Ich hab gestern ein Hotelzimmer bei Ab in den Urlaub gebucht. Habe aber noch nicht Bezahlt und noch keine Rechnung erhalten.
Nun hab ich eine email erhalten, dass Sie meinen Reisepass benötigen um die Daten abzugleichen das ich das Hotel wirklich gebucht habe.
Was passiert nun wenn ich denen nicht meinen Reisepass zu schicke? Muss ich Stornierungsgebühren bezahlen? Oder verfällt die Buchung einfach?
Ab in den Urlaub - Stornieren vor Bezahlung?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Muss ich Stornierungsgebühren bezahlen?
Sehr wahrscheinlich.
Zitat:Oder verfällt die Buchung einfach?
Sehr unwahrscheinlich.
Zitat:Was passiert nun wenn ich denen nicht meinen Reisepass zu schicke?
Dann wird wohl irgendwann Post von irgendeinem Inkassobüro/Anwalt oder Amtsgericht kommen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dreh den Spieß um und frag den Veranstalter, aufgrund welcher vertraglichen Regelung er sich berechtigt sieht, deinen Pass verlangen zu dürfen.
Wenn du während der Buchung klar und deutlich darauf hingewiesen wurdest, dass du deinen Pass abzuliefern hast, kommen wir ins Verwaltungsrecht (der Pass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und darf gar nicht so eingefordert werden).
Wenn du nicht darauf hingewiesen wurdest, hat das Portal keine Rechtsgrundlage. Selbst eine Klausel in den AGB wäre, da überraschend (und das wäre sie ja nun wirklich), unwirksam.
Also: Keinen Pass schuicken; mitteilen, dass du keine Rechtsgrundlage siehst und auf Reise freuen.
Wenn du hingegen nicht mehr reisen willst, kannst du denen anbieten, aus Kulanz eine Stornierung zu akzeptieren, ohne dass du Schadenersatz fordern wirst. Darauf werden die vermutlich nicht eingehen, aber die Forderung dürfte vom tisch sein.
Hallo,
Fakt ist, dass Hotelbuchungen in der Regel Mietrecht sind und das Mietrecht sieht nicht vor, dass der Mietvertrag vor Mietbeginn gekuendigt werden kann. Und schon die Buchung hat eine Bindungsfrist. Werden Hotelbuchungen ueber einen Reiseveranstalter getaetigt kann es sein, dass dieser sagt, dass Reiserecht anzuwenden ist. Das waere legitim, da das Reiserecht den Buchenden nicht schlechter wie das im Mietrecht der Fall ist, stellt. Im Reiserecht kann man jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung von Gebuehren kuendigen, man hat aber auch hier ab Buchung eine Bindungsfrist.
Es geht also so oder so nicht nach Buchung, bevor die Buchung bestaetigt wurde, zu sagen: Es ist noch nicht bestaetigt und ich habe noch keine Rechnung, also kann ich kostenfrei zuruecktreten.
Ungewoehnlich ist in der Tat, dass seitens des Buchungsportales ein Identitaetsnachweis eingefordert wird. Das wuerde ich mir auch erklaeren lassen. Auch mir erscheint es nicht ausreichend zu behaupten, dass man feststellen moechte, ob Sie die buchende Person auch sind. Bei Online-Banken ist das beispielsweise bei Neukunden ueblich, dass man die Identitaet prueft, da geht das dann mit Postident oder auch mit Videoident. Bei Reisebuchungen habe ich bislang noch nicht davon gehoert, aber aufgrund der kuerzlich erfolgten Terroranschlaege wuerde ich nicht ausschliessen, dass Staaten eine Identitaetspruefung verlangen..
In welchem Staat liegt denn das gewuenschte Hotel??
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 29.01.2016 17:34
Meine Glaskugel sagt mir, dass der Vermittler Zahlungsbetrug (zB Kreditkarte) vermeiden möchte.
Zitat:Nun hab ich eine email erhalten, dass Sie meinen Reisepass benötigen um die Daten abzugleichen das ich das Hotel wirklich gebucht habe.
Wie ist der Wortlaut dieser Forderung?
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