Hallo Zusammen,
Ich habe eine Pauschalreise nach Ägypten im Reisebüro gebucht.
Reisezeitraum: 8.8.21-15.8.21 von Salzburg nach Hurghada und zurück.
Nun wurden alle Flüge von Salzburg für Juli und August gestrichen und mir wurde eine andere variante angeboten.
Reisezeitraum: 7.8.21-14.8.21 von München nach Hurghada und zurück. Flugzeiten ändern sich auch aber nichts allzu problematisches.
Nun ist die Frage wenn ich mich auf die neue Variante einlasse bleibt mir trotzdem ein recht auf Preisminderung aufgrund von
erheblichen Vertragsmangel? 150km Unterschied zwischen den Flughäfen ist schon ein großer Zeitaufwand wenn auch Zug zum Flug dabei ist.
Oder was sind meine rechte außer kostenloser Stornierung(welche mir auch angeboten wird).
Danke für eure Hilfe
Freundliche Grüße aus Bayern
Änderung von Abflughafen bei Hinflug
19. Juni 2021
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juni 2021 | 17:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung von Abflughafen bei Hinflug
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2021 | 08:23
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Wenn die Fluggesellschaft den Flug gestrichen hat, ist da weiter nicht viel möglich.
Wenn es einen für dich günstigeren Flug gäbe könntest du verlangen, den zubekommen (wenn noch etwas frei ist). Aber sonst bleibt es beim derzeitigen Angebot
-- Editiert von quiddje am 22.06.2021 08:25
#2
Antwort vom 22. Juni 2021 | 11:25
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Besitzen Sie ein E-Ticket für den Flug Salzburg - Hurghada?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Reiserecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juni 2021 | 14:15
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Bei Pauschalreisen ist meistens ein Passus in den AGBs, dass sowohl die Flugzeiten unverbindlich sind und sich auch der Abflughafen ändern kann (dann natürlich Rücktrittsrecht!).ZitatIch habe eine Pauschalreise :
Von daher glaube ich dass ...
... nicht wirklich!ZitatBesitzen Sie ein E-Ticket für den Flug Salzburg - Hurghada? :
Sollte die ANreise zum Flughafen mit dem eigenen Auto erfolgen ein kleiner Tipp, weil bereits erlebt: Sind auch die Flüge NACH Salzburg gestrichen? Nicht dass das Auto in MUC steht, man landet aber doch in SZG! Ist dann irgendwie blöd!ZitatNun wurden alle Flüge von Salzburg :
taxpert
Und jetzt?
Schon
268.177
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten