100% Stornokosten ltur??

24. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
alusion
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
100% Stornokosten ltur??

Hallo,

habe für den Juni zwei Flugtickets nach istanbul (für den Juni 2012) mit der Lufthansa gebucht.

Nun wollte ich nur den Hinflug umbuchen auf ein anderes Datum und Ziel und mir wurde mitgeteilt:

:" Leider ist eine Umbuchung laut Tarifbedingungen der Airline bei dem von Ihnen gebuchten Flug weder kostenlos noch gegen Aufzahlung möglich.

Gemäß den Tarifbestimmungen der Airline und unseren AGBs fallen folgende Stornogebühren pro Person an:

Stornogebühren der Airline: 100% des gebuchten Flugtarifs. Der Tarif ist nicht erstattbar."

In den AGBS seitens Ltur steht nichts von 100% Stornokosten uhd beim Buchen des Tickets wurde an keiner Stelle erwähnt, dass eine Umbuchung wegen des speziellen Tarifes nicht mehr möglich ist!

Frage: Ist das richtig? oder sollte ich mich lieber direkt an die Lufthansa wenden?






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

bereits auf der Eingangsseite bei Ltur wird in den AGB darauf hingewiesen, dass sich die Stornogebuehren bei Flugbuchungen nach den Gebuehren des Anbieters, hier also die LH, richten.

Tatsaechlich ist es so, dass insbesondere Spartarife weder umbuchbar noch stornierbar sind. Das ist den Tarifbedingungen zu entnehmen und da bin ich mir sicher, dass bei Ltur auf diese Bestimmungen auch hingewiesen wird.

Sie koennen sich die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebuehren gegen Antrag erstatten lassen, dass kann man Ihnen nicht verweigern. Aber hierfuer berechnen die meisten Airlines eine Bearbeitungsgebuehr.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Es sollte jetzt aber nicht als Überraschung kommen, dass günstige Flugtickets weder umbuchbar noch erstattbar sind.

Selbst wenn das Ticket umbuchbar wäre, dann käme das Problem hinzu, dass in der gleichen Tarifbuchungsklasse am neuen Termin noch Kontingente frei sein müssten, ansonsten funktioniert das nicht.

Man könnte jetzt daran denken, beim Verursacher der Umbuchungsnotwendigkeit (Arbeitgeber etc.) sich das Geld zurückzuholen oder die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen (falls ein versichertes Ereignis aufgetreten ist).

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