American Airlines Rückerstattung?

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ja1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
American Airlines Rückerstattung?

Hallo Liebe Forengemeinde,
Ich war letztes Jahr mit einem Kumpel 2 Wochen in Amerika. Eine Woche in New York und eine Woche in der gegend um Las Vegas. War ein super toller Urlaub.. bis auf den Heimflug
Ich werde den Ablauf gleich mal knapp Zusammenfassen.
Meine eigentliche Frage ist: Habe ich ansprüceh auf eine Rückerstattung/Schadensersatz?

Gebucht war folgender Flug
Las Vegas (LAS) - Dallas (DFW) Abflug 10.06 09:50
Dallas (DFW) - Frankfurt (FRA) Ankunft 11.06 ca 08:30

Wir kamen pünklich am Airport in Las Vegas an und wollten einchecken (wir hatten keinerlei Information per Mail bekommen das wir umgebucht wurden) und haben dann am Automat festegestellt das irgendetwas nicht stimmt. Eine Frau von AA hat uns dann erklärt das unser erster Flug Verspätung hat und wir umgebucht wurden.

Geflogen sind wir dann Folgende Route

Las Vegas (LAS) - Los Angeles (LAX) Abflug: 10.06 10:05
Los Angeles (LAX) - London (LHR)
London (LHR) - Frankfurt (FRA) Ankunft: 11.06 ca. 17:00

also ca. 8,5 Stunden Später als geplant.
Von meinem Kumpel die Eltern sind am 11.06 in den Urlaub geflogen und wir wollten dort eigentlich das Auto übernehmen und damit nach Hause fahren.. Hat natürlich nicht geklappt. Und ich hab am 11.06 Gaburtstag und wir wollten feiern. Das ist dann auch ausgefallen.

Ich habe Jetzt endlich nach der vierten Mail die ich an AA geschieben habe auch mal eine Antwort bekommen das sie mir gerne einen 1 Jahr gültigen 100 USD Gutschein zusenden..
Da kann ich euch jetzt schon sagen das ich diesen nicht einlösen werden kann.
Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!
Liebe Grüße Julian

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die EU-Fluggast-VO 261/2004 findet hier keine Anwendung. Grund:

AA ist eine Drittstaaten-Airline, die Flugstrecke fuehrte von einem Drittstaat (USA) in die EU, siehe Artikel 3, 1 der VO.

Zitat:
......Von meinem Kumpel die Eltern sind am 11.06 in den Urlaub geflogen und wir wollten dort eigentlich das Auto übernehmen und damit nach Hause fahren......

Wo ist da das Problem? Kann man heute locker per SMS loesen und mitteilen, wo das Auto am Airport steht.

Zitat:
.....Jetzt endlich nach der vierten Mail die ich an AA geschieben habe auch mal eine Antwort bekommen das sie mir gerne einen 1 Jahr gültigen 100 USD Gutschein zusenden......

Nach EU-Recht ist nicht mehr zu erwarten. Ob es andere Ansprueche nach USA-Recht gibt?? - Keine Ahnung!


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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