Airline Verspätung

25. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Markus.s
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Airline Verspätung

Hallo,
Ich bin mir nicht sicher in wie weit man in folgenden Fall alles hinnehmen muss,
Der geplante Flug an Tag a sollte 17.25 starten und wurde auf Grund Vogelschlag immer wieder verschoben.
Der Flieger ist letztendlich 17.30 aus Deutschland gestartet und war 21.30 am Abflughafen, das Boarding jedoch abgebrochen und Rückflug gestrichen da die Crew wohl nicht mehr weiter arbeiten durfte an diesem Tag.

Neuer Fl***erbindungen nächster Tag 9.15 und auch hier wieder alles verspätetauf 11.15.

Durch den entgangenen und enorm verspäteten Flug ist zudem ein arbeitsag entgangen.

Ich danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie uebermitteln sehr wenig Informationen zu Ihrem Flug. Deshalb zunaechst die Frage, von wo nach wo sollte der Flug stattfinden?


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus.s
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Flug sollte von hurghada Egypt nach Hamburg gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Sorry, ich vergass zu fragen, wer die ausfuehrende Fluggesellschaft war.

War es eine aegyptische Fluggesellschaft, dann ist die EU-Fluggastverordnung 261/2004 nicht anwendbar.

War es eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU waere die VO anwendbar. Es hat Urteile (auch hoechstrichterlich) gegeben, dass Vogelschlag als Grund fuer Ausgleichszahlungen ausscheidet, da dies hoehere Gewalt ist.

Dagegen bleibt der Grund der Arbeitszeitenueberschreitung im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Hier haetten Sie einen Anspruch nach der EU-VO, nehme ich an.

Sie sollten Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung bei der Fluggesellschaft geltend machen und zunaechst abwarten, was geschieht seitens der Fluggesellschaft. Auf die Ausreden der Fluggesellschaft kann man dann reagieren.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben wuerde ich mir sofort einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt suchen und diesem die Erledigung anvertrauen.


Viele Gruesse
bernardoselva




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