Airline verweigert Rückerstattung

13. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Airline verweigert Rückerstattung

Hallo Zusammen,

für den 03.04.2020 habe ich zwei Flüge von Hamburg nach Colombo (bzw. von Colombo nach Hamburg) gebucht. Die Buchung habe ich über Travelstart gemacht und die ausführende Airline sollte Aeroflot sein.

Der Flug wurde vor dem 03.04.2020 seitens der Airline storniert, so dass wir die Reise nicht antreten konnten.
Daraufhin habe ich sowohl Travelstart als auch Aeroflot per Einschreiben angeschrieben und eine Rückerstattung gefordert. Ich habe eine Frist für die Rückerstattung gesetzt, welche von Travelstart und Aeroflot ignoriert wurden.

Stattdessen habe ich am 04.06.2020 eine E-Mail von Travelstart erhalten, in der unterschiedliche Optionen seitens Aeroflot aufgelistet wurden. Die Optionen hatten alle etwas mit Gutscheinen zu tun und waren daher für mich nicht akzeptabel.

Ich würde nun gerne den nächsten Schritt gegen Aeroflot bzw. Travelstart einleiten, weiß aber nicht genau wie. Als ersten Schritt habe ich ja beide Unternehmen zu einer Rückerstattung aufgefordert. Da die fristgerechte Rückerstattung ignoriert wurde, würden mich meine weiteren Möglichkeiten interessieren. Könnt Ihr mir sagen, was als nächstes zu tun ist?

Vielen Dank und viele Grüße

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes sollte man mal herausfinden, wer der Vertragspartner ist. Travelstart bietet ja nicht nur Vermittlungen an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes sollte man mal herausfinden, wer der Vertragspartner ist. Travelstart bietet ja nicht nur Vermittlungen an ...


Hallo Harry, danke für deinen Beitrag. Der Vertragspartner ist Travelstart.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein, Travelstart ist nur der Vermittler. Bitte schauen Sie noch einmal genau in Ihren Unterlagen durch.
Als Vermittler haftet Travelstart nicht für die Rückerstattung des Flugpreises.

Anspruchsgegner für Sie ist einzig und allein Aeroflot. Sie können Aeroflot problemlos am Amtsgericht des deutschen Abflugortes nach deutschem Recht verklagen. Anwälte dafür sollten sich per Tante Google leicht finden lassen.

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#4
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Nein, Travelstart ist nur der Vermittler. Bitte schauen Sie noch einmal genau in Ihren Unterlagen durch.
Als Vermittler haftet Travelstart nicht für die Rückerstattung des Flugpreises.

Anspruchsgegner für Sie ist einzig und allein Aeroflot. Sie können Aeroflot problemlos am Amtsgericht des deutschen Abflugortes nach deutschem Recht verklagen. Anwälte dafür sollten sich per Tante Google leicht finden lassen.


Hallo Vundaal76,

danke. Ich werde nochmal genau nachschauen, wer Vertragspartner ist. Ich habe gelesen, dass ich selbst (auch ohne Anwalt) Klage gegen den Vertragspartner beim Amtsgericht einreichen kann. Das würde ich aber nur machen, wenn die Anwaltskosten im Verhältnis zum Streitwert (1.000 €) zu hoch erscheinen. Daher stellt sich für mich die Frage, wer die Kosten (Anwalt, Gericht, etc.) trägt, wenn dieser Fall vor Gericht geht. Muss ich die Anwaltskosten auch dann tragen, wenn ich Recht bekomme?

Danke und viele Grüße

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Daher stellt sich für mich die Frage, wer die Kosten (Anwalt, Gericht, etc.) trägt, wenn dieser Fall vor Gericht geht.

Erstmal muss derjenige, der die Klage einreicht, die Gerichtskosten vorstrecken. Jede Seite muss den eigenen Anwalt erstmal selbst bezahlen. Wenn das Verfahren mit einem Urteil endet, muss der "Verlierer" dem "Gewinner" alle Kosten erstatten.
Bei 1000€ Streitwert fallen an: 159€ Gerichtskosten und ca. 260€ Anwaltskosten, die Sie vorstrecken müssen. Wenn Sie gewinnen, muss die Fluglinie Ihnen das erstatten, wenn Sie verlieren, bleiben Sie auf den Kosten sitzen und müssen zusätzlich auch noch die Anwaltskosten der Fluglinie übernehmen (weitere ca. 260€).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von zfry):
Der Vertragspartner ist Travelstart.

Bei reinem Flug würde mich das sehr wundern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Daher stellt sich für mich die Frage, wer die Kosten (Anwalt, Gericht, etc.) trägt, wenn dieser Fall vor Gericht geht.

Erstmal muss derjenige, der die Klage einreicht, die Gerichtskosten vorstrecken. Jede Seite muss den eigenen Anwalt erstmal selbst bezahlen. Wenn das Verfahren mit einem Urteil endet, muss der "Verlierer" dem "Gewinner" alle Kosten erstatten.
Bei 1000€ Streitwert fallen an: 159€ Gerichtskosten und ca. 260€ Anwaltskosten, die Sie vorstrecken müssen. Wenn Sie gewinnen, muss die Fluglinie Ihnen das erstatten, wenn Sie verlieren, bleiben Sie auf den Kosten sitzen und müssen zusätzlich auch noch die Anwaltskosten der Fluglinie übernehmen (weitere ca. 260€).


Hallo drkabo,

danke. Mich würde noch interessieren, ob der Vertragspartner einen Rückzieher machen kann, wenn er benachrichtigt wird, dass gegen ihn eine Klage vorliegt? Ich kenne mich mit dem Ablauf einer Klage nicht aus. Ich habe die Befürchtung, dass der Vertragspartner es sich anders überlegt und dann doch zahlt, bevor es zu einem richtigen Prozess (mit Urteil) kommt. Muss ich dann auch zahlen, weil ich die Klage beim Gericht eingereicht und gegebenenfalls einen Anwalt beauftragt habe?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Prinzipiell muss man dann die Kosten selbst tragen.
Wenn allerdings der Zurückziehende vorher Anlass zur Klage gegeben hat (z. B. weil mehrere außergerichtliche Einigungsversuche ignoriert wurden...hoffentlich alles nachweisbar), dann kann man trotzdem Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen haben (klar bezifferbarer Schaden, der durch die Untätigkeit des Zurückziehenden zurückzuführen ist).

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Mich würde noch interessieren, ob der Vertragspartner einen Rückzieher machen kann, wenn er benachrichtigt wird, dass gegen ihn eine Klage vorliegt?

Klar. Allerdings ist es dann relativ einfach, dann trotzdem die Kosten erstattet zu bekommen, wenn man nachweisen kann, dass die Klage notwendig war, um den Vertragspartner zum Einlenken zu bewegen.

Viel problematischer ist es, die Kosten erstattet zu bekommen, wenn der Vertragspartner einen Rückzieher macht, bevor(!) er über die Klage benachrichtigt wird. (Sie beauftragen einen Anwalt, und genau während der Zeit, in der der Anwalt mit der Formulierung der Klage beschäftigt ist, lenkt die Gegenseite ein. Dann müssen Sie ihren eigenen Analt bezahlen, haben aber kaum Chancen, das Geld von der Fluglinie zurückzubekommen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Prinzipiell muss man dann die Kosten selbst tragen.
Wenn allerdings der Zurückziehende vorher Anlass zur Klage gegeben hat (z. B. weil mehrere außergerichtliche Einigungsversuche ignoriert wurden...hoffentlich alles nachweisbar), dann kann man trotzdem Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen haben (klar bezifferbarer Schaden, der durch die Untätigkeit des Zurückziehenden zurückzuführen ist).


Hallo Kalanndok,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Bisher habe ich nachweislich die Airline angeschrieben (Anschreiben mit Rückschein) und um Rückerstattung gebeten. Das Schreiben wurde ignoriert. Stattdessen kam von Travelstart die Nachricht, dass es nur Gutscheine gibt. Meinen Sie ich sollte die Airline erneut anschreiben o.ä. Ab wann kann man sagen, dass ich mich genug bemüht habe?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ein Anschreiben ist leider keine gerichtsfeste Form des Zugangsnachweises.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
zfry
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ein Anschreiben ist leider keine gerichtsfeste Form des Zugangsnachweises.


Ich meinte auch Einschreiben. Oder reicht das auch nicht?

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