13 Stunden Flugverspätung

17. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Flo.co
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
13 Stunden Flugverspätung

Hallo!

Ich habe folgenes Problem: Mein Flug hatte letzte Woche 13 Stunden Verspätung. Er sollte von Nürnberg nach Antalya fliegen (also knapp über 2000 km Luftlinie) und jetzt muss ich einen Antrag stellen, indem der Betrag steht, welchen ich zurück verlange. Im Internet habe ich bei dieser Entfernung gelesen, dass ich pro Person 400€ verlangen kann (http://www.dir-info.de/nachrichten/auto-verkehr/entschadigung-nach-fl***erspatung-2010362). Wir konnten nicht starten, da bei der Maschine das Triebwerk nicht ging und mussten daraufhin eine Nacht OHNE Verpflegung in Nürnberg verbringen, welshalb für uns noch weitere Kosten (ca. 30 € pro Person) aufgekommen sind. Zudem verloren wir einen Tag in einem 5 Sterne all inclusive Hotel in der Türkei.

Meine Frage ist nun, ob ich diese 400 € pro Person verlangen kann, oder ob das zuviel ist und mir Atlasjet dann sagt, dass sie diese Kosten nicht zahlt und ich kein Geld bekomme..

Bräuchte so schnell wie es geht eine Antwort, da ich nicht mehr viel Zeit habe, um diesen Antrag zu versenden ;(

Herzlichen Dank für die Antwort ;)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Vorneweg, nein die 400 Euro sind nicht zuviel, sondern zu wenig. Fordere 400 Euro pro Person ein plus 30,- Euro ebenfalls pro Person für die Verpflegung, welche innerhalb der Wartezeit gekauft wurde, für letzteres ist allerdings ein Nachweis erforderlich in Form von Quittungen.

Warum?

Fl***erspätungen ab 3 Stunden werden Annullierungen gleichgesetzt. Bei Annullierungen ist ein Blick in die EU-Verordnung 261/2004 zu werfen.

Jeder Flug der von einem Flughafen eines Mitgliedslandes startet, fällt unter die Verordnung.

Bei Annullierungen sind bei einer Entfernung ab 1500 km bis 3500 km 400 Euro Ausgleichsleistungen an den Passagier zu zahlen. Zusätzlich erhält der Passagier Betreuungsleistungen: Übernachtung im Hotel, Verpflegung. Wenn vor Ort keine Betreuungsleistungen angeboten wurden bleibt einem nur, sich diese Leistungen selbst zu beschaffen und später von der Fluggesellschaft gegen Quittungsnachweis erstatten zu lassen. Dieser Betrag ist auch nicht auf die oben erwähnten 400 Euro Ausgleichszahlung anzurechnen.

Fluggesellschaften reden sich gerne heraus, indem sie technische Defekte als außergewöhnlichen Umstand hinstellen und verweigern die Zahlung der Ausgleichsleistung. Technische Defekte sind in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand.

Beutreuungsleistungen müssen unabhängig vom Grund der Annullierung/Verspätung erbracht werden.

Also deshalb halte ich einen Betrag von 430,- pro Person genau für richtig.

Falls der Flug Bestandteil einer Pauschalreise war, besteht noch die zusätzliche Möglichkeit den Reisepreis zu kürzen. Hierzu wendest du dich an den Reiseveranstalter und nicht an die Fluggesellschaft. Oben errechnete 430,- Euro sind dagegen nur bei der Fluggesellschaft einzufordern - nicht beim Reiseveranstalter.

Hierzu wird bernardoselva sicher noch etwas schreiben, um wieviel Euro der Reisepreis gekürzt werden kann. Dazu wäre gut wenn noch einige Angaben zur Dauer der Reise kommen.

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" Benvenuti a bordo!"

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#2
 Von 
Flo.co
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

schonmal vorne weg: DANKE! :)

Geplant war, dass wir vom 4. Juni bis 11 Juni in einem 5 Sterne Hotel nähe Belek sind. Dieses Hotel hatte 5 Sterne und der Aufenthalt hat 680€ pro Person gekostet, all inklusive. Eigentlich sollten wir Samstag Nachts im Hotel ankommen, kamen dann allerdings am frühen Abend einen Tag später im Hotel an, wo unserer Reiseleiter nichtmal Zeit hatte sich mit uns zu unterhalten, da dieser nichtmal wusste, dass unser Flug verspätung hatte und dementsprechend ist auch das Begrüßungsgespräch flach gefallen und wir hatten die ganze Woche keinen Ansprechpartner, weil wir nicht wussten, wann unser Typ von ÖGER TOURS für uns erreichbar ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo nochmal,

wenn ich es richtig verstehe wird die Minderung des Reisepreises einer Pauschalreise bei Mängeln nach der Frankfurter Tabelle errechnet:

Bei Transportmägeln: Verspätung ab vier Stunden sieht die Tabelle 5% des Tagespreises pro Verspätungsstunde nach diesen vier Stunden vor;

Reisedauer: 8 Tage
Preis: 690 Euro
anrechenbare Verspätung 9 Stunden

Sind dann: (690 Euro / 8 Tage) x 0,05 x 9 Stunden = 38,90 €

Diesen Betrag würde ich vom Reiseveranstalter fordern.

Wichtig: Alle Unterlagen aufheben: Ticket bzw. E-Ticketbestätigung, Bordkarten, Notieren wann genau Abflug war, Flugnummern, Zeugen sind vorhanden da ihr zu mehreren wart.

Fluggesellschaften zahlen die Ausgleichsleistung in der Regel nicht ohne dass ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. So eine Sache kann sich hinziehen und man vergisst dann schnell Details. Deshalb ist es wichtig oben aufgeführete Unterlagen und Gedächtnisprotokolle gut aufzuheben.

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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert am 18.06.2011 09:18

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

Hallo,

ich kann Ihrer Argumentation nicht entnehmen, ob es sich tatsaechlich um eine Pauschalreise handelte, oder ob Sie den Aufenthalt und den Flug jeweils separat gebucht haben?

Handelt es sich bei dem genannten Preis um den Pauschalpreis, oder ist das der Preis den Sie fuer das Hotel bezahlt haben?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert am 20.06.2011 14:38

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#5
 Von 
Flo.co
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

vorneweg möchte ich mich nochmal herzlichst bei euch bedanken. Jedoch habe ich nun ein weiteres Problem.

Und zwar bin ich zu meinem Reiseunternehmen, bei dem ich diese Reise gebucht habe und habe ein Brief verfasst, indem ich mich über die mieserablen Leistungen von der Urlaubsgesellschaft sowie über die 13 Stunden Fl***erstpätung beschwert habe. Nun kam heute ein Brief der Urlaubsgesellschaft und ich möchte nun die wichtigsten 3 Aussagen zitieren:
"Bitte erlauben Sie uns eine Anmerkung zu der von Ihnen erwähnten EU-Verordnung. Die EU-Verordnung regelt das Verhältnis zwischen Fluggästen und den Luftfahrtunternehmen. Von dieser Verordnung ist der Veranstalter nicht betroffen, somit ergeben sich daraus auch keine Ansprüche gegenüber uns als Veranstalter."
"im Fl***erkehr können, wie Sie wissen, vielfältige Ursachen beitragen [..] aber wir haben leider keinen Einfluss darauf."
"Im internationalen Ferienflug-Verkehr gilt eine Toleranzfrist von bis zu vier Stunden Verspätung. Ab der fünften - dies trifft in Ihrem Fall zu - hat der Fluggast Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Berechnungsgrundlage ist 5 % des Tagesreisepreises (Reisepreis geteilt durch Aufenthaltstage), in Ihrem Fall also € 86,28 = € 87,00."

Dieser Betrag wird mir von der Reisegesellschaft überwiesen, (für 2 Reisende!)und nicht von der Fluggesellschaft Atlasjet. Es ist auch gar nichts davon erwähnt, dass ich von Atlasjet nochmals Post bekomme und meiner Meinung nach steht mir von Atlasjet noch eine Entschädigung zu.

Meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen? Sehe ich das richtig, dass der Betrag nur den versäumten Tag entschuldigt, oder ist das das Gesamte?
Und des weiteren frage ich mich noch, warum ich von Atlasjet nichts bekommen habe, laut dem Reisebüro haben Sie den Brief an beide Firmen weiter geschickt.

Ich bedanke mich schonmla im vorraus für eure weitere Hilfe! :-)

MfG,
Flo

-- Editiert am 08.08.2011 18:10

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#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1144x hilfreich)

Wurden denn die jeweils EUR 430,- pro Person bei Einschreiben bei Atlasjet eingefordert?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flo.co
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, habe das Schreiben bei dem Reisebüro abgegeben, welche es weiterleiten wollten.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1812x hilfreich)

quote:
.....Ja, habe das Schreiben bei dem Reisebüro abgegeben, welche es weiterleiten wollten......


Das war nicht unbedingt richtig. Da Sie Ihre Ansprueche gegen die Fluggesellschaft richten, muessen Sie sich auch an diese wenden.

Natuerlich gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihrem Reisebuero um ein serioeses handelt. Aber was machen Sie wenn die Fluggesellschaft nun behauptet, dass ein Schreiben niemals eingegangen ist? Wird sie machen, da wuerde ich drauf wetten!

Verlassen Sie sich darauf, dass die Fluggesellschaft alle Schuld von sich weisen und nicht zahlen wird, das ist in dieser Branche leider so ueblich.

Es ist wirklich so, dass die Fluggesellschaften alle miesen Register ziehen um die Verbraucherrechte aus der EU-Fluggastverordnung zu umgehen. Letztendlich wird es so sein, dass Sie einen Rechtsanwalt einschalten muessen.

Sie sollten zusaetzlich eine Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen, denn die scheinen auch permanent den Schlaf der Gerechten zu halten, wie man kuerzlich im TV sehen konnte. Immer nach dem Motto - steter Tropfen hoehlt den Stein!

Ach ja - soweit ich das checken kann sieht es so aus, dass der RV korrekt gehandelt und korrekt entschaedigt hat (siehe dazu auch Frankfurter Tabelle). Jedenfalls fuer den Anteil, den eine Entschaedigungspflicht fuer den RV betrifft.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

-- Editiert bernardoselva am 11.08.2011 17:04

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

@flo.co
Danke dass du dich nochmal meldest. Ich habe deinen Beitrag vom 08.08 erst jetzt gelesen und freue mich, dass du vom Reiseveranstalter schon mal die 87 Euro bekommst.

Dieser Teil ist damit als erledigt zu betrachten. Ein weiterer Kontakt mit dem Reiseveranstalter ist nun nicht mehr notwendig.

Die Forderung von 430,- Euro ist wie beranardoselva schon geschrieben hat tatsächlich an die Fluggesellschaft atlasjet zu richten. Dieser Anspruch besteht auch zusätzlich zu dem was der Reiseveranstalter bezahlen wird.

Tatsächlich ist es so, dass es dir ohne Hilfe eines Rechtsanwalts kaum gelingen wird, die Forderung gegen atlasjet durchzusetzen. Doch ganz richtig ist der erste Schritt: ein Schreiben zu formulieren und dieses der Fluggesellschaft zukommen zu lassen. Wenn du nach vier Wochen keine Antwort erhältst, dann würde ich die Fluggesellschaft direkt anschreiben (versuche deren Adresse in Deutschland zu ermitteln oder in der Türkei evtl. über dass Impressum(Kontakt auf deren Homepage), eine Bankverbindung angeben wohin sie das Geld überweisen sollen und mitteilen dass bei Nichtzahlung ein Rechtsanwalt mit Durchsetzung der Forderung beauftragt wird. Ob du das wirklich tust kannst du dann immer noch entscheiden.

Fall du eine Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt einreichst, bekommst du wahrscheinlich nur eine Eingangsbestätigung.
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" Benvenuti a bordo!"

-- Editiert Vielflieger am 11.08.2011 22:36

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