Airline cancelled Flug am selben Tag - Ersatzflug selber gebucht - bekomme keine Rückerstattung

20. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
MarcKpunkt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Airline cancelled Flug am selben Tag - Ersatzflug selber gebucht - bekomme keine Rückerstattung

Hi,
ich mache es so kurz wie möglich:
- Flug von München nach Miami (Layover Atlanta) für 750 € bei Priceline gebucht (Fluggesellschaft: Delta)
- 5 Stunden vor Abflug wird der Flug gestrichen (Grund kenne ich nicht)
- da ich keine weiteren Infos erhalten habe, habe ich selber nach einer Alternative gesucht um noch am selben Tag nach Miami zu kommen: es gab nur einen enzigen Flug der mich noch an dem Tag nach Miami gebracht hätte
- ich musste ihn schnell buchen, da nur noch 1 Sitz frei war und der Abflug in 2 Stunden war (ich zahlte 1500€ für diesen Flug - Lufthansa)
- ein Anruf bei Delta für Rückerstattung der 1500€ endete mit: Sie haben über Priceline gebucht, die müssen Sie entschädigen
- Pricline würde mir maximal die 750€ zurückzahlen da der Flug gecancelled wurde. Die 1500€ wollen sie mir nicht zahlen.

Ich gehe einen Vertrag mit Priceline ein, dass ich für 750€ an dem Tag in Miami bin. Ich habe meinen Teil erfüllt indem ich 750€ gezahlt habe. Sie haben mich aber nicht an dem Tag nach Miami gebracht - bzw. ich MUSSTE weitere 1500€ zahlen um an dem Tag dann in Miami zu sein. Es ist doch klar, dass ich diese 1500€ zurückbekommen muss?? Ich verstehe nicht, was an dieser Sache so kompliziert ist. Was übersehe ich? Mit welchem Recht muss mir Priceline die 1500€ nicht zurückzahlen? Und nein, ich warte sicher keinen Tag am Flughafen um möglichweise einen Ersatzflug am Tag darauf zubekommen. Das war nie der Deal.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von MarcKpunkt):
Ich gehe einen Vertrag mit Priceline ein, dass ich für 750€ an dem Tag in Miami bin.

Das glaube ich kaum.



Zitat (von MarcKpunkt):
Es ist doch klar, dass ich diese 1500€ zurückbekommen muss??

Nö, überhaupt nicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn erfolgen?



Zitat (von MarcKpunkt):
Mit welchem Recht muss mir Priceline die 1500€ nicht zurückzahlen?

Umgekehrt, woraus sollte sich ein Recht auf 1500 EUR ergeben?

Erst mal gilt nur "Leistung nicht erbracht = Geld zurück" - das sind dann halt nur 750 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es gilt für diesen Flug die EU-Fluggastrechteverordnung.
1) Mit Priceline müssen Sie nicht herumärgern.
2) Ihr Anspruchsgegner ist Delta Air Lines.
3) Delta muss Ihnen (falls sie das wünschen) eine zeitnahe Ersatzbeförderung anbieten.
4) Falls Delta sich dazu weigert, muss Delta die Kosten der Ersatzbeförderung (EUR 1500) übernehmen.
5) Gerichtsstand ist der Flughafen München.
6) Ggf. muss Delta noch zusätzlich eine Ausgleichsleistung von EUR 600 zahlen.

Bitte stellen Sie die Kommunikation mit Priceline ein.
Es wäre fatal, wenn jetzt ein Refund beantragt wurde, denn damit würden Sie den Anspruch auf die EUR 1500 verlieren.

Haben Sie versucht, Delta am Abflugtag zu erreichen?
i.d.R. ist eine Umbuchung auf Air France/KLM via Paris/Amsterdam kein großes Problem.

Zitat:
Nö, überhaupt nicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn erfolgen?


Artikel 8b der EU Fluggastrechteverordnung EC261/2004

-- Editiert von User am 20. August 2022 22:25

-- Editiert von User am 20. August 2022 22:26

-- Editiert von User am 20. August 2022 22:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
3) Delta muss Ihnen (falls sie das wünschen) eine zeitnahe Ersatzbeförderung anbieten.
4) Falls Delta sich dazu weigert, muss Delta die Kosten der Ersatzbeförderung (EUR 1500) übernehmen.
Falls der TE am Abflugtag überhaupt Kontakt zu Delta aufgenommen hat. Für mich liest sich das anders.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Falls der TE am Abflugtag überhaupt Kontakt zu Delta aufgenommen hat. Für mich liest sich das anders.


Ja, Delta würde in einem Gerichtsverfahren genau das vorbringen.
GELÖSCHT

Zitat:
- 5 Stunden vor Abflug wird der Flug gestrichen (Grund kenne ich nicht)
- da ich keine weiteren Infos erhalten habe,


Ferner sehe ich das so, dass Delta hier mindestens die Pflicht verletzt hat, den Fluggast zu informieren, wie Dieser an eine Ersatzverbindung kommt.



-- Editiert von Moderator am 21. August 2022 16:03

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

@vundaal76
Anstiftung zu Straftaten in einem Rechtsforum ist nicht unbedingt das intelligenteste ....


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
GELÖSCHT
Anstiftung zu Betrug?

Zitat (von vundaal76):
Ferner sehe ich das so, dass Delta hier mindestens die Pflicht verletzt hat, den Fluggast zu informieren, wie Dieser an eine Ersatzverbindung kommt.
Glaskugel in Betrieb?

-- Editiert von Moderator am 21. August 2022 16:03

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Anstiftung zu Betrug?

Nicht nur, sondern auch zur Falschaussage vor Gericht / Meineid...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 21. August 2022 19:43

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
dann darf man das als Kläger natürlich anbringen.

Ja, man darf sich dann auch mit den negativen Folgen solch falschen Vorbringens beschäftigen...

Insofern sollte man solche Dummheiten tunlichst unterlassen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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