Ägypten Urlaub storniert - Erstattung Reiserück...

31. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
0815fall
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 31x hilfreich)
Ägypten Urlaub storniert - Erstattung Reiserück...

Hallo,

bevor die Lage in Ägypten eskalierte habe ich ein Schnäppchen gemacht im Reisebüro (Last Minute Schalter im Flughafen)

Dort buchte ich eine Reise und eine Reiserücktrittsversicherung.

Der Reisepreis wurde mir vollständig erstattet.

Was ist mit der Reiserücktrittsversicherung? Der Betrag wurde nicht gut geschrieben.

Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung der Reiserücktritsversicherung, da der Veranstalter (Alltours) die Riese stornierte?



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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Habe ich einen Anspruch auf Rückerstattung der Reiserücktritsversicherung, da der Veranstalter (Alltours) die Riese stornierte?



Ja, Stichwort "Risikofortfall", die Prämie muss zurückerstattet werden, es gibt ja nichts mehr zu versichern.

Falls du öfter mal in Urlaub fährst, solltest du dir aber mal die Konditionen der Reise-Jahresversicherung ansehen, da lässt sich schon kurzfristig viel Geld sparen. Aber da gibt es dann natürlich nichts zurück, auch wenn der Veranstalter storniert.

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#2
 Von 
0815fall
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich konkretisiere den Sachverhalt nochmal

Buchung #1
Ägypten ~ 1000 EUR
Abschluss einer RRV

Storno wenige Tage vor ABflug seitens des Veranstalters


Neubuchung im demselben Reisebüro.

Neues Ziel - Greichenland - 1600 EUR
Kein Neuabschluss einer RRV


Nach dem Urlaub komme ich zurück und habe die 1000 EUR erstattet bekommen.

Was ist aber mit den rund 50 EUR für die RRV?

Kontakt zu dem Reisebüro aufgenommen.

Da hieß es nicht mehr stornierbar. Lediglich ein Tag vor Abflug. Schutzhöhe ist die Höhe von der Buchung # 1, also 1000 EUR.

Ich bemängele, dass die Kommunikation nicht korrekt ist. Schließlich wurde ich bei der Buchung #2 gefragt ob ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen wolle, was ich verneint habe.



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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Buchung #1
Ägypten ~ 1000 EUR
Abschluss einer RRV

Storno wenige Tage vor ABflug seitens des Veranstalters



Und nur für diese Reise war die Versicherung abgeschlossen.

Würde der Versicherungsfall bei der Griechenlandreise tatsächlich eintreten, würde die Versicherung abwinken, da besteht kein Versicherungsschutz.

"Risikofortfall"

Ich würde trotzdem über die Jahresversicherung nachdenken. Die kann billiger sein, als die Prämie für die eine Reise. Vielleicht kann man sich so arrangieren und hätte dann schon (auch) für die Griechenlandreise Versicherungsschutz.

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten sich direkt an den Versicherer wenden und diesem belegen, dass die Reise aufgrund der Empfehlung des Auswaertigen Amtes "Reisewarnung" durch den Reiseveranstalter storniert wurde.

Das das Risko fuer den Versicherer fortfaellt ist eigentlich nur bedingt richtig. Man muss beruecksichtigen, dass bis zur Stornierung durch den RV Versicherungsschutz bestand. Die Versicherung waere also eingetreten, wenn Sie vor der Stornierung durch den RV die Reise z.B. aufgrund einer ploetzlichen Krankheit selbst haetten stornieren muessen.

Haben Sie geprueft ob etwas dazu in den AVB steht?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

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#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das das Risko fuer den Versicherer fortfaellt ist eigentlich nur bedingt richtig. Man muss beruecksichtigen, dass bis zur Stornierung durch den RV Versicherungsschutz bestand. <hr size=1 noshade>



Es ist eben ausdrücklich in § 80 VVG so geregelt.

Es gibt kein versichertes Risiko. Die Prämie ist zurückzuzahlen.

§ 80 II VVG ist hier nicht einschlägig. Das meint den Fall, daß z.B. ein für ein Jahr versichertes Auto unterjährig zerstört wird. Dann muss die Prämie nur anteilig bezhlt werden.

Hier im Fall gibt es das versicherte Risiko nicht, es wurde etwas versichert und bezahlt, was es gar nicht gibt.

Wäre wegen Krankheit vor Strorno reguliert worden, hätte die Versicherungsleistung zurückgezahlt werden müssen.

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#6
 Von 
0815fall
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 31x hilfreich)

Zur Info:

Die Versicherung hat den Betrag vollständig erstattet.

Das Reisebüro hat verpennt das der Versciherugn zu melden und hat "rumgezickt"

Auf dem Versicherungsschein stand auch extra, Versicherung gilt nur für die gebuchte Reise.

Thema abgeschlossen

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#7
 Von 
0815fall
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 31x hilfreich)

Danke für eure Hilfe :-)

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