Anfechtung wegen Irrtum bei Flugbuchung?

20. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
moiki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfechtung wegen Irrtum bei Flugbuchung?

Guten Abend zusammen,
könnt Ihr mir bei folgendem Fall helfen:

Online-Buchung eines Flugs über ein großes deutsches Reiseportal, Flug mit einer amerikanischen Airline über die USA nach Costa Rica und zurück.
Dabei ein klassischer Irrtum: Rückflug im Mai gewollt, aber April angeklickt. Ansonsten sind alle Angaben korrekt, der Hinflug passt soweit. In der Bestätigungsmail ist der Fehler ebenfalls nicht aufgefallen. Nach 2 Tagen wird der Fehler durch den Kunden bei nochmaligem Aufrufen der Bestätigungsmail entdeckt. Daraufhin wird unverzüglich in einer Mail an den Reisevermittler die Anfechtung des Vertrages erklärt. Alternativ Bitte um Darstellung der Kosten einer Umbuchung.

Der Reiseanbieter geht gar nicht auf die Anfechtung ein. Er möchte im Rahmen einer Umbuchung nur 74€ des Gesamtpreises von 750€ (davon 350€ Steuern) ersetzen.

Ist das rechtens oder gibt es eine Chance, eine Anfechtung durchzusetzen? Wenn die Anfechtung nicht klappt; ist es wirklich in Ordnung bei einer Umbuchung (das heißt nochmaligen Buchung bei der gleichen Airline!) nur 10% des Flugpreises zu erstatten?

Wie sollte man in so einer Situation vorgehen? Die Fluglinie selbst anschreiben? Ein Problem ist, dass der passende Rückflug nun möglichst schnell gebucht werden soll, da die Preise nach und nach teurer werden. Ein langwieriger Streit mit dem Reiseunternehmen ist daher nicht erwünscht. Eher Bitte um Kulanz etc?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

was moechten Sie denn anfechten?? So wie ich das lese, haben Sie die Buchung selbst online vorgenommen und das falsche Reisedatum selbst eingegeben.

Sollte dem so sein, womit wollen Sie die Anfechtung begruenden?

Flugtarife unterliegen unterschiedlichen Bestimmungen, die man den AGB der Fluggesellschaft entnehmen kann. Wird eine Aenderung vorgenommen, die nicht durch die Fluggesellschaft zu vertreten ist, wird es in vielen Faellen sehr teuer.

Steuern kann man in Deutschland auf Antrag erstattet bekommen, aber es ist mir bekannt, dass sich z.B. US-Fluggesellschaften generell weigern, diese Gebuehren/Steuern zu erstatten. Da es sich offensichtlich bei dem falsch eingegebenen Datum um den Rueckflug handelte, muesste vermutlich in den USA oder Costa Rica geklagt werden - das wuerde ich mir ueberlegen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Meine kurze Antwort!
Sie haben keine Chance!
Derartige Flugtarife enthalten i.d.R. kein Recht auf Erstattung/Umbuchung.
Die EUR 350,- sind natürlich keine Steuern, sondern eben diese *berühmten* Kerosinzuschläge. Die EUR 78,- sind vermutlich die wirklichen Steuern.

Nehmen Sie die EUR 78,-; mehr wird es nicht werden!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Man könnte auch erst einmal prüfen, was der Rückflug zum eigentlich gewünschten Termin kostet, oneway. Vielleicht kommt man damit ja günstiger weg als den ganzen Flug um-/neuzubuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moiki
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Ich bin immer noch überzeugt davon, dass ein klassischer Anfechtungsgrund in Form eines Irrtums vorliegt. Wahrscheinlich wird das aber schwer durchzusetzen sein, da man argumentieren würde, dass ich meinen Fehler spätestens bei der Bestätigungs-Mail mit den Daten der Buchung hätte sehen und reklamieren müssen. Außerdem wird´s bei einer US-Airline wohl nach US-Recht gehen, und die kennen so eine Anfechtung gar nicht.

Da ich auf den Hinflug angewiesen bin (ein einzelner Rückflug bei der selben Airline kostet 2700€ btw) muss ich das jetzt wohl alles so hinnehmen und habe einen zusätzlichen Rückflug bei einer billigeren Airline (zum richtigen Datum :) ) gebucht.

Aber schon merkwürdig...bei jedem Buch für 7 Euro das man online bestellt hat oder sonstigen Kleinigkeiten hat man (innerhalb der EU) die Möglichkeit es zurückzugeben. Und bei solchen Fällen wo es schnell mal um Tausende Euro gehen kann gibt es anscheinend quasi gar keinen Verbraucherschutz: Die Airlines können in ihre Tarifbestimmungen reinschreiben was sie wollen und einen so (jaja, nur wenn man wie ich doof genug ist) ausnehmen und die deutschen (vor allem Online-)Reisebüros haben´s auch leicht, weil sie sagen können, dass sie nur als Vermittler tätig sind und sich bei Problemen zwischen der Airline und dem Kunden dann nicht weiter kümmern müssen. Das Wort Kulanz kennen solche Firmen erst Recht nicht.

Also: Augen auf beim Eierkauf.
Vielleicht doch in Zukunft wieder bei ner deutschen Airline buchen und einem netten Reisebüro vor Ort über die genauen Konditionen, Rücktrittsversicherungen usw informieren..

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

;-) Ich bin wahrscheinlich schon pessimistisch geboren. Aber ich kann gehe nicht davon aus, dass bei einer deutschen Fluggesellschaft eine kostenfreie Umbuchung möglich ist.
Einziger Ausweg für mich gegen solche Patzer ist ansonsten nicht die Konzentration auf bestimmte Fluggesellschaften, sondern auf bestimmte Flugklassen. Pauschal gesagt gilt ja: billige Klasse = Umbuchung kaum möglich, teuere Klasse = Umbuchung ohne Weiteres machbar.

Das Argument das Reisebüro (egal ob online oder offline) buchen zu lassen, zählt da schon eher. Wenn ich als Kunde nachweislich erkläre, ich möchte im Mai rückfliegen und die buchen mir April, ist die Situation klar.

PS: Ich wünsche eine schöne Zeit in CR. Wirst'e sicher haben!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

´´Aber schon merkwürdig...bei jedem Buch für 7 Euro das man online bestellt hat oder sonstigen Kleinigkeiten hat man (innerhalb der EU) die Möglichkeit es zurückzugeben´´

Das wäre mir neu: Wenn, dann ist das Kulanz aber kein durchsetzbares Recht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn dir die Airline richtig böse will, kann die aber die Differenz zum Y Flex OneWay für den Hinflug nachfordern, wenn du den Rückflug nicht antrittst.

Hierfür sind letztes Jahr extra Tarife geschaffen worden, da mehrere Leute auf die Idee gekommen sind, billige Return Flights zu buchen, um den teureren One Ways aus dem Wege zu gehen.


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>´´Aber schon merkwürdig...bei jedem Buch für 7 Euro das man online bestellt hat oder sonstigen Kleinigkeiten hat man (innerhalb der EU) die Möglichkeit es zurückzugeben´´

Das wäre mir neu: Wenn, dann ist das Kulanz aber kein durchsetzbares Recht.
<hr size=1 noshade>



Das ist durchsetzbares, vom Unternehmer nicht abdingbares Recht beim Fernabsatz: §§ 312b , 312d , 355 BGB .

Einen Online-Warenkauf kann man uneingeschränkt innerhalb von 14 Tagen widerufen.

Reiseverträge sind davon aber leider ausgenommen,§ 312b III Nr.6 BGB .



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