wer kennt sich aus mit Arbeitsrecht

22. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
matkloss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
wer kennt sich aus mit Arbeitsrecht

ich plane, bei 2 Arbeitgebern in der Woche zu jeweils 15 Stunden zu arbeiten. Es sind keine Konkurenten. Soll ich den jeweils anderen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch schon nennen?
danke.

-- Editiert von Moderator am 23.07.2020 01:53

-- Thema wurde verschoben am 23.07.2020 01:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Ob du das beim Vorstellungsgespräch schon machst oder auf den Vertrag wartest, der dann ggfs. regelt, das eine Nebentätigkeit angegeben werden muss, ist deine Entscheidung.

Nebentätigkeiten sind nicht verboten und mit rd. 30 Std/Woche auch kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von matkloss):
Soll ich den jeweils anderen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch schon nennen?

Da man nicht weis ob man den Job bekommt, würde ich davon abraten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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