Hallo,
ich habe am 09.01.2005 bei einer Fährgesellschaft eine Überfahrt nach Korsika gebucht. Dabei wurde mir die Rückfahrt als Jackpotpreis berechnet. Am 18.01.2005 habe ich die Überfahrt Storniert. Die Fahrten waren für 21. Mai und den 04. juni vorgesehen.
Nun teilt mir die Gesellschaft mit, dass Sie die Hinfahrt mit 10% Rücktrittskosten und die Rückfahrt (Jackpotpreis) mit 100% Kosten ansetzt. Die 10% kann ich ja gerade noch verstehen aber die 100% halte ich für rechtlich nicht haltbar, dar keine 14 Tage seit abschluß vergangen waren und noch 5 Monate bis zur Fahrt Zeit ist.
Was kann ich machen?
Soll ich die Abbuchung auf meiner Kreditkarte wiedersprechen
Danke
100% Stornokosten
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
In den Allgemeinen Reisebedingungen der Fährgesellschaften steht eindeutig, dass Jackpot-Preise nicht umbuchbar und nicht stornierbar sind. Aus diesem Grund sind sie ja auch um einiges günstiger als die Normaltarife. Jackpot-Buchungen werden umgehend zur Fixbuchung und sind umso günstiger, je eher sie gebucht werden.
Mit diesen Preisen verhält es sich ähnlich wie mit den günstigsten Flugtarifen - die sind i.d.R. auch nicht umbuchbar und stornierbar.
Wie gesagt - es steht eindeutig in den Bedingungen. M.E. ist die Fährgesellschaft vollkommen im Recht.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
..wir sprechen hier von 35€ Preisvorteil. Dies steht wohl in keinem Verhältnis zu den ca. 100€ Stornokosten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
das mag schon sein - aber die Bedingungen greifen trotzdem. Hätten Sie sich für die Variante mit den € 35.-- mehr entschieden, wäre ein Storno bzw. eine Umbuchung zu den üblichen Bedingungen möglich. Sondertarife haben eben auch Sonderbedingungen. Rechtlich können Sie da m.E. nichts dagegen tun. Sie könnten höchstens klagen - aber ich glaube, Sie werden wenig Erfolg damit haben, da die bedingungen für den Jackpot-Tarif eindeutig angegeben sind.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Danke, für deine schnelle Antwort. Da du dich so besonders gut in diesem Bereich auskennst bin ich fast der Ansicht das du zu der Fährgesellschaft gehörst. Macht aber nichts.
Danke
@zapfe: Nein, die Dame ist aus der Reisebranche ganz allgemein.
Am Besten ist, Sie pfeifen auf den kompetenten Rat, klagen und verlieren eine Menge Geld.
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"kampf den borg"
danke lilicat Ich kann hier auch lediglich meine Meinung kundtun. Es bleibt jedem selbst überlassen, was er damit anfängt. Es haben durchaus auch schon Kunden, denen ich keinerlei Aussicht auf Erfolg gegeben habe, erfolgreich geklagt. Meist handelte es sich um einen Vergleich seitens des Veranstalters aufgrund eines Formfehlers in der Bestätigung.
@ zapfe
ich buche recht häufig Fähren - und oft auch zu eben diesen Jackpot-Tarifen. Die Kunden werden unmissverständlich darauf hingewiesen, dass ein Storno bzw. eine Umbuchung nicht möglich ist! Dies ist ganz klar und eindeutig in den Bedingungen geregelt. Wenn bei Ihnen ca. € 100.-- an Stornokosten anfallen, so hat die ganz Fährüberfahrt ja "nur" € 100.-- gekostet. Ein Storno sind i.d.R. 10% bei mehr als 4 Wochen vor Abreise. Hätten Sie den Tarif mit € 135.-- gewählt, wären es halt nur € 13.50 plus ggf. Bearbeitungsgebühr (meist zwischen € 15.-- und € 25.--). Die Reederei ist absolut im Recht - aber Sie können natürlich jederzeit versuchen, die Stornokosten zu drücken. Eine gesetzliche Grundlage hierfür kann ich Ihnen aber nicht bieten.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Danke, Danke ,Danke. Ich habe es verstanden! Nun gut es wird mich nicht umbringen.
"..und es kam doch anders als ich dachte!"
Gruß
Zapfe
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