Abflughafen und Flugzeiten geändert

29. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb498574-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abflughafen und Flugzeiten geändert

Halo zusammen, Wir haben im April diesen jahres eine Pauschalreise gebucht. Bestätigt wurde uns der hinflug von köln/Bonn am 11.09.2018 Abflug 3:50 uhr
Rückflug nach Köln/Bonn am 20.09.2018 Abflug 21:25 Uhr

Gestern am 28.08.2018 bekamen wir unsere Tickets.
Hinflug Düsseldorf am 11.09.2018 abflug 12:55 uhr
Rückflug Düsseldorf 20.09.2018 Abflug 17:35 uhr

Nachdem wir uns beschwert haben bekommen wir nun als Alternative
Abflug Köln 12.09.2018 13:15 uhr
Rückflug Köln 21.09.2018 18:50 uhr

Die Alternative finden wir schon mal besser als das was auf den Tickets steht aber auch nicht wirklich zufrieden stellend.
Wenn wir die Alternative ausschlagen und das nehmen was auf den Tickets steht, haben wir Chancen auf eine Reisepreisminderung oder kostenlose Sortierung?

Viele Grüße
Grüße

-- Editiert von fb498574-75 am 29.08.2018 16:52

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

es fehlen die Angaben zur Fluggesellschaft! Welche war fuer den urspruenglich gebuchten Flug vorgesehen. Welche soll aus DUS heraus fliegen und welche fuer den Alternativflug ab Koeln. Welches Reiseland? Ist der urspruengliche Flug nicht nur von den Flugzeiten her bestaetigt worden, sondern haben Sie auch Flugnummern und das Filekey (6stellige Buchstaben-Ziffernkombination) auf der Reisebestaetigung stehen??

Behaelt sich der Reiseveranstalter ausdruecklich eine Aenderung der Flugzeiten vor?? Es wurden also nur unverbindliche Zeitdaten bestaetigt??

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

In meinen muss ein Alternativflug von einem anderen Flughafen und an einem anderen Tag im Rahmen einer Pauschalreise nicht akzeptiert werden. Ein kostenfreier Rücktritt von der Reise ist da möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb498574-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

es fehlen die Angaben zur Fluggesellschaft! Welche war fuer den urspruenglich gebuchten Flug vorgesehen. Welche soll aus DUS heraus fliegen und welche fuer den Alternativflug ab Koeln. Welches Reiseland? Ist der urspruengliche Flug nicht nur von den Flugzeiten her bestaetigt worden, sondern haben Sie auch Flugnummern und das Filekey (6stellige Buchstaben-Ziffernkombination) auf der Reisebestaetigung stehen??

Behaelt sich der Reiseveranstalter ausdruecklich eine Aenderung der Flugzeiten vor?? Es wurden also nur unverbindliche Zeitdaten bestaetigt??

Viele Gruesse
bernardoselva


Wir sollten mit Olympus airways fliegen. Alternativ ab Düsseldorf condor und ab Köln tui. Es gäbe einen Flug von Ryanair der morgens um kurz vor sieben geht aber auf den kann unser Reiseveranstalter wohl nicht zugreifen und uns dort Plätze verschaffen.
Der Buchstaben und zifferncode stand drauf ja.
Und es soll nach fuerteventura gehen.

-- Editiert von fb498574-75 am 31.08.2018 11:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Ja natuerlich hat der Reiseveranstalter die Leistungen ohne Mangel zu erbringen, siehe § 651c , 1 BGB . Das kann er aber offensichtlich nicht,, also muss er Abhilfe schaffen. Das erfuellt er mit zwei Alternativangeboten, die nicht identisch sind mit der urspruenglich gebuchten Leistung.

Das muessen die Reisenden nicht akzeptieren und koennen deshalb kostenfrei von der Buchung zuruecktreten, wenn sie keine der Alternativen akzeptieren. Dann folgt der Rattenschwanz - Schadenersatz wg. entgangener Urlaubsfreuden, evtl. Neubuchung einer identischen Reise, Mehrkosten vom urspruenglichen Reiseveranstalter einfordern. Also - programmierter Aerger ueber Monate........

Ich hatte eher den Eindruck, dass der TE auf eine Preisminderung aus ist, oder meint er hiermit

Zitat (von fb498574-75):
oder kostenlose Sortierung
die Moeglichkeit der kostenfreien Stornierung.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von fb498574-75):
......Wir sollten mit Olympus airways fliegen......

Die haben seit ca. 1 Woche den Flugbetrieb aus Deutschland heraus eingestellt. Langsam aber sicher scheint das zum Problem zu werden - die Olympus Story.

Sie muessen entscheiden ob Sie eine der Alternativen akzeptieren. Nehmen Sie Koeln, dann muessten Sie mit dem Reiseveranstalter eine Ermaessigung aushandeln, da die gesamte Reise um einen Tag verschoben wird.

Nehmen Sie DUS muessen Sie die Mehrkosten fuer den Flughafenwechsel geltend machen. Hinzu kaeme, dass durch die Aenderung der Hinflugflugzeiten Je Stunde ab der 5. Stunde 5 % des anteiligen Tagesreisepreises gegen den Reiseveranstalter geltend machen koennen.

Das entfaellt beim Rueckflug, da die Flugzeitenaenderung unter 5 Stunden betraegt.

Gegen Olympus haben Sie Ansprueche aus der EU-Fluggast-VO 261/2004. Da da kein Geld fliessen wird, wuerde ich an Ihrer Stelle kein weiteres Geld investieren, denn ich mutmasse mal, das da nichts rauskommen wird. Ich wuerde versuchen das Kostenrisiko auf einen der Dienstleister abzuwaelzen und den Fall dorthin abgeben. Ob die sich dem annehmen - das steht in den Sternen, aber versuchen kann man es.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.195 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen