Hi,
ich mache es so kurz wie möglich:
- Flug von München nach Miami (Layover Atlanta) für 750 € bei Priceline gebucht (Fluggesellschaft: Delta)
- 5 Stunden vor Abflug wird der Flug gestrichen (Grund kenne ich nicht)
- da ich keine weiteren Infos erhalten habe, habe ich selber nach einer Alternative gesucht um noch am selben Tag nach Miami zu kommen: es gab nur einen enzigen Flug der mich noch an dem Tag nach Miami gebracht hätte
- ich musste ihn schnell buchen, da nur noch 1 Sitz frei war und der Abflug in 2 Stunden war (ich zahlte 1500€ für diesen Flug - Lufthansa)
- ein Anruf bei Delta für Rückerstattung der 1500€ endete mit: Sie haben über Priceline gebucht, die müssen Sie entschädigen
- Pricline würde mir maximal die 750€ zurückzahlen da der Flug gecancelled wurde. Die 1500€ wollen sie mir nicht zahlen.
Ich gehe einen Vertrag mit Priceline ein, dass ich für 750€ an dem Tag in Miami bin. Ich habe meinen Teil erfüllt indem ich 750€ gezahlt habe. Sie haben mich aber nicht an dem Tag nach Miami gebracht - bzw. ich MUSSTE weitere 1500€ zahlen um an dem Tag dann in Miami zu sein. Es ist doch klar, dass ich diese 1500€ zurückbekommen muss?? Ich verstehe nicht, was an dieser Sache so kompliziert ist. Was übersehe ich? Mit welchem Recht muss mir Priceline die 1500€ nicht zurückzahlen? Und nein, ich warte sicher keinen Tag am Flughafen um möglichweise einen Ersatzflug am Tag darauf zubekommen. Das war nie der Deal.
Airline cancelled Flug am selben Tag - Ersatzflug selber gebucht - bekomme keine Rückerstattung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
ZitatIch gehe einen Vertrag mit Priceline ein, dass ich für 750€ an dem Tag in Miami bin. :
Das glaube ich kaum.
ZitatEs ist doch klar, dass ich diese 1500€ zurückbekommen muss?? :
Nö, überhaupt nicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn erfolgen?
ZitatMit welchem Recht muss mir Priceline die 1500€ nicht zurückzahlen? :
Umgekehrt, woraus sollte sich ein Recht auf 1500 EUR ergeben?
Erst mal gilt nur "Leistung nicht erbracht = Geld zurück" - das sind dann halt nur 750 EUR.
Es gilt für diesen Flug die EU-Fluggastrechteverordnung.
1) Mit Priceline müssen Sie nicht herumärgern.
2) Ihr Anspruchsgegner ist Delta Air Lines.
3) Delta muss Ihnen (falls sie das wünschen) eine zeitnahe Ersatzbeförderung anbieten.
4) Falls Delta sich dazu weigert, muss Delta die Kosten der Ersatzbeförderung (EUR 1500) übernehmen.
5) Gerichtsstand ist der Flughafen München.
6) Ggf. muss Delta noch zusätzlich eine Ausgleichsleistung von EUR 600 zahlen.
Bitte stellen Sie die Kommunikation mit Priceline ein.
Es wäre fatal, wenn jetzt ein Refund beantragt wurde, denn damit würden Sie den Anspruch auf die EUR 1500 verlieren.
Haben Sie versucht, Delta am Abflugtag zu erreichen?
i.d.R. ist eine Umbuchung auf Air France/KLM via Paris/Amsterdam kein großes Problem.
Zitat:Nö, überhaupt nicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn erfolgen?
Artikel 8b der EU Fluggastrechteverordnung EC261/2004
-- Editiert von User am 20. August 2022 22:25
-- Editiert von User am 20. August 2022 22:26
-- Editiert von User am 20. August 2022 22:27
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Falls der TE am Abflugtag überhaupt Kontakt zu Delta aufgenommen hat. Für mich liest sich das anders.Zitat3) Delta muss Ihnen (falls sie das wünschen) eine zeitnahe Ersatzbeförderung anbieten. :
4) Falls Delta sich dazu weigert, muss Delta die Kosten der Ersatzbeförderung (EUR 1500) übernehmen.
Zitat:Falls der TE am Abflugtag überhaupt Kontakt zu Delta aufgenommen hat. Für mich liest sich das anders.
Ja, Delta würde in einem Gerichtsverfahren genau das vorbringen.
GELÖSCHT
Zitat:- 5 Stunden vor Abflug wird der Flug gestrichen (Grund kenne ich nicht)
- da ich keine weiteren Infos erhalten habe,
Ferner sehe ich das so, dass Delta hier mindestens die Pflicht verletzt hat, den Fluggast zu informieren, wie Dieser an eine Ersatzverbindung kommt.
-- Editiert von Moderator am 21. August 2022 16:03
@vundaal76
Anstiftung zu Straftaten in einem Rechtsforum ist nicht unbedingt das intelligenteste ....
Anstiftung zu Betrug?Zitat:GELÖSCHT
Glaskugel in Betrieb?ZitatFerner sehe ich das so, dass Delta hier mindestens die Pflicht verletzt hat, den Fluggast zu informieren, wie Dieser an eine Ersatzverbindung kommt. :
-- Editiert von Moderator am 21. August 2022 16:03
ZitatAnstiftung zu Betrug? :
Nicht nur, sondern auch zur Falschaussage vor Gericht / Meineid...
GELÖSCHT
-- Editiert von Moderator am 21. August 2022 19:43
Zitatdann darf man das als Kläger natürlich anbringen. :
Ja, man darf sich dann auch mit den negativen Folgen solch falschen Vorbringens beschäftigen...
Insofern sollte man solche Dummheiten tunlichst unterlassen.
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