Wohnungskündigung rückgängig machen

16. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskündigung rückgängig machen

Das ist ein absolutes Schreckenszenario - passiert aber gerade tatsächlich mit den Leuten von nebenan, ich muss euch fragen.

Eine Familie lebt in einer 3z wbs Wohnung, ein Kind gemeinsam, eins der Muter, zwei Kids des Vaters sind an Wochenenden da.

Wohnung wurde vor genau einem Jahr leer mit Betonwänden angemietet, für 30k renoviert, für 10k Möbel eingebaut.

Mietvertrag läuft auf Mutter, Vater ist angemeldet, mit Erlaubnis der Wohnungsfirma.

Mutter wird depressiv, kündigt den Mietvertrag ohne Wissens des Vaters, meldet sich in der Wohnung ab, und meldet sich woanders an.

Drei Tage nach der Kündigung vertraut sich die Mutter einer Freundin an, kommt zu sich, schreibt einen Kündigungswiderruf drei Tage nach der Kündigung.

Firma nimmt Widerruf nicht an, Begründung: die Mutter ist woanders angemeldet.

Die Erlaubnis für die Mutter, sich in der Wohnung anzumelden, gibt die Firma nicht, Begründung: die Wohnung ist gekündigt.

Den Vertrag auf den Vater umzuschreiben, weigert die Firma auch - die Wohnung hat wbs-Bindung.

Vater weiß von den Vorgängen nichts und kann eines Tages in Pijama die Tür aufmachen und mit den Kids auf die Strasse getragen werden.

Ergebnis: Firma bekommt nach einem Jahr renovierte Wohnung zurück, Familie mit insgesamt vier Kindern geht auf die Straße. Ort des Geschehens - Berlin.

Wie würdet ihr die Lage bewerten? Was ließe sich machen, damit die Familie die Wohnung behält?

Wenn sich jemand findet, der/die weiß, was zu tun ist und das Problem fachlich lösen kann - bitte gerne melden!

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 10:10

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 10:11

-- Editiert von Moderator topic am 20. Oktober 2024 15:11

-- Thema wurde verschoben am 20. Oktober 2024 15:11

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49 Antworten
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#1
 Von 
Linolada
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Und jemand mit wbs hat 40k für Renovierungen in einer Mietwohnung?

Man sollte es dem Vater mitteilen und eine neue Wohnung suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Linolada):
Und jemand mit wbs hat 40k für Renovierungen in einer Mietwohnung?

Ja, für die Renovierung - Kredit (auf Vater), für die Möbel - Ikea-Raten (auf Mutter). Ich meine, das ist nicht überraschend, die Wohnungslage in Berlin ist märchenhaft, so dass die Leute nehmen, was es gibt, und sehen zu, wie sie sich einrichten.

Ansonsten glaube ich eher nicht, dass die Mutter dem Vater etwas darüber erzählt. Sie ist ziemlich down mit der Gesundheit, sowohl depressiv, als auch nach und vor einer Nieren-OP.

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 97x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
kündigt den Mietvertrag ohne Wissens des Vaters, meldet sich in der Wohnung ab, und meldet sich woanders an.


Wenn die Mutter sich woanders angemeldet hat, hat sie dann woanders eine Wohnung? Oder hat sie beim Amt keine Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen müssen? Ansonsten wäre mein Vorschlag nämlich, dass die Familie dann in die andere Wohnung umzieht.

Zitat (von go606148-10):
Drei Tage nach der Kündigung vertraut sich die Mutter einer Freundin an, kommt zu sich, schreibt einen Kündigungswiderruf drei Tage nach der Kündigung.

Zitat (von go606148-10):
Wie würdet ihr die Lage bewerten? Was ließe sich machen, damit die Familie die Wohnung behält?


Eine Kündigung kann man nicht widerrufen. Wenn der Vermieter nein sagt, dann gibt es keine juristische Möglichkeit.

Zusätzlich: Sie hat die Wohnung gekündigt und sich woanders angemeldet innerhalb von 3 Tagen? In Berlin???

Zitat (von go606148-10):
Wohnung wurde vor genau einem Jahr leer mit Betonwänden angemietet, für 30k renoviert, für 10k Möbel eingebaut.

Zitat (von go606148-10):
Ja, für die Renovierung - Kredit (auf Vater), für die Möbel - Ikea-Raten (auf Mutter).


Woher bekommt denn jemand, der für einen WBS berechtigt ist, einen Kredit, um eine Mietwohnung zu renovieren und Möbel zu kaufen. Ist das ein Privatkredit? Eine Bank macht sowas normalerweise nicht.

Ganz ehrlich, ich habe das Gefühl, irgendwer bindet hier irgendwem den Berliner Bären auf. Vielleicht die Nachbarin Dir, aber irgendwie passt die Geschichte hinten und vorne nicht... und deswegen möchte ich mich zu möglichen Konsequenzen bzgl. der in die Wohnung investierten Kosten auch gar nicht weiter äußern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Firma nimmt Widerruf nicht an, Begründung: die Mutter ist woanders angemeldet.


Einer Begründung bedarf es da nicht, die Kündigung wurde (vermeintlich, das wäre zu prüfen) wirksam ausgesprochen.

Zitat (von go606148-10):
Wie würdet ihr die Lage bewerten?


Für den Wohnungseigentümer sehr gut, für die Familie nicht.

Meine absolute Empfehlung: SOFORT ANWALT SOFORT !!!!!!

Evtl. kann man ja über den Gesundheitszustand der Mutter was machen, aber das kann ich nicht beurteilen, das muss der Anwalt machen. Ein Attest von einem FACHARZT bzgl. des Geisteszustandes der Frau wäre hilfreich, ebenso wie der Antrag einen Betreuer an die Seite zu nehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Einer Begründung bedarf es da nicht


Ist es nicht irgendwie mittelalterlich? Besonders vor dem Hintergrund des ganzen deutschen Verbraucherschutzes, Familienschutzes, Kampf gegen Obdachlosigkeit, verpflichtender Annahme von Widerrufen zu jeder Kleinigkeit?

Jemand schickt im schlechten gesundheitlichen Zustand einen Brief, den man in nicht mal einer Woche bereut und zurücknimmt - und hopps eine Familie mit vier minderjährigen Kindern kommt auf die Straße? Kommt mir weird vor.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Woher bekommt denn jemand, der für einen WBS berechtigt ist,

Warum macht Dich das stutzig? Es gibt verschiedene WBS-Arten (mir ist wbs180 bekannt), beide Personen arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37078 Beiträge, 6235x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Ergebnis: Firma bekommt nach einem Jahr renovierte Wohnung zurück, Familie mit insgesamt vier Kindern geht auf die Straße. Ort des Geschehens - Berlin.
Naja, offenbar ist es ja NICHT das Ergebnis und das angekündigte Schreckensszenario ist glücklicherweise auch nur heiße Luft.
Die Lage klingt nicht ausweglos.
Der nicht depressive Vater kann mit der Frau besser heute als morgen einen Mietrechtsanwalt aufsuchen... oder für eine läppische Jahresgebühr in den B-Mieterverein eintreten.

Zitat (von go606148-10):
Was ließe sich machen, damit die Familie die Wohnung behält?
1. Nicht ausziehen. 2 Nicht ausziehen. 3. Evtl. hier mal konkrete Daten nennen?
-Wann hat die Mutter gekündigt?
-Zu wann hat die Mutter gekündigt?
-Wann ist die Mutter ausgezogen?
-Wann hat sie sich umgemeldet beim EMA?
-WANN wurde die letzte Miete gezahlt?

Zitat (von go606148-10):
Mutter wird depressiv,
Wenn DAS wahr ist, gibt es einen Arzt, der was attestiert. Wenn die Depression nach 3 Tagen verschwand, kann sie sich den Arztbesuch sparen.
ODER an dieser Wahrheit fehlt der Großteil. Niemand wird einfach so depressiv, evtl. aber erschöpft von den Renoarbeiten...in der Rohbetonwohnung...
Zitat (von go606148-10):
und das Problem fachlich lösen kann
Was meint denn fachlich? Das ist familienrechtlich, mietrechtlich, evtl. sozialrechtlich--- aber lösbar.
Zitat (von go606148-10):
dass die Mutter dem Vater etwas darüber erzählt
DU bist ja auch noch da... und hier das www.

WER hat DIR die Story erzählt?
Zitat (von go606148-10):
Ist es nicht irgendwie mittelalterlich? Besonders vor dem Hintergrund
NEIN, kein Mittelalter. Man kann alles greifen, was greifbar ist. Wenn die 4 selbst auf die Straße gehen, d.h. ausziehen mit Sack und Pack--- dann sind sie selbst schuld.
Die *neue Wohnadresse* wäre notfalls auch noch da.

Zitat (von go606148-10):
und hopps eine Familie mit vier minderjährigen Kindern kommt auf die Straße?
Nein, es gibt 2Kinder und die Eltern, die hoffentlich nicht so beschränkt sind, dass sie selbst ausziehen und sich wohnungslos machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Vater weiß von den Vorgängen nichts und kann eines Tages in Pijama die Tür aufmachen und mit den Kids auf die Strasse getragen werden.


Im Prinzip kann und wird etwas ziemlich Ähnliches passieren. Vorher wird er aber auf eigene Kosten zur Räumung verurteilt, falls er auf Aufforderung hin nicht freiwillig geht. Das gilt im Übrigen auch für die Frau.
Der Verlust der Wohnung wird nicht von heute auf morgen kommen, er wird irgendwann von der ganzen Sache erfahren. Er selbst kann dann aber nichts dagegen tun.

Zitat (von go606148-10):
Firma nimmt Widerruf nicht an, Begründung: die Mutter ist woanders angemeldet.

Die Erlaubnis für die Mutter, sich in der Wohnung anzumelden, gibt die Firma nicht, Begründung: die Wohnung ist gekündigt.

Den Vertrag auf den Vater umzuschreiben, weigert die Firma auch - die Wohnung hat wbs-Bindung.


Alles korrekt so.

Zitat (von go606148-10):
Mutter wird depressiv, kündigt den Mietvertrag ohne Wissens des Vaters, meldet sich in der Wohnung ab, und meldet sich woanders an.

Drei Tage nach der Kündigung vertraut sich die Mutter einer Freundin an, kommt zu sich, schreibt einen Kündigungswiderruf drei Tage nach der Kündigung.


Das klingt nicht nach einer Geschäftsunfähigkeit, was ihre einzige Rettung wäre. Ist im Nachgang schwer zu beweisen und nur eine Depression reicht dafür grundsätzlich nicht aus. Selbst eine schwerere Episode (was auch zu beweisen - nicht nur zu behaupten wäre) nicht grundsätzlich.


Es kommt also im Prinzip darauf an, ob die Kündigung wirksam abgegeben wurde (§§ 104, 105, 568 BGB). Falls ja, ist die Wohnung weg. Endgültig. Danach sieht es auch aus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Lage klingt nicht ausweglos.

Zitat (von Anami):
1. Nicht ausziehen. 2 Nicht ausziehen.

Zitat (von Anami):
Nein, es gibt 2Kinder und die Eltern, die hoffentlich nicht so beschränkt sind, dass sie selbst ausziehen und sich wohnungslos machen.


Stimmt, die Lage ist nicht aussichtslos. Sie ist stockfinster. Wenn nicht eine Fortsetzung nach § 545 BGB stattgefunden hat, ist der Drops im Falle einer wirksamen Kündigung (schriftlich, geschäftsfähig, siehe oben) endgültig gelutscht. Ist nur eine Frage der Zeit.
Wenn sie nicht ausziehen, dann werden sie eben (nach einiger Zeit, das dauert) auf eigene Kosten vor die Türe gesetzt. Vor allem bei Eigenkündigung.


Zitat (von Anami):
3. Evtl. hier mal konkrete Daten nennen?
-Wann hat die Mutter gekündigt?
-Zu wann hat die Mutter gekündigt?
-Wann ist die Mutter ausgezogen?
-Wann hat sie sich umgemeldet beim EMA?
-WANN wurde die letzte Miete gezahlt?

DAS wäre tatsächlich wichtig. Wichtig wäre auch das WIE (schriftlich?) der Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37078 Beiträge, 6235x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Sie ist stockfinster.
Warum? Aus diesen tw. politischen Fetzen mit viel Dramatik und wenig Fakten... soll hier eine stockfinstere Lage inszeniert werden?

Wenn, wenn und hätte hätte. Das wissen wir hier alles nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn, wenn und hätte hätte. Das wissen wir hier alles nicht.


Genau. Wenn nicht eine der Ausnahmen greift, ist hier von Mieterseite eine wirksame Kündigung erfolgt.
Das wars dann auch. Endgültig. Daran gibt es nichts zu rütteln. Und bei Eigenkündigungen gibt es auch nicht wirklich Härtefälle.

Es ist hier nur noch möglich, im Glücksfall nach 3 Strohhalmen zu greifen:
* Geschäftsunfähigkeit (§§ 104, 105 BGB). Unwahrscheinlich. Höchstens. Und mit unangenehmen Folgen.

* Mangelnde Schriftform (§ 568 BGB). Sieht nach Schilderung nicht so aus, sonst würde die Gegenseite anders reagieren. Kann aber sein, dass die hier nehmen, was sie bekommen und nicht auf die Rechtslage schauen (oder bewusst anders sehen).
Jedenfalls hat sich diese Angelegenheit bereits realisiert. Entweder war die Kündigung diesbezüglich wirksam oder nicht. Das Ergebnis ist endgültig. Ich schätze mal ja (50/50 mit leichter Tendenz).

* Fortsetzung nach Kündigung (545 BGB). Unwahrscheinlich. Scheint nicht so, als ob die Kündigungsfrist schon vorbei wäre. Wir wissen auch nicht, was dazu im Mietvertrag steht und die Gegenseite hat den entgegenstehenden Willen bereits jetzt mitgeteilt.


Andere Möglichkeiten gibt es doch nicht. Was soll die Schönfärberei. Je nach weiteren Angaben vom TE kann man im Ausnahmefall noch was machen (Strohhalme). Im Regelfall ist das Mietverhältnis damit in naher Zukunft endgültig Geschichte. Die sieht auch nicht irgendwie gut aus.



-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 13:06

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#12
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
-Wann hat die Mutter gekündigt?
-Zu wann hat die Mutter gekündigt?
-Wann ist die Mutter ausgezogen?
-Wann hat sie sich umgemeldet beim EMA?
-WANN wurde die letzte Miete gezahlt?


-Zu wann hat die Mutter gekündigt? 23.09.

- Widerruf d. Kündigung: 27.09.

-Wann ist die Mutter ausgezogen? - gar nicht, liegt in der aktuellen Wohnung krank rum, Vater dreht Runden zwischen Arbeit und Kindern,

- Wann hat sie sich umgemeldet beim EMA? 23.09.

-WANN wurde die letzte Miete gezahlt? - regelmäßig, per SEPA.

Die Dame (keine Deutsch-Muttersprachlerin) meinte, sie hat das Schreiben, in dem dem Mann erlaubt wurde, sich anzumelden, so verstanden, als wäre er der automatische Nachfolger des Mietvertrags. Mir liegt der Text der Kündigung nicht vor, aber es wird so gemeint, als wäre in der Kündigung etwas gestanden, wie "ich kündige diden Mietvertrag mit der Bitte, den Mann als Vertragsnachfolger zu übernehmen"... Irgendwie so.

Ja, einen Psychologen gibt es. Ob die Dame Pillen nimmt, ist unbekannt. Sie hat gerade eine OP an Nieren gehabt, ist für 3 Monate krankgeschrieben, die nächste, kompliziertere, OP steht in Kürze bevor (Anfang Nov.)

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 13:09

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 13:13

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
-Zu wann hat die Mutter gekündigt? 23.09.


Ich nehme an, zum Jahresende, nicht zum 23.09., sondern am 23.09.
Hat sie schriftlich gekündigt?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Hat sie schriftlich gekündigt?

Ja, klar. Gekündigt entweder so, oder per Email. Weiß nicht, muss erst fragen.

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 13:15

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
und hopps eine Familie mit vier minderjährigen Kindern kommt auf die Straße?

Nö, da steht keiner "hopps auf der Straße", da ist schon alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt

Wenn er nicht freiwillig räumt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dann kommt der Gerichtsvollzieher mit der Räumung und eine weiteren Räumfrist.
Wenn er dann immer noch nicht ausziehen will, dann kommt die Zwangsräumung, notfalls unter Hinzuziehung der Polizei.
Der Vater bekommt einen Platz im Obdachlosenheim, die Kinder kommen ins Kinderheim bzw. zu Pflegefamilien.
Der gesamte Hausrat an dem der Vermieter kein Pfandrecht geltend macht wird dann noch für 1 Monat verwahrt, damit man ihn abholen und einlagern kann, danach erfolgt die Entsorgung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Ja, klar. Gekündigt entweder so, oder per Email. Weiß nicht, muss erst fragen.


Ja, das ist wichtig. Sehr wichtig. Wenn nur per Mail gekündigt wurde, gibt es kein Problem.

Und wo hat sie sich eigentlich angemeldet? Ich meine, ohne eine entsprechende Wohnung kann sie sich da ja auch nicht angemeldet haben...

Nur eine Kurzschlusshandlung (dafür spricht die andere Wohnung) wird auch im Hinblick auf eine Depression schwer zu verargumentieren werden. Vor allem, weil das relativ sicher keine klassische Depression ist, da wäre sie eher passiver und nicht so aktiv selbstzerstörerisch. Das hat eher was manisches.


Zitat (von go606148-10):
"ich kündige diden Mietvertrag mit der Bitte, den Mann als Vertragsnachfolger zu übernehmen"

Bitten muss keiner erfüllen. Noch dazu scheint der auch gar nicht als Nachfolger in Frage zu kommen (siehe Antwort des Vermieters oben).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
- Widerruf d. Kündigung: 27.09.


Das gibt es nicht.

Zitat (von go606148-10):
Die Dame (keine Deutsch-Muttersprachlerin)


Da hätte sie sich dann einen Kundigen engagieren müssen, aber alles in allem klingt die Geschichte sehr zusammengeschustert. Bisserl was mag stimmen, der Rest ist Gedicht. Allein der Umstand, dass man angeblich abertausende Euronen in die Wohnung investiert haben will, durch Familie, passt weder in das Szenario der geistig Umnachtenden oder sich nicht mit dem deutschen System auskennenden Dame, denn den Weg zum WBS hat sie ja auch erfolgreich hinter sicher gebracht.

Fakt ist, dass (erst mal) wirksam gekündigt wurde. Und damit ist dann (erst mal) Ende im Gelände.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37078 Beiträge, 6235x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Die Dame (keine Deutsch-Muttersprachlerin)
Danke für 1 wichtigen Fakt.
Sammle doch bitte die nötigen Fakten zusammen. Dann bleibt hoffentlich *Gangbares/Erreichbares* übrig.
Zitat (von go606148-10):
Wann hat die Mutter gekündigt?
Vermutlich Am 23.9. und Zum Jahresende. Es gilt die 3-Monats-Kündigungsfrist. Richtig? :???: ...wohl so wie bei dir auch...

Zum Glück ist sie NICHT ausgezogen. Besteht auch noch gar kein Grund.
Sie wollte sich von ihrem Partner trennen---und der soll doch gern in der Wohnung bleiben---> Familienrechtliches Problem, was nun zum Mietrechtsproblem wird.

Am 23.9. beim EMA eine andere Wohnadresse bekommen? Für mich und für Berlin nicht glaubhaft.
https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/
Eigentlich braucht man dort *Kenntnisse*, um überhaupt einen Termin zur Ummeldung buchen zu können.
Oder konnte sie dort eine Vor-Ort-Anmeldung machen und hatte schon eine neue Adresse und neuen Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung?

Dass du deine Infos von einer Person hast, die der dt. Sprache nicht mächtig ist und die Mietrechtliches nicht versteht, ist nicht weiter schlimm.
Das angeschobene Rad lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nach zurückdrehen, aber nicht mit dir und nicht von der Frau allein.
Versteht denn der Mann besser, was man jetzt noch versuchen muss?

Ich bleibe bei: AUFAUF zum Anwalt.
Und nicht ausziehen, niemand von den 4 Personen. Und die 2 Kids des Vaters können auch am Wochenende kommen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für mich und für Berlin nicht glaubhaft.

bekommt man idr sehr schnell, wenn man will und bereit ist weit zu fahren: man setzt sich morgen früh vor den Rechner, refresht die Seite mit Terminen, und nimmt den Termin an, der heute innerhalb einer Stunde stattfinden, irgendwo am AdW - fährt von Spandau nach Britz, ist aber dran.


-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 14:10

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
bekommt man idr sehr schnell, wenn man will und bereit ist weit zu fahren: man setzt sich morgen früh vor den Rechner, refresht die Seite mit Terminen, und nimmt den Termin an, der heute innerhalb einer Stunde stattfinden, irgendwo am AdW - fährt von Spandau nach Britz, ist aber dran.


Ja dafür muss man aber eben auch eine andere Wohnung inkl. Wohnungsgeberbescheinigung haben.
Und wenn sie eine andere Wohnung hat, warum liegt sie dann "beim Mann Zuhause im Bett" rum?
Und wenn es diese andere Wohnung gibt, warum können Mann und Kinder dann nicht dort hin?

Wenn es diese Wohnung nicht gibt, wie konnte die Dame sich dann ummelden?

Entweder fehlt hier ein ganz großer Teil der Geschichte, oder Dir wurde ein tolles Märchen aufgetischt.

Davon mal abgesehen, sollte zumindest die Eigenkündigung in der ganzen Geschichte der Wahrheit entsprechen, dann ist über kurz oder lang die Wohnung weg und man sollte die Energie in die Wohnungssuche stecken.

-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 15:18

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das angeschobene Rad lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nach zurückdrehen, aber nicht mit dir und nicht von der Frau allein.


Die Wahrscheinlichkeit dafür ist bei rund 0%. Warum sinnlose Hoffnung machen, es ist doch offensichtlich!
Die Wohnung ist weg (wenn schriftlich gekündigt wurde, was der einzige und wirklich einzige Rettungsanker ist). Das ist nunmal Fakt. Daran lässt sich auch nichts mehr ändern, wenn der Vermieter nicht mitspielt.


Woher das Geld für die "Renovierung" kam, was das mit der Ummeldung (dafür braucht es ja eine Wohnung) auf sich hat und die anderen Unklarheiten... Für die Angelegenheit mit dem Mietvertrag erstmal egal, wenn auch sehr verwunderlich und, zumindest bzgl. der anderen Wohnung auch nicht hilfreich für die kündigende Frau.

Zitat (von Anami):
Zitat (von go606148-10):
Die Dame (keine Deutsch-Muttersprachlerin)

Was an der ganzen Sache halt exakt nichts ändert. Eventuell eine Erklärung, aber sonst nichts weiter.

Zitat (von Anami):
Versteht denn der Mann besser, was man jetzt noch versuchen muss?

Abgesehen davon, dass er offenbar noch nichts von seinem Glück weiß, kann er GAR NICHTS tun. Er ist keine Vertragspartei, der Vertrag ist gekündigt und Verträge zu Lasten Dritter gibt es (bis auf Ausnahmen, hier nicht relevant) nicht.

Zitat (von Anami):
Und nicht ausziehen, niemand von den 4 Personen. Und die 2 Kids des Vaters können auch am Wochenende kommen.

Stimmt. Nicht bis Ende Dezember (laut dem, was die Angaben hergeben). Danach wirds aber für alle nur noch unangenehmer und teurer. Dann sollte man schon daran denken, auszuziehen.


spatenklopper (#20) hat doch vollkommen recht. Beitrag #17 stimmt genauso.


-- Editiert von User am 16. Oktober 2024 15:46

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt mal auf Meta-Ebene:
Ich musste mal einen Handy-Vertrag kündigen. Das hatte fast ein Jahr gedauert, einige Einschreiben mit Rückschein und, letztlich, anwältliche Hilfe - weil nach Aussetzung von Zahlungen Mahnungen und Inkasso ins Haus geschickt wurden.
Und hier wird eine an der Zunge festgenagelt, eine Family mit Kids geht auf die Straße und alle sagen: jaja, so ist rechtens..
Erklär mir das einer.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 479x hilfreich)

Erklär mir das einer. Das wurde Ihnen schon erklärt - offenbar können oder wollen Sie die Erklärungen bloß nicht verstehen. Rückfragen möchten Sie offenbar auch nicht beantworten - dann beenden wir mal diese Zeitverschwendung...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 252x hilfreich)

Aus Kulanz geöffnet, damit der User fehlende Infos liefern kann.

LG

Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37078 Beiträge, 6235x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Jetzt mal auf Meta-Ebene:
Nö, die Meta-Ebene ist nicht relevant. Bitte beim schnöden Sachverhalt bleiben.
Zitat (von go606148-10):
bekommt man idr sehr schnell, wenn man will und bereit ist weit zu fahren: ...
Ja. Clever. Hat die betroffene depressive Mieterin das genauso gemacht?
Auffällig, wie du statt Fragen zu beantworten--- clevere Schnelltaktiken reinwirfst.

Frag die Nachbarn erst--->nach Fakten und dann ...beantworte bitte:

-Ob die Mieterin wirksam gekündigt hat.
-Ob der Vermieter etwas Schriftliches an die Mieterin geschickt hat, was du lesen konntest
-Ob du die Meldebestätigung für die neue Wohnung selbst gesehen hast
-Ob hier jemand für dieselbe Angelegenheit anders nachfragt

https://www.123recht.de/forum/mietrecht/WBS-Mietvertrag-und-Anmeldung-__f624269.html

Zitat (von go606148-10):
Und hier wird eine an der Zunge festgenagelt
NÖ, das ist ganz offensichtlich NICHT der Fall.
Zitat (von go606148-10):
alle sagen: jaja, so ist rechtens..
NÖ. Auch das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.

Was bleibt? Viel heiße Luft von dir.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40792 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ich versuche mal, es etwas systematischer zu erklären, was da abgelaufen ist.

Es ist zutreffend, dass Familie und ganz besonders sozial Schwache unter besonderem Schutz unseres Staates stehen. Aber, die Verantwortlichen sind nicht entmündigt. Sie dürfen eigene Entscheidungen treffen und diese auch umsetzen. Auch wenn sie bar jedweder Vernunft sind. Das sieht man hier ja daran, welche Kredite hier bei angespannter finanzieller Lage bewilligt wurden; was ja schon wirtschaftlicher Wahnsinn war. So, und auf dieser Linie wurde fortgefahren. Die Mieterin durfte nicht nur Kredit aufnehmen, sie durfte auch kündigen. Sie darf ohne Überprüfung das tun, was sie will.

So, ob man jetzt aus der Kiste wieder raus kommt, das können wir hier nicht abschätzen. Schon weiter oben wurde dringend geraten, sofort einen Anwalt aufzusuchen. Bitte sofort, und nicht irgendwann, z.B., wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, mit Möbelwagen und die Zwangsräumung durchzieht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37078 Beiträge, 6235x hilfreich)

Welche Systematik denn?

Zitat (von wirdwerden):
Das sieht man hier ja daran, welche Kredite hier bei angespannter finanzieller Lage bewilligt wurden; was ja schon wirtschaftlicher Wahnsinn war.
Wieso das denn?
Dann wären ja Häuslebauer allesamt wahnsinnig, die ihre Kredite abzahlen.

Beide Elternteile sind erwerbstätig.
Die Mutter erhält entweder LFZ oder Krankengeld.
Die Miete wird regelmäßig per Lastschrift bezahlt.
Der Vater hat letztes Jahr einen Kredit aufgenommen.
Die Mutter hat letztes Jahr einen Kredit aufgenommen.
Es gibt 2 Kinder Haushalt.
Und 2 Kinder des Vaters kommen zum Umgang an Wochenenden.

Ich erkenne da eine ziemliche einfache und recht häufige Konstellation.
WARUM es einen WBS gab und nur die Mutter im MV steht, ist doch längst Vergangenheit...

Dramatik oder Wahnsinn ist hier nicht erkennbar.
Aber ja. Ein Anwalt sollte schnell loslegen und den Rettungsring werfen.

-- Editiert von User am 18. Oktober 2024 19:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Ich musste mal einen Handy-Vertrag kündigen.

Das ist die Sache mit den Äpfeln und den Birnen. Es bringt nichts, diese zu vergleichen, auch wenn es beides Obst ist.



Zitat (von go606148-10):
Und hier wird eine an der Zunge festgenagelt

Wie meinen?



Zitat (von go606148-10):
eine Family mit Kids geht auf die Straße und alle sagen: jaja, so ist rechtens..

Nö.
Entweder hat man die Beiträge nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.



Zitat (von Anami):
Ich erkenne da eine ziemliche einfache und recht häufige Konstellation.

Also 30.000 EUR in eine Mietwohnung zu investieren die jederzeit gekündigt werden kann ist absolut nicht häufig. Da kann man schon von Wahnsinn sprechen.




-- Editiert von User am 18. Oktober 2024 19:51

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2373 Beiträge, 1103x hilfreich)

Es bleibt doch ganz einfach dabei:
Wurde die Kündigung schriftlich an den Vermieter geschickt, dann ist das Mietverhältnis (wahrscheinlich zum 31.12.2024) Geschichte.

Mehr Infos wären sehr sehr hilfreich, können aber das Grundproblem (schriftliche Kündigung ja / nein) im Nachgang nicht mehr lösen.

Man kann einen Anwalt beauftragen, aber wenn das in den Brunnen gefallene Kind praktisch schon ertrunken ist, hilft der auch nicht mehr. Eventuell kann man eine längere Räumungsfrist herausschlagen, das wars dann aber auch. Ich halte das (wenn die Kündigung schriftlich war) für rausgeworfenes Geld, denn zaubern können Anwälte auch nicht.

Die Frau wäre gut beraten, dem Mann zu beichten, was sie gemacht hat. Danach wäre es angemessen, sehr sehr viel Energie in die Wohnungssuche zu investieren.

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#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40792 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ich will die Aufmerksamkeit noch mal auf einen anderen Aspekt lenken. Der Mann weiß nichts von den Alleingängen der Frau. Aber die Wohnung soll auf den Mann umgeschrieben werden? Ohne dessen Wissen? Wie soll das denn funktionieren? Vielleicht kann der Mann ja in das Mietverhältnis eintreten, bzw. einen Mietvertrag abschließen für diese Wohnung. Nur, erste Voraussetzung dafür ist doch, dass er überhaupt von der Sache weiß. Und dass er auch die Voraussetzungen für einen WBS erfüllt.

wirdwerden

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