WhatsApp

8. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Pixies
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
WhatsApp

Hallo an Alle,

Ich habe eine Frage bezüglich WhatsApp Gruppen.Und zwar gibt es in unserem Unternehmen eine WhatsApp Gruppe.Die Gruppe nennt sich offiziell Leitungsgruppe.Nach fast einem Jahr im Unternehmen habe ich bemerkt das in dieser Gruppe aber nicht nur die Leitungen sind sondern querbeet Mitarbeiter, von Leitungen über Halbtagskräfte,Betriebsratsmitglieder, Vorgesetzte,Gesellen usw. also jedermann sozusagen.

Aus unserer Abteilung ist nur der Abteilungsleiter in dieser Gruppe.

In dieser Gruppe werden Verabredungen getroffen, Einladungen ausgesprochen und so weiter. Man nennt sich offiziell Leitungsgruppe aber in der Realität ist es vielmehr eine private Gruppe.

Wer in dieser Gruppe ist gehört im Unternehmen einfach dazu. Die wenigen, die nicht in dieser Gruppe sind, sind meines Erachtens Mitarbeiter zweiter Klasse.

Das lässt sich anhand verschiedener Beispiele ersehen.

Kurze Rede langer Sinn. Ich würde gern eure Meinung diesbezüglich hören.

Es gibt definitiv keine Regeln bezüglich Qualifikation Alter ,Geschlecht ,Position wer in dieser Gruppe ist beziehungsweise eingeladen wurde.Also willkürlich.

Natürlich ist man irgendwie verletzt wenn man nicht dazu gehört aber man kann sich auch vorstellen wie gewisse Entscheidungen pro Mitarbeiter getroffen werden wenn Vorgesetzte und auch Betriebsratsmitglieder in so einer Gruppe vereint sind.

Zum besseren Verständnis. Ich würde sagen, dass fast 90 % in dieser Gruppe sind.

Wie würdet ihr reagieren oder wie sollte ich beziehungsweise könnte ich reagieren? Mir geht es wirklich nicht darum in dieser Gruppe zu sein aber ich finde so etwas wirklich nicht dem Arbeitsklima zuträglich und finde auch, dass der Chef (selbst in dieser Gruppe) vielleicht einmal den Gruppen Ersteller und Moderator verdeutlichen sollte, wie sich Mitarbeiter fühlen die nicht eingeladen werden?

Hier ist mittlerweile eindeutig eine zwei Klassen Gesellschaft entstanden.

Was würdet ihr machen?

Vielen Dank schon mal vor ab!!!





-- Editiert von Moderator topic am 9. Juni 2023 14:02

-- Thema wurde verschoben am 9. Juni 2023 14:02

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Zitat (von Pixies):
Hier ist mittlerweile eindeutig eine zwei Klassen Gesellschaft entstanden.
Na na, mal bitte nicht so hoch hängen...das mit der Eindeutigkeit.
Zitat (von Pixies):
Was würdet ihr machen?
ICH würde mich uU sogar freuen, nicht über jeden möglichen und unmöglichen Mist, den die Gruppe austauscht, informiert zu werden. Oft ist solches Nichtwissen sogar hilfreich und entlastend.

Mit Arbeitsrecht hat es nichts zu tun.

:forum:
Zitat (von Pixies):
Aus unserer Abteilung ist nur der Abteilungsleiter in dieser Gruppe.
Zitat (von Pixies):
Ich würde sagen, dass fast 90 % in dieser Gruppe sind.
Was denn nun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7083 Beiträge, 1478x hilfreich)

Zitat (von Pixies):
Hier ist mittlerweile eindeutig eine zwei Klassen Gesellschaft entstanden.


Sehe ich nicht so.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von Pixies):
Und zwar gibt es in unserem Unternehmen eine WhatsApp Gruppe.

Das Unternehmen hat also WhatsApp Business und da ist diese Gruppe drin?
Oder ist das einfach nur eine normale WA Gruppe?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Pixies
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Von ca. 30 Mitarbeitern sind ungefähr 25 in dieser Gruppe.

Eine zwei Klassen Gesellschaft heißt bei mir, dass einige Mitarbeiter Vorteile in der Bezahlung oder in der Behandlung erfahren, über sämtliche Dinge unterrichtet werden, was an den andern einfach vorbei geht.

Es ist keine Business Gruppe sondern wurde von einem Mitarbeiter (kein Vorgesetzter) eingerichtet. Dann wurden im Laufe der Zeit immer mehr Kollegen hinzugefügt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31882 Beiträge, 5620x hilfreich)

Zitat (von Pixies):
was an den andern einfach vorbei geht.
Was für dich und für deine Arbeit im Betrieb wichtig ist, solltest du persönlich oder schriftlich erfahren. Möglichst bzw. unbedingt von demjenigen, der diese Funktionsaufgabe im Betrieb hat.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Pixies):
ondern wurde von einem Mitarbeiter (kein Vorgesetzter) eingerichtet.


Also eine private WA-Gruppe in der eben etliche Kollegen sich zusammengefunden haben.
Da hat weder der Chef was zu sagen, noch besteht ein Anrecht darauf auch in dieser Gruppe zu sein.

Zitat (von Pixies):
über sämtliche Dinge unterrichtet werden, was an den andern einfach vorbei geht.


Das wäre dann aber kein "Problem" der WA-Gruppe, sondern ein Problem der Kommunikation innerhalt des Betriebs. Alles relevante sollte per Aushang, email, Brief an alle weitergegeben werden. Das ist aber Aufgabe des Chefs und der Abteilungs- oder Teamleiter

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Private Whatsapp Gruppe, ergo kein Recht auf Aufnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von Pixies):
Es ist keine Business Gruppe sondern wurde von einem Mitarbeiter (kein Vorgesetzter) eingerichtet. Dann wurden im Laufe der Zeit immer mehr Kollegen hinzugefügt.

Dann hat man schlicht Pech gehabt, wenn die Aufnahme in die Gruppe abgelehnt wurde. Die Ablehnung der Aufnahme muss dann auch nicht begründet werden. Die dürfen recht frei und willkürlich entscheiden mit wem sie über was reden und mit wen sie das nicht machen.



Zitat (von Pixies):
dass einige Mitarbeiter Vorteile in der Bezahlung oder in der Behandlung erfahren

Ist nicht grundsätzlich verboten.



Zitat (von Pixies):
über sämtliche Dinge unterrichtet werden, was an den andern einfach vorbei geht.

Die dürfen recht frei und willkürlich entscheiden mit wem sie über was reden und mit wen sie das nicht machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17333 Beiträge, 6461x hilfreich)

Deiner Schilderung nach ist es am Ende eine informelle WhatsApp-Gruppe, selbst wenn tatsächlich von 30 MA 25 drin sein sollten und die sich dann auch noch mit einem irreführenden Namen schmückt.
Arbeitsrechtlich scheint mir da fürs Erste nichts drin und dran zu sein, es sei denn, es würden darüber Absprachen und Regelungen an den eigentlich etablierten Wegen vorbei getroffen.
Was du tun kannst, derzeit: Vll. genau so informell bei BR-Mitgliedern ansprechen, wie die dieses Forum sehen und ob ihnen da nicht Bedenken kommen.

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 86x hilfreich)

Wie am unangemessenen Beitrag von @amz6221718-85 zu sehen ist gibt es Menschen die wenig Empathie in solchen Fällen zeigen.

@Pixies:

Ich habe im EP jetzt nicht gelesen das zu absichtlich ausgeschlossen wurdest. Letztendlich vermute ich das keine absichtliche Nichtaufnahme in die Gruppe vorliegt, sondern eher eine Eigendynamik aus "nicht dran gedacht" und Hemmungen direkt nachzufragen.

Man besten wendet man sich an eine Person seines Vertrauens die auch Gruppenmitglied ist. Bei 25 von 30 Mitarbeitern der Firma in dieser Gruppe sind sollte sich da doch eine Person finden, wenn nicht hat man wahrscheinlich noch gravierendere Probleme in der Firma. Diese Person könnte in der in der Gruppe anfragen ob man Kollegen X vergessen hat und das man ihn doch bitte aufnehmen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119284 Beiträge, 39707x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Diese Person könnte in der in der Gruppe anfragen ob man Kollegen X vergessen hat und das man ihn doch bitte aufnehmen sollte.

Ich bin mal davon ausgegangen, dass solche Selbstverständlichkeit bereits vor der Anfrage hier erfolgt ist ...



Zitat (von Gerd61):
gibt es Menschen die wenig Empathie in solchen Fällen zeigen.

Naja, das (viele) andere privat nicht mit einem reden mögen, einen nicht dabei haben möchten, das gehört zum Lebensrisiko. Da hilft dann auch kein Anwalt.
Wenn einen das dann in eine seelische Krise stürzt, ist das Problem kein juristisches. Aber es ist auch lösbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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