Hallo,
in einer Woche gehts in den Urlaub. Es ist keine Pauschalreise, sondern ich habe die Reise einzeln zusammengestellt. Der Rückflug findet am 01.09. statt. Ursprünglich sollte der Flug um 15:35 in Köln-Bonn landen. Deshalb habe ich ein Sparpreis Bahnticket (nicht stornier- und umbuchbar) für 16:24 Uhr gekauft. Gestern habe ich von der Fluggesellschaft eine Mail bekommen, dass der Flug nach hinten verlegt wird. Die Ankunft in Köln-Bonn wird nun gegen 18:05 Uhr sein. Das heißt ich werde mir zusätzlich ein neues Ticket buchen müssen. Kann ich da Schadensersatz (Erstattung des neuen Zugtickets) verlangen? In der EU-Fluggastrechte-VO sind ja Entschädigungen vorgesehen, allerdings verstehe ich es so, dass diese nicht für Fälle gelten, in denen die Fluggesellschaft die Änderung der Abflugzeiten mehr als 14 Tage im Voraus angekündigt hat.
Ich dachte Hilfsweise an den §280 Abs. 1 BGB, jedoch wird sich die Fluggesellschaft bestimmt exkulpieren können.
Wie gehe ich hier am besten vor?
Airline verschiebt Flug nach hinten - Umbuchbares Zugticket
18. August 2022
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Frage vom 18. August 2022 | 10:04
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Airline verschiebt Flug nach hinten - Umbuchbares Zugticket
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#1
Antwort vom 18. August 2022 | 11:18
Von
Status: Bachelor (3695 Beiträge, 587x hilfreich)
Verlangen ja, bekommen nein.ZitatKann ich da Schadensersatz (Erstattung des neuen Zugtickets) verlangen? :
#2
Antwort vom 18. August 2022 | 13:42
Von
Status: Master (4955 Beiträge, 1920x hilfreich)
Nein, die Buchung von nicht-änderbaren Bahntickets verbietet sich, insb. bei lange im voraus gebuchten Flügen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. August 2022 | 14:11
Von
Status: Schüler (381 Beiträge, 163x hilfreich)
ZitatIch dachte Hilfsweise an den §280 Abs. 1 BGB, jedoch wird sich die Fluggesellschaft bestimmt exkulpieren können. :
Wie gehe ich hier am besten vor?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit des Schadensersatzes nach §280 BGB auch neben den pauschalen Entschädigung nach der EU Fluggastrechte Verordnung.
Das Problem in diesem Fall besteht aber auch darin, dass die Buchung des Zug schon bei pünktlicher Ankunft als abendteuerlich ein zu stufen ist.
49 Minuten vom vom beginnenden Ausstieg bis zum Erreichen des Zuges dürfte allgemein sehr schwierig werden, dann hilft es nichts wenn man zwar mit der Argumentation die Fluggesellschaft hat den Abflug schuldhaft verändert durchkommt aber im gleichen Vorgang das Mitverschulden als entsprechend hoch eingestuft wird.
Schon minimale Verspätungen die im Fl***erkehr immer auftreten können würden schon dazu führen, dass der Zug verpasst wird.
Daher am besten einen neuen Zug mit ausreichend Abstand buchen und für das verhandene Ticket hoffen, dass eine Verspätung seitens der Bahn entsteht und so die Rückerstattung aufgrund der Fahrgastrechte erfolgt.
Das Prozessrisiko dürfte daher entsprechend hoch und die Ablehnung wahrscheinliche als die erfolgreiche Durchsetzung sein.
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