Angeblich Reise übers Internet gebucht - Betrug ???

15. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Userworld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Angeblich Reise übers Internet gebucht - Betrug ???

Hallo !

Ich wurde von einem Reisebüro angeschrieben und soll übers Internet eine Reise gebucht haben. Meine Adresse und Telfonnummer stimmt überein. Da ich die Stornogebühr in Höhe von 600 Euro natürlich nicht zahle, haben die eine Anzeige wegen Betrug erstattet. Selbst wenn ich diese Reise gebucht habesie aber nicht antrete und das Buchen abstreite kann doch kein Betrug vorliegen, da ich kein Vermögensvorteil erlangt habe, oder ?
Bitte um Antwort.... Danke.....




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Na ja, bei Nichterlangung eines Vermögensvorteiles könnte man zumindest an versuchten Betrug denken.
Ansonsten würde ich an Ihrer Stelle versuchen den Vorgang ein wenig mehr aufzuklären. In der Regel erfolgt bei Internet-Buchungen eine Reisebestätigung per eMail. Wohin soll die gegangen sein? Zudem könnten Sie ebenfalls daran denken, wegen der Buchung in fremdem Namen eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Userworld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Ich habe vergeblich versucht die Sache aufzuklären. Da meine persönlichen Daten in der Anmeldung stehen, glaubt man mir nicht.
Aber ich habe näher nachgefragt, warum das ein Betrug sein soll. Da ich die Buchung abstreite, ist mein Vermögensvorteil die "Nichtzahlung der Stornokosten".
Das darf doch nicht wahr sein... Das ist doch höchstens eine Zivilsache, aber ich hab doch keinen Betrug begangen.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

genau

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Userworld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke das bei einem Betrug alle Tatbestandsmerkmale kausal zusammenhängen müssen. Ich habe durch das Abstreiten zwar eine Täuschungshandlung begangen, aber die Vermögensverfügung ist doch schon vorher eingetreten... ??? Durch das angebliche Buchen.... Oder ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Wie gesagt, bei versuchtem Betrug müssen Sie nicht in den Besitz eines Vermögensvorteils gelangen. Es könnte ausreichen, das Sie versucht haben sollen, Tickets, Reisebestätigung etc. zu erlangen und dabei von Anfang an nicht zur Zahlung bereit waren. Ein Schaden wäre dann gegebenenfalls in der fehlenden anderweitigen Verwertbarkeit der Reise zu sehen.
Aber ich denke Sie haben nicht gebucht?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Userworld
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe auch nicht gebucht. Aber ich finde es frech trotzdem ein Ermittlungsverfahren gegen mich einzuleiten. Und... wie will man je beweisen, was bei Buchung für ein Voratz vorlag ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

hätte gern mal gewusst, wie die sache ausgegangen ist.

cheers
travelagent

Travelagent
www.astrotravel.de

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