Änderung vor Reisebeginn

5. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
muster123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung vor Reisebeginn

Hallo Leute :)

also bei mir handelt es sich um folgendes Problem:

Eine Freundin hat bei Fun-Reisen online eine Reise für 14 Personen gebucht. Nun wollte ein weiterer Freund von uns ebenfalls an derselben Reise teilnehmen. Da wir dann 15 Personen wären, würde das zwei Vorteile für uns bedeuten, da die 15. Person laut Veranstalter umsonst mitfahren dürfte und wir aus unserer Heimatstadt abgeholt werden würden.
Nach einem Anruf im Reisebüro wurde vom Veranstalter behauptet, man könne die Person mit hinzunehmen, allerdings müsste er dann eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 19 Euro in Kauf nehmen und die beiden Vorteile würden uns auch nicht gewährt werden.
Nun bin ich da doch anderer Ansicht, denn ein Vertragsabschluss hat doch laut AGB nicht stattgefunden, da bisher nur eine Online-Buchung erfolgt ist, worauf meine Freudin eine schriftliche Bestätigung erhielt, in der sie alles unterschreiben musste, den sie allerdings aufgrund von Fehlern zurück geschickt hatte, d.h. es wurde von unserer Seite bisher nichts unterschrieben!

Liege ich da richtig mit meiner Annahme, dass unser Freund mit uns fahren darf, ohne zusätzlich drauf zu bezahlen und dass wir einen Anspruch auf die beiden Vorteile haben, die uns zustehen, weil wir dann eine Kleingruppe sind (15. Person umsonst & Abholung aus dem Heimatort).



Habe mal (zur Erleichterung) einen Teil der AGB hier rein kopiert:

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung bzw. Online-Buchungsformular und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Ist der Reiseanmelder minderjährig, ist die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben bzw. bei der Online-Buchung zu erklären, dass die Reise von den gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt fun-Reisen den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.
1.2 An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
1.3 Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

8. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen des Reisevertrags oder möchte auf eine andere Reise umbuchen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 19 bis 29 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht einen höheren Schaden nachweist, dessen Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

QUELLE: http://www.fun-reisen.de/service/agbpopup.php



Wäre SEHR SEHR DANKBAR für schnelle Antworten =), da wir bald das Formular zum Unterschreiben erhalten. ;)

-- Editiert von muster123 am 05.02.2009 16:51

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muster123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hoffe, dass alles verständlich ist... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Vertragsgrundlage ist eure Reiseanmeldung online. Damals waren es 14 Personen, also keine Vorrechte.

Wenn nun aber eine 15. Person hinzukommen soll, können natürlich die in den AGB erwähnten Bearbeitungsgebühren hinzukommen. Gleiches gilt aber auch für die anderen zugesicherten Leistungen (Abholung, Freifahrt). Diese zu verweigern ist nicht nur nicht kulant, sondern nicht rechtens.

Nachverhandeln oder absagen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@AntoniaW

Da stimmen wir mal nicht ueberein. Bei Fun-Reisen unter Allgemeine Reiseinfos / Gruppenrabatt steht: Generell fährt bei uns bei Anmeldung von geschlossenen Gruppen jede 15. Person kostenlos mit (gilt nur für Busreisen).

Und Anmeldung von geschlossenen Gruppen heisst nichts anderes als, es muessen bei Anmeldung 15 Personen angemeldet werden. Nachmeldungen werden wie eigenstaendige Neuanmeldungen behandelt.

Natuerlich kann Muster123 nun die urspruengliche Buchung stornieren, da die Bestaetigung inhaltlich von der Anmeldung abweicht und neu 15 Personen anmelden. Handelt es sich aber bei der Abweichung auf der Reisebestaetigung lediglich um einen Irrtum, z.B. falsche Reisepreisberechnung, und wird dieser Irrtum mit einer korrigierten Bestaetigung behoben, duerften bei einer Stornierung Stornogebuehren faellig werden.

Das Portal von Fun-Reisen hinterlaesst bei mir einen serioesen Eindruck. Also sollte Muster123 mit Fun-Reisen nachverhandeln. Da schliesse ich mich Ihrer Argumentation an. Vielleicht hilfts.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

So ganz schlüssig war mir die Situation zunächst auch nicht. Ich bin dann aber auf folgenden Gedankengang gekommen ...

Wenn der VA eine Bearbeitungsgebühr von 15€ verlangt, dann ist diese doch für die Nachbuchung eines Reisenden in eine bestehende Gruppe. Gegenprobe: Sonst hätten ja alle Buchenden diese Gebühr bezahlen müsste.
Wenn nun also der weitere Interessent eben nicht alleine und sozusagen zufällig mit den anderen reist, sondern eben mit dieser Gruppe als 15. Mann reist , dann entsteht doch der Anspruch für den Freiplatz. Gegenfrage: Wozu sonst die Bearbeitungsgebühr?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Die Bearbeitungsgebuehr ist in der Tat ein Widerspruch. Waere ich Veranstalter wuerde ich sagen, dass die 15. Person als eigenstaendige Neubuchung behandelt wird.

Aber nur aus der Erhebung der Bearbeitungsgebuehr abzuleiten, dass nun der Anspruch auf die Sonderkonditionen besteht, wage ich zu bezweifeln. Die Ausschreibung zu Gruppenermaessigungen ist doch eigentlich eindeutig.

Vernuenftig und sachlich nachzuverhandeln wird der beste Weg sein. Vielleicht ist zumindest die Abholung am Wohnort drin. Aber kulant ist das Verhalten von Fun-Reisen sicherlich nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muster123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten :)
Diskutiere im Moment über E-Mail mit der verantwortlichen Bearbeiterin...

Hallo,

es ist so, dass die 15 Person gerne hinzubuchen kann, allerdings bekommt ihr keine Freiperson, da das nur bei geschlossenen Buchungen von uns angeboten wird.
Da zunächst aber 14 Personen gebucht haben, können wir die Freiperson nicht abziehen, da wir die Buchung neu bearbeiten müssen.
Mit dem Abfahrtsort lassen wir noch mit uns sprechen ;-)
Das könnte vielleicht klappen.
Ich hoffe wir konnten dir weiterhelfen.
Wenn du weitere Fragen hast, dann melde dich bitte einfach wieder bei uns!

Um deine E-Mails schneller bearbeiten zu können, schicke uns bitte immer den kompletten Inhalt der vorherigen Mails mit.

Viele Grüße
dein fun-Reisen.de Team

Hier das war die 2. Reaktion... Hab mal ne Antwort mit einigen Argumenten von hier abgeschickt, mal schauen, was sie darauf antwortet... Aber scheint ganz kooperativ zu klingen... :)

-- Editiert von muster123 am 08.02.2009 20:17

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.197 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen