Meine Freundin und ich haben im Dezember 2018 unseren Sommerurlaub, Anfang August 2019, gebucht. Wir haben uns für ein Hotel entschieden, dass im Mai 2019 eröffnen soll. Vor allem hatte uns dementsprechend die Moderne und Sauberkeit eines neuen Hotels + All Inclusive angesprochen. Nun kriegen wir 5 Tage vor dem Flug die Nachricht, dass unser Hotelzimmer noch nicht fertig gebaut ist und wir uns entweder nach einer alternative umsehen sollen oder ein uns vorgeschlagenes Hotelangebot zum gleichen Preis vom Veranstalter nehmen können. Welche Rechte haben wir als Reisende? 5 Tage vor dem Urlaub sind die Hotels natürlich total unverhältnismäßig teuer. Haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz?
5 Tage vor Urlaubsbeginn sagt der Reiseveranstalter das Hotel ab
31. Juli 2019
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Frage vom 31. Juli 2019 | 08:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
5 Tage vor Urlaubsbeginn sagt der Reiseveranstalter das Hotel ab
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2019 | 10:10
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:oder ein uns vorgeschlagenes Hotelangebot zum gleichen Preis vom Veranstalter nehmen können.
Ist das Alternativhotel vergleichbar? Neubau?
Zitat:Haben wir einen Anspruch auf Schadensersatz?
Ja, das gebuchte Hotel ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Wenn Dieser nicht erfüllt ist, hättet Ihr das Recht auf eine fristlose Kündigung des Reisevertrags.
Der Reiseveranstalter schuldet Euch dann den gesamten Reisepreis + bis zu 50% Entschädigung wg. entgangener Urlaubsfreuden, insb. aufgrund der kurzfristigen Absage kurz vor Urlaubsbeginn.
Handelt es sich hier um eine Pauschalreise?
#2
Antwort vom 31. Juli 2019 | 10:33
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Die Frage die sich stellt ist die, wieso Sie erst jetzt Mitteilung darüber erhalten, dass das Hotel nicht rechtzeitig fertiggestellt wird. So etwas ist doch schon Monate vor dem geplanten Eröffnungstermin absehbar, ob ein Hotel fertiggestellt wird oder nicht.
Sie haben auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Ersatzunterkunft gleicher oder höherwertiger Kategorie ohne Mehrkosten für Sie.
Sie können auch vom Reisevertrag ohne Kosten für Sie zurücktreten und Schadenersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden einfordern. Das wird man aber nur in ausreichender Höhe mit einem Rechtsanwalt durchsetzen können.
Viele Grüsse
bernardoselva
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