4 Std Verspätung Lufthansa Entschädigung nach EU Verordnung 261/2004

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nia123
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Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
4 Std Verspätung Lufthansa Entschädigung nach EU Verordnung 261/2004

Kurzer Abriss über meine Reise

03-Nov-18 Santiago Comodoro Arturo Merino Ben - Toronto Lester B Pearson Intl Apt AC0093 09:25 19:00
03-Nov-18 Toronto Lester B Pearson Intl Apt - München AC0846 21:20 10:00 (04-Nov-18)
04-Nov-18 München - Köln LH 1986 11:30 12:35

Nun wurde der letzte Flug weniger als 1 Stunde vor Abflug annuliert.
Mein neuer Flug ist :
04-Nov-18 München - Köln LH 1990 15:45 Uhr

Frage: Habe ich Anrecht auf 250€ oder 600 € Entschädigung nach EU Verordnung 261/2004?

Grüße
Nia

Nachtrag:
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg steht dem Urlauber eine Entschädigung für die gesamte Strecke zu, sofern es sich um einheitliche Buchung gehandelt hat (Az.: 32 C 199/16 ). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

-- Editiert von Nia123 am 07.11.2018 13:02

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Nun hier gibt es zwei Sichtweisen.

Die erste besagt dass die Entfernung erst ab dem Segment berechnet wird bei dem es zu einer Störung kam.
Hierfür gibt es einige gute Argumente.

Die zweite geht davon aus dass immer die gesamte Strecke des Tickets entscheidend ist.
Auch hierfür lassen sich Arugmente finden.

Bei der Entscheidung handelt es sich eben nur um eine einzige Amtsgerichtsentscheidung höchstgerichtlich wurde diese Frage bisher nicht geklärt.

Ich persönlich habe bisher immer die gesamte Strecke geltend gemacht und Airberlin hat mehrfach bei der Annullierung DUS-STR die vollen 600Euro für CUR-DUS-STR bezahlt.
Es ist auch noch ein Verfahren der Schlichtungsstelle offen auch dort wurden die ganzen 600Euro für die Strecke CUR-AMS-MUC angesetzt, bei der CUR-AMS erst wegen Wetterfolgen verspätet und dann AMS-MUC aus unbekannten Gründen annulliert wurde, es wird sich zeigen wie hierzu die Stellungnahme der Schlichtungsstelle aussieht.

Grundsätzlich würde ich einfach die 600Euro als Forderung einreichen und dann sehen welche Rückantwort von LH kommt, dann kann diese geprüft und weiter entschieden werden.

Allerdings muss man beachten wenn die Ankunft in Köln wie oben beschrieben um 15:45Uhr angegeben angekommen sein sollte wären die 4Stunden nicht erreicht und die Airline könnte den Anspruch von 600Euro auf 300 kürzen.

-- Editiert von AlinaKl am 07.11.2018 15:45

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#2
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

danke, habe in der Email an die Lufthansa auch die vollen 600 € verlangt... Mal sehen was sich ergibt - ansonsten verusche ich es bei der Schlichtungsstelle.

Der Flug war übrigens
04-Nov-18 München - Köln LH 1990 15:45 16:50 statt des gebuchten Fluges
04-Nov-18 München - Köln LH 1986 11:30 12:35

Also betrug die Verspätung: 4 Std 15 min

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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Diese Angabe hat im oberen Beitrag gefehlt dann kommt keine Kürzung in Betracht wenn man sich der Theorie der Gesamtstrecke des Tickets anschließt.

Es kann aber sehr lange dauern bis LH eine Antwort zu dem Sachverhalt heraus gibt, die Schlichtungsstelle könnte eingeschaltet werden, wenn 8 Wochen ohne Rückantwort vergangen sind.

Allerdings dauern die Verfahren der Schlichtungsstelle zurzeit auch sehr lange.

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#4
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten!

Aktueller Stand:
Also die Lufthansa, besteht auf die 250 € statt 600 €.
Habe jetzt einen Fall bei der Schlichtungsstelle eröffnet und warte dann einfach mal ab.

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#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

wow das ist ja eine wirklich schnelle Bearbeitung gewesen normalerweise braucht LH so um die zwei Monate für die 261-Claims.

Hat eigentlich LH die Zahlung der 250Euro angekündigt oder nur den höheren Betrag abgelehnt?

Ansonsten geht ja nichts verloren auch wenn die Schlichtungsstelle lange brauchen sollte so schnell verjährt die Sache ja nicht.

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#6
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Email von lufthansa: (Do., 8. Nov. 2018, 15:34)
Sehr geehrte Frau ***,
vielen Dank für das Schreiben.

Nach Erneuter Prüfung Ihres Anliegens kommen wir auch weiterhin zu keinem anderen Ergebnis. Da von der Flugunregelmäßigkeit nur der Streckenabschnitt München – Köln Bonn ( MUC – CGN mit 435,68 km) mit LH1986 betroffen war, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung von 250 EUR zu.

Um die Zahlung veranlassen zu können benötigen wir noch Ihre IBAN. Sobald uns diese vorliegt geht die Zahlung ohne weitere Benachrichtigung auf das von Ihnen genannte Konto raus.

Mit freundlichen Grüßen
i.V. J. Jahn

Daher warte ich jetzt auf die Schlichtungsstelle...
Wie lange habe ich denn nun Zeit?

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#7
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Ansprüche nach der EU Fluggastrechteverordnung unterliegen der Regelverjährung von drei Jahren zum Jahresende.
Die Verjährung tritt also zum 1.1.2022 ein.

Was die Dauer des Schlichtungsverfahrens angeht lässt sich dazu keine wirklich zuverlässige Aussage treffen, zwischen 4Wochen und 9Monaten war bisher alles dabei.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
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#9
 Von 
Nia123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Nachtrag: Die Schlichtung hat zu meinen Gunsten entschieden und die Lufthansa mir dauraufhin statt der 250€ 600€ überwiesen.

Daher mein Rat - versucht es!

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#10
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Glückwunsch!

Welche Argumentation hat denn die Schlichtungsstelle vorgebracht?

Denn es gibt ja immer noch einige Anhänger die sich anderen Meinung nur die kurzen Streckenabschnitte zählen für die Berechnung anschließen.

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#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

wie oben beschrieben; BA hat in einem ähnlichen Fall die Klage anerkannt; Es gilt die Gesamtstrecke des Tickets!

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