ich habe bisher auch keine weitere schriftliche Mitteilung vom RP Darmstadt erhalten, weswegen ich davon ausgehe, dass sie auch nicht mit der Bearbeitung angefangen haben.

Hoffe, das bringt extra Licht in den Sachverhalt :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
Mit der Bearbeitung Ihres Antrags wurde, Stand heute, noch nicht begonnen. Wann genau die Bearbeitung starten wird, ist für uns nicht einsehbar.

Die Deutsche Sprache scheint nicht die Kernkompetenz der SB zu sein? Das korrekte Wort lautet nicht "Bearbeitung" sondern "Weiterbearbeitung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
Hoffe, das bringt extra Licht in den Sachverhalt
die Krux mit dem RP DA. :sad:
Auch heute kannst du auf der RP-Website nachlesen, was sie nach und nach in die Tastatur hacken. Stolze Mitteilungen über viele Einbürgungsverfahren, Entschuldigungen, warum es so haaakt,
....aktuell über 14 Monate ab...da könnte man als Muttersprachler grübeln, wie viele Jahre gemeint sind... :augenroll:
https://rp-darmstadt.hessen.de/gesellschaft-und-integration/migration/einbuergerung

Die dort als untere Verwaltungsbehörde bezeichnete ist die für dich zuständige Behörde.
In Hessen gibts 3 RP (DA, Kassel, Gießen), aber sehr viel mehr zuständige *Annahmestellen für E-Anträge*.

Zitat (von anonym_):
weswegen ich davon ausgehe, dass sie auch nicht mit der Bearbeitung angefangen haben.
Und da wir damit leider alle nicht weiter sind--- was willst du denn nun tun?

Ich hätte 2 Vorschläge:
A) Eine schriftliche Sachstandsanfrage dort, wo du den Antrag vor 14 Monaten abgegeben hattest. Fragen, ob aktuelle Nachweise fehlen und wann du mit der E-Zusicherung rechnen kannst. Darauf hinweisen, dass du dir auf Empfehlung eines Fachanwaltes nun eine Untätigkeitsklage vorbehältst.
B) Du wartest einfach, bis sich die eine oder andere Stelle bei dir meldet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Eine schriftliche Sachstandsanfrage dort, wo du den Antrag vor 14 Monaten abgegeben hattest.

Ja, man kann die Leute sinnloserweise vom arbeiten abhalten - damit es noch länger dauert ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
anonym_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, man kann die Leute sinnloserweise vom arbeiten abhalten - damit es noch länger dauert ...

Genau aus dem Grund wollte ich das auch nicht machen, die ohnehin "super motivierten" SB des unterbesetzten RP Darmstadt werden ganz bestimmt nicht schneller dadurch arbeiten, dass ich eine Sachstandsanfrage sende. Das sagen die selbst immer wieder in Ihren Schreiben:
Zitat:
Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen und Erinnerungen ab, denn eine Beantwortung dieser Anfragen bindet Personal und führt zwangsläufig zu weiteren zu weiteren Verzögerungen.


Bleibt nur noch abzuwarten, das ist schon mal klar geworden..

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, man kann die Leute sinnloserweise vom arbeiten abhalten
Oder man kann ebenso gut auf Vorschlag A) verzichten und über B) nachdenken.
Zitat (von anonym_):
Bleibt nur noch abzuwarten, das ist schon mal klar geworden..
Nö, bleibt noch
C) Man könnte jetzt nach 14 Monaten direkt ganz ohne vorherige Anfrage und Vorbehalte zu § 75 VwGO/Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht mit Hilfe eines Anwaltes U-Klage erheben.
Zitat (von anonym_):
Das sagen die selbst immer wieder in Ihren Schreiben:
LOL. Und? Bitten muss keiner erfüllen und eine Behörde, die uU erst 14 Monate in verstaubten Schubladen E-Anträge sammelt--- hätte solche *Störungen* mehr als verdient.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zetagamma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lang hat es gedauert bis die Einbuergerung stelle der Antrag an de RP weitergeleitet hat? Hast du hier ein Update vielleicht?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Zetagamma):
Wie lang hat es gedauert bis die Einbuergerung stelle der Antrag an de RP weitergeleitet hat? Hast du hier ein Update vielleicht?
Wer soll dir ein update geben?

Deine EBH (Standesamt FfM) teilt dir nicht mit, wann dein Antrag zum RP geschickt wird.
Und das RP teilt dir nicht mit, ob dein Antrag schon dort ist.
Beide Stellen teilen dir auch nicht mit, wie weit dein Antrag schon bearbeitet ist.

Wenn eine Stelle etwas von dir will, schreibt sie dich an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
anonym_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zetagamma):
Wie lang hat es gedauert bis die Einbuergerung stelle der Antrag an de RP weitergeleitet hat? Hast du hier ein Update vielleicht?


Soo, jetzt da wo ich neue Updates habe, kann ich die gerne hier mitteilen, hilft bestimmt einigen Hilfesuchenden hier.

Den Antrag an das RP Darmstadt hat meine EBH sofort am Tag meines Termines geschickt, gleich am selben Tag hat das RP Darmstadt den Empfang meines Antrags bereits bestätigt gehabt, das ging damals echt flott. Danach habe ich fast 15 Monate gewartet, bis das RP sich erneut gemeldet hat, mit der Aufforderung die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Das habe ich dann sofort gemacht, jetzt warte ich auf meine Einbürgerungsurkunde (die Zusicherung werden die mir nicht schicken, da ich aus meiner vorigen Staatsangehörigkeit nicht entlassen werden muss).

VG Anonym

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von anonym_):
Soo, jetzt da wo ich neue Updates habe,
Na, was für ein Zufall. :smile:
Vielen Dank fürs update.
Zitat (von anonym_):
Danach habe ich fast 15 Monate gewartet, bis das RP sich erneut gemeldet hat, mit der Aufforderung die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
DAS ist die wichtige Info.
Vielleicht läuft der RP-Laden ja nun doch so langsam rund...

Herzlichen Glückwunsch!

Bitte hab noch etwas Geduld, weil es nach Übergabe der E-Urkunde und nach dem Pass-und Ausweisantrag noch ein paar Wochen dauert, bis du die ersehnten Dokumente tatsächlich in der Hand hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zetagamma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuers Update. Kannst du noch teilen wie lang es gedauert hat von eingangsbaestetigung bis Termin bei EBH? War EBH= Standesamt FFM oder ein andere?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Ich denke, das würde dir leider nicht helfen.
Beim TE ging es immerhin ganz flott von der EBH zum RP.

Viele stellen ihren Antrag schriftlich per Post. Viele warten nach Anfrage, bis die zuständige EBH einen Antragsteller persönlich zur *Einbürgerungsberatung* einlädt.
Viele erhalten nicht einmal eine Eingangsbestätigung.

!!! WANN hast du eigentlich deinen Antrag beim Standesamt/deiner EBH abgegeben?

Das RP Darmstadt mit 2 Dezernaten für Einbürgerung ist für die gesamte Region Rhein-Main/Südhessen zuständig.
Wie viele einzelne EBH es in den Städten und Kreisen gibt, weiß ich nicht. Wie gut/schlecht diese organisiert und personell ausgestattet sind, auch nicht. Das wird dir vermutlich auch niemand beantworten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Zetagamma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Hat jemand neu infos hier? Ich habe seit 4 Monate meine Antrag im Ffm gestellt und immernoch nichts gehort wegen den Termin…ich habe gelesen das einladung fuer Termine ende September sind schon raus…

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40315x hilfreich)

Zitat (von Zetagamma):
ich habe gelesen das einladung fuer Termine ende September sind schon raus…

Dann ist man eventuell beim nächsten Mal dabei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33983 Beiträge, 5870x hilfreich)

Zitat (von Zetagamma):
Ich habe seit 4 Monate meine Antrag im Ffm gestellt und immernoch nichts gehort wegen den Termin
Nun ja, nach 4 Monaten...*Wartezeit* und in FfM...
Du solltest nicht ungeduldig werden, es wird noch dauern.
Das ist dir doch auch schon mehrmals geschrieben worden.
Und weil du hier in einem fremden Thread rumschreibst, wo der TE seine Einbürgerung schon längst hat, bringt deine Fragerei sowieso nichts.

Schreib bitte in deinem eigenen Thread weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.171 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen