100% Stornokosten?

30. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
100% Stornokosten?

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir ja unter die Arme greifen.

Ich habe folgendes Problem:
Am 28.11. habe ich via Telefon ein Hotel gebucht für 30.11. bis 03.12. (3 Übernachtungen), kurz darauf auch die Bestätigung bekommen.
Heute, am 30.11. muss ich beruflich leider an einen anderen Standort.

Nun verlangt das reisebüro 100% Stornogebühren - das ist für mich allerdings nicht ganz ersichtlich, da es aus der Mail nicht hervorgeht. Ich habe diese einfach mal hier unten angehängt.

Ich hoffe auf eure Hilfe... Danke!
Andi

[color=red]Mail 1:[/color]
Sehr geehrter Herr yyy,

olgende Reise haben wir verbindlich für Sie gebucht:

3 Übernachtungen im Doppelzimmer mit Frühstücksbuffet für 2 Personen im Hotel xxx in München vom 30.11 - 03.12.2009

Reiseteilnehmer: xx und xx


Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Reservierung eine Umbuchung oder Stornierung nur gegen Gebühr möglich ist. Die Umbuchungs- oder Stornogebühren für Flüge, Bahnfahrkarten und Eintrittskarten betragen immer 100% vom jeweiligen anteiligen Reisepreis. Wir empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne die Kosten für Ihre individuelle Buchung mit, hierfür benötigen wir allerdings das Geburtsdatum aller Reiseteilnehmer. Abschluss nur bei Buchung oder bis 14 Tage nach Erhalt der Reisebestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich.

In der Anlage erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen:

- Hotelvoucher

Bitte prüfen Sie die Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit mit Ihrer gebuchten Reise. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte telefonisch (02771-850142) oder per Mail (reise2@web.de) umgehend an uns. Wir sind für Sie da: Mo.-Fr.
von 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Spätere Reklamationen können leider nicht anerkannt werden.

Sollte es Ihnen aus technischen Gründen nicht möglich sein, den Hotelvoucher auszudrucken, bitten wir gleichfalls um eine kurze Info.
Vielen Dank.

Wir hoffen das alles zu Ihrer Zufriedenheit verläuft und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.

Mit freundlichen Grüssen
xxx

[color=red]Mail 2:[/color]
Sehr geehrter Herr yyy,

vielen Dank für ihre Nachricht.

Leider können wir aufgrund des kurzfristigen Reisetermines keine Stornierung mehr vornehmen.
Die Stornokosten betragen aufgrund des kurzfristigen Reisetermines 100 %, jedoch können Sie die Reise übertragen, d.h. an jemand anderen weitergeben.
Wir müßten dann lediglich die Namen der Reisenden ändern.

Wir bedaueren Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können und würden und freuen Sie wieder als unseren Kunden begrüßen zu dürfen.


Für weitere Fragen und Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Die 5€ Ersprarnis bei der Buchung hast du gerne mitgenommen. Und jetzt freust du dich über das Verfallen.

Lies das nächste mal einfach mal die Storno Konditionen. Und wenn du nicht sicher weißt, ob du das Hotel auch nimmst, nimm ein Angebot mit Storno bis 18Uhr selber Tag. Ist zwar etwas teurer als prepaid mit 100% storno, aber so kannst du stornieren, wann du willst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

dass man 100 % fuer ein Storno zahlen muss, ist natuerlich voelliger Unsinn. Da Sie ja im Falle der Stornierung keinerlei Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen, muss der Hotelier eingesparte Aufwendungen, die er durch die Nichtbelegung nicht zu erbringen hatte, anrechnen.

Dazu zaehlen u.a. nicht eingenommene Mahlzeiten, eingesparter Waeschewechsel, eingesparte Energie, Zimmerreinigung.

Also wird in der Regel 80 - 90 % (eher 80 %) des vereinbarten Reisepreises als Stornogebuehr erhoben, und auch von den Gerichten anerkannt.

Wurde das Zimmer weiter vermietet, darf er maximal eine Bearbeitungsgebuehr fuer seinen Aufwand erheben. Sie muessen aber beweisen, dass das Zimmer weiter vermietet wurde. Das ist naturgemaess schwierig.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hallo Bernardoselva,

ihre Antwort stimmt wenn Reisender R einen direkten Vertrag mit dem Hotel hätte.
Wenn ich das jedoch richtig gelesen haben, hat R jedoch einen Vertrag mit einem Reiseveranstallter, welcher wiederum einen Vertrag mit dem Hotel hat.
In der Regel hat der Reiseveranstallter ein Kontingent Zimmer beim Hotel gebucht, und bezahlt eine FlatRate. Egal wieviele Zimmer er weiterverkauft oder nicht. Da der Reiseveranstallter seine Zimmer nicht kurzfristig wieder befüllt bekommt, sind da auch schonmal 100% drinnen.
Und selbst wenn mit dem Hotelier für leerstand ein niedrigerer Preis vereinbart ist, so wird diese Differenz durch Stornokosten beim Reiseveranstallter wieder aufgefressen. Denn ein großer Reiseveranstallter kann eine Einzelne Mitarbeiter(in) nur mit Stornos beschäftigen, und diese Kosten natürlich als Stornokosten in form von Schadensersatz umwälzen.

Wie gesagt, wenn man Garantiert fährt, sind solche Verträge eine richtig feine Sache, weil man hier schon den einen oder anderen Euro sparen kann. Ist es jedoch wackelig, bucht man doch besser direkt beim Hotel.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sacki83
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

In dem Fall ist es so, wie 'Lifeguard' es sagt. ich habe über einen Veranstalter gebucht. Die haben es auch genauso erklärt.

Von daher hake ich dies dann einfach als 'Erfahrung' ab und weiß, dass ich nächstes mal lieber über HRS buche :-)

Vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Lifeguard

Ein Reiseveranstalter hat rein garnichts mit einem "Stall" zu tun, sondern schreibt sich mit einem "l". Dies nur zur Aufklaerung, da Sie diesen Fehler gleich mehrfach begingen.

quote:
....In der Regel hat der Reiseveranstallter ein Kontingent Zimmer beim Hotel gebucht, und bezahlt eine FlatRate. Egal wieviele Zimmer er weiterverkauft oder nicht....

Das nennt man in Fachkreisen Garantieabnahme. Das macht jeder Veranstalter aber nicht mit jedem x-beliebigen Hotel, sondern nur mit Haeusern, mit denen er eng verbunden ist und die er in der Regel gut verkauft. Und ob es sich gerade bei dem von Sacki83 gebuchten Hotel um ein solches Haus handelt mag sein, erscheint aber eher unwahrscheinlich.

Das aendert aber nichts an der Tatsache, dass meiner Auffassung nach auch der Veranstalter (wie der Hotelier) keine 100 % Stornogebuehren dem Kunden abverlangen darf, wenn der Kunde vor Reiseantritt aus persoenlichen Gruenden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, den Vertrag kuendigt. Auch hier muessen eingesparte Aufwendungen Beruecksichtigung finden.

Welchen Aufwand der Veranstalter betreibt um sein "Stornomanagement" in den Griff zu kriegen ist und bleibt das Risiko des Unternehmers und darf meiner Auffassung nach nicht zum Nachteil des Kunden fuehren. Ich denke, dass sich der Veranstalter vor Gericht mit diesen Ruecktrittsbedingungen eine "blutige Nase" holt.


Viele Gruesse
bernardoselva





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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Das Problem ist, daß man diese "günstigen" Konditionen nur anbieten kann, wenn man die Kosten niedrig hält, und Zusatzkosten konsequent den Verursachern aufbürdet.
Gehen wir mal von einer durchschnittlichen Hotelbuchung von 70€ aus. Die wäre dann vergünstigt 50€.
Nun gehen wir davon aus, daß Zimmermädchen festangestellt ist. Die muss also bezahlt werden, ob sie das Zimmer putzt, oder nicht. Bleibt also die Wäsche, das Duschen und der bischen Strom. Gehen wir mal großzügig von 5€ aus.
Alleine diese 5€ zurück zum Veranstallter zu buchen, und dieser zurückbuchen an den Kunden kostet jedoch ca 12€.
Diese 12€ soll also der Veranstallter tragen. Macht dieser gerne, und Preist dies in die Preise für die Zimmer ein. Somit gibt es dann keine billigen Hotelzimmer mehr.
Es zwingt einem niemanden, die Prepaid Verträge zu nehmen, die halt Stornofristen von 3 oder 7 Tagen haben. Aber ich finde es gut, daß es diese gibt. Und bei mir ist zumindest über die Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit drauf. Wenn ich aus sonstigen Gründen nicht kann, buch ich das als Persönliches Pech. Aber nicht etwas, wofür die allgemeinheit bluten muss.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Gehen wir mal von einer durchschnittlichen Hotelbuchung von 70€ aus. Die wäre dann vergünstigt 50€.
Nun gehen wir davon aus, daß Zimmermädchen festangestellt ist. Die muss also bezahlt werden, ob sie das Zimmer putzt, oder nicht. Bleibt also die Wäsche, das Duschen und der bischen Strom. Gehen wir mal großzügig von 5€ aus.
Alleine diese 5€ zurück zum Veranstallter zu buchen, und dieser zurückbuchen an den Kunden kostet jedoch ca 12€......


Ein solches blabla interessiert doch niemanden, mal ganz sicher keinen Richter. Der sieht naemlich die Fakten, und die Fakten sagen dem Richter: Keine Mahlzeiten eingenommen, keine Bettwaesche genutzt, keine Energie verbraucht - diese Einsparungen muessen bei den Stornokosten beruecksichtigt werden. Also wird so entschieden, dass etwa 80 % Stornokosten angemessen sind, hoechstens 90 %. 100 % sind nicht durchsetzbar.

Und wenn man die Argumentation von Liefeguard liest erkennt man als Fachmann sofort, dass der gute Mann alles andere als Ahnung vom Hoteleinkauf hat und wie mit Hotels, mit denen man Garantievertraege hat, abgerechnet wird.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

@ bernardoselva,
naja, stimmt nicht ganz. Beruflich beschäftige ich mich mit Workflow und Verfahrensdatenbanken und automatisierungen. So habe ich auch ziemlich tiefe Einblicke in Reservierungssysteme. Und ich bekomme in Meetings mit, wie die Rechtsbeistände die momentane Situation bewerten.

Wie sieht den so ein Storno aus? Es gibt meines Wissens kein Stornorecht. Vertrag ist Vertrag. Hier wird doch einfach nur die Erklärung eines Irrtums so ausgelegt, daß man als sich irrender nur den Entstandenen Irrtumsschaden, also entgangenen Gewinn des Hoteliers, tragen muss.

Das schöne, bei den Veranstalterverträgen ist jedoch daß, das der Gast den Betrag vorab an den Veranstallter zahlt, und dieser Vertragspartner wird.

Dieser Bucht nun über einen Vertrag mit dem Hotel. Klar haben nur ausgewählte Hotels eine Garantieabnahme. Dies kann man jedoch mit kleineren Hotels auch über Kick back, etc vereinbaren.

Nun betrachten wir jedoch den Fall das kein Garantievertrag mit dem Hotel besteht.

Also Nehmen wir (K)unde, (V)ermittler, (H)otel.

H bietet seine Zimmer für 70€ auf dem freien Markt an mit Stornorecht 18Uhr des Anreisetages.
V macht nun mit H aus, Zimmer garantiert für 45€ abzunehmen, und bietet diese Zimmer für 50€ an, ohne Stornorecht und bei Vorkasse.
K kauft nun Zimmer bei V und bezahlt. Nun geht K in Storno bei V.
V hat nun aber keine Kosten, welche nicht entstehen, wenn K nicht fährt, diese hat nur H. V hat aber kosten, diese entfallenen kosten bei H zurückzufordern. Und somit geht K leer aus.

Persönlich finde ich es traurig, daß hier auch wieder in die Vertragsautonomie der Hotels eingegriffen wird.
Und ja, ich habe außer acht gelassen, daß viele Hotels ihre Zimmer von Reinigungsfirmen mit einer Pauschale reinigen lassen. Und hier habe ich auch schon Zahlen mit einer 2 vor dem Komma gesehen.
In diesem Beispiel trifft es dann übrigens die Raumpflegerin am härtesten wenn der Gast nicht anreist. Aber das ist ein anderes Kapitel.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@Lifeguard
quote:....Beruflich beschäftige ich mich mit Workflow und Verfahrensdatenbanken und automatisierungen. So habe ich auch ziemlich tiefe Einblicke in Reservierungssysteme. Und ich bekomme in Meetings mit, wie die Rechtsbeistände die momentane Situation bewerten...../quote]

Vielleicht sollten die Organisatoren dieser Meetings den Teilnehmern mal einen Kurs fuer Rechtschreibung anbieten.
Und wenn die Rechtsbeistaende richtig interpretieren und korrektes Wissen weiter geben, was ich unterstelle, dann wuerden Sie sich nicht an diesem Thema "festfressen", denn dann waere klar, dass nicht erbrachte Aufwendungen bei der pauschalierten Stornogebuehr beruecksichtigt werden muessen. Aber man muss an solchen Meetings nicht nur teilnehmen - sondern auch aufpassen.

Zitat:
.....Wie sieht den so ein Storno aus? Es gibt meines Wissens kein Stornorecht..... <hr size=1 noshade>

Da haben Sie aber beim Meeting, als der § 651 ff BGB durchgenommen wurde, gefehlt. Lesen Sie doch mal § 651 i, und da empfehle ich Ihnen besonders Satz 2.

quote:<hr size=1 noshade>.....Persönlich finde ich es traurig, daß hier auch wieder in die Vertragsautonomie der Hotels eingegriffen wird..... <hr size=1 noshade>

Wo wird denn in eine "Vertragsautonomie" eingegriffen?? Kapier ich nicht. Der Gesetzgeber sagt doch ganz klar, dass der Reisende den Veranstalter und letztlich auch das Hotel fuer den Vertragsbruch zu entschaedigen hat, wenn er storniert. Nur mit der Massgabe, dass Aufwendungen, die nicht erbracht werden, anzurechnen sind. Ich kann da keine Benachteiligung, weder fuer den Hotelier, noch fuer den Reiseveranstalter, und auch nicht fuer den Reisenden, erkennen.

Wie schon gesagt, Ihre "Basteleien" von Gebilden oder Ablaeufen, interessiert keinen Richter. Denn jedem Richter wird es schnuppe sein, wie ein Hotelier oder wie ein Reiseveranstalter seine Kalkulation aufbaut und welche Abrechnungsprocederen er zu beruecksichtigen hat. Wer in seinem Business nicht kalkulieren kann, wird eh ueber kurz oder lang scheitern. Und wenn Sie persoenlich Zahlen mit einer 2 vor dem Komma gesehen haben, dann interessiert das auch Niemanden. Wofuer auch?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 07.12.2009 09:40

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#10
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

quote:
Lifeguard: V hat nun aber keine Kosten, welche nicht entstehen, wenn K nicht fährt.


Egal, ob K reist oder nicht, auch V entstehen Kosten. Die Mitarbeiter des Veranstalters, seiner Reisebüros und die Logistik drum herum ist sicherlich nicht gratis. Zudem will auch ein entgangener Gewinn entschädigt werden.



-- Editiert am 07.12.2009 09:43

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