Allgemein: Flug storniert, Angebot Gutschein oder Umbuchung, gelten Fristen für Cashback?

15. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)
Allgemein: Flug storniert, Angebot Gutschein oder Umbuchung, gelten Fristen für Cashback?

Hallo zusammen

es gibt diese Fälle ja nun ohne Ende.
Meine Frage dazu ist eher allgemein gehalten.

Beispiel: Flug nach Italien im Mai zb mit Eurowings. Eurowings annulliert, teilt dies schriftlich mit und bietet Gutschein oder Umbuchung.

Wenn nun aber schon 4 Wochen nach Annullierung vergangen sind ohne dass der Kunde reagiert hat, hat er bestimmte Fristen verpasst oder kann er jetzt auch noch (wenn überhaupt) auch eine Erstattung verlangen?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Der Anspruch auf eine Cash-Erstattung verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende. Grundsätzlich gibt es damit keine Fristen.

Cashback -> Sie meinen Chargeback. Dort läuft die Frist etwa nach 540 Tagen ab Transaktion ab.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Also ich habe nun gelesen, dass gerade Flüge nach Italien, die annulliert werden, als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, da Italien nicht angeflogen werden kann.

Dies sagt mir, dass der Fluggast eben nicht den Anspruch hat, eine Erstattung des Flugpreises zu fordern?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Dopavin):
Dies sagt mir, dass der Fluggast eben nicht den Anspruch hat, eine Erstattung des Flugpreises zu fordern?!

Zum Glück stehts in den Gesetzen anders.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Doch! Selbst bei außergewöhnlichen Umständen muss der gesamte Flugpreis in Form von Geld innerhalb von 7 Tagen erstattet werden.


Wo haben Sie das gelesen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Doch! Selbst bei außergewöhnlichen Umständen muss der gesamte Flugpreis in Form von Geld innerhalb von 7 Tagen erstattet werden.

Wo haben Sie das gelesen?


Das klingt gut. Also gelesen habe ich das hier:

Zitat:
"Gilt der Annullierungsgrund "Coronavirus" als außergewöhnlicher Umstand?
Gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Grund für die Verspätung oder Annullierung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt. Die EU-Kommission teilte am 18. März 2020 mit, dass die Covid-19-Pandemie bzw. die Maßnahmen zu deren Eindämmung als außergewöhnlicher Umstand zu bewerten seien."

https://www.flightright.de/flugausfall-wegen-coronavirus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es ist völlig richtig, was auf flightright steht.
Außergewöhnliche Umstände sind aber nur für Ausgleichszahlungen (die obendrein zur Erstattung geleistet werden müsste) relevant, nicht für die Pflicht zu einer Erstattung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

Aha, Unterschied zwischen Ausgleichszahlung und Erstattung habe ich demnach gar nicht berücksichtigt.

So habe ich eine Frist bis zum 01.05. gesetzt (ich finde 7 Tage ist jetzt sicher extrem aufgrund der Situation). Ich hoffe damit keinen Fehler gemacht zu haben. Sollte die Zahlung bis dahin nicht eingegangen sein, würde ich das Mahngericht Hagen einschalten. Das ist ja noch alles kostengünstig, wenn man keine RSV hat.

Vielen Dank bis hierhin auf jeden Fall für den Tipp mit Ausgleichszahlung/Erstattung. :)

-- Editiert von Dopavin am 17.04.2020 08:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.887 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen