ich plane, bei 2 Arbeitgebern in der Woche zu jeweils 15 Stunden zu arbeiten. Es sind keine Konkurenten. Soll ich den jeweils anderen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch schon nennen?
danke.
-- Editiert von Moderator am 23.07.2020 01:53
-- Thema wurde verschoben am 23.07.2020 01:53
wer kennt sich aus mit Arbeitsrecht
22. Juli 2020
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Frage vom 22. Juli 2020 | 19:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
wer kennt sich aus mit Arbeitsrecht
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#1
Antwort vom 23. Juli 2020 | 09:38
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Ob du das beim Vorstellungsgespräch schon machst oder auf den Vertrag wartest, der dann ggfs. regelt, das eine Nebentätigkeit angegeben werden muss, ist deine Entscheidung.
Nebentätigkeiten sind nicht verboten und mit rd. 30 Std/Woche auch kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
#2
Antwort vom 23. Juli 2020 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatSoll ich den jeweils anderen Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch schon nennen? :
Da man nicht weis ob man den Job bekommt, würde ich davon abraten.
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