Angebliche Doppelbuchung mit kostenpflichtiger Stonierung

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tom7
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 16x hilfreich)
Angebliche Doppelbuchung mit kostenpflichtiger Stonierung

Hallo,
Ich weiß gar nicht ob das Reiserecht ist oder doch evtl. Kaufrecht oder Internetrecht. Die Sache ist recht kompliziert (finde ich zumindest). Wir sollen angeblich 2 mal die gleiche Reise gebucht haben und nun Stornogebühren zahlen.
Da auch wir von der TC Pleite betroffen waren haben wir uns dann kurzfristig entschlossen doch noch eine „Ersatzreise" zu buchen. Das war am Freitag abend – Dienstag darauf sollte es losgehen.
Wir wollten beim Onlinereisebüro H... buchen, es gab aber (vermutlich weil sehr kurzfristig) nur die Möglichkeit per Kreditkarte zu zahlen, leider war das Limit auf der Karte geringer als der Reisepreis. Ich habe dann Alternativ auch auf anderen Seiten nach der Reise geschaut, unter anderem auch auf der Seite von A..., dort habe ich mich jeweils bis zu den Zahlungsmodalitäten durchgeklickt und da auch nur Kreditkarte möglich war dann abgebrochen.
Haben dann doch bei H... gebucht und versucht kurzfristig das Kartenlimit zu erhöhen ( was mir auch angezeigt wurde aber wahrscheinlich noch nicht freigegeben war). Am Samstag morgen kam eine Mail von H... das die Kreditkartenzahlung nicht möglich war. Ich habe dann bei H... angerufen und es wurde mir mitgeteilt das ich auch direkt am Flughafen am Schalter des Reiseveranstalters (J..) die Reise bar zahlen kann. Ich bin dann am Samstag noch zum Flughafen und habe dort die Reise bezahlt (mit Angabe der Buchungsnummer von H.. - etwas anderes hatte ich ja nicht). Habe da auch eine Quittung bekommen und die Reiseunterlagen. Dachte nun ist alles gut.
Am Dienstag (wenige Stunden vor Abflug) bekomme ich eine Mail mit der „Bestätigung der Stornierung der Reise" mit entsprechenden Kosten von fast 100% , bin natürlich aus allen Wolken gefallen und dann begann das Telefonieren!
Wie sich dann herraustellte soll ich die Reise angeblich 2 mal gebucht haben, einmal bei H.. und einmal bei A... Von A... hatte ich bis dahin noch nichts gehört, keine Mail oder Reisebestätigung oder dergleichen. Das Geld was ich am Flughafen eingezahlt hatte ist aber an A... gegangen und nicht an H... (wo ich meiner Meinung nach gebucht hatte und auch bezahlen wollte).
Also habe ich nun die Reise bei A.. bezahlt (wo ich nie gebucht hatte ) und die eigentliche Reise bei H... musste kostenpflichtig stoniert werden.
Ich habe nun gleich mehrere Sachen die mir unklar sind.
1. Wie kann es zu einer Buchung bei A.. gekommen sein wenn ich abgebrochen habe beim Daten eingeben ( dies sei auch der Grund laut A.. warum ich keine Bestätigung bekommen habe - da meine Daten nicht vollständig waren, was normal ist wenn man abbricht).
2. wie konnte das Geld zu A... kommen wenn ich mit der Buchungsnummer von H... bezahle?
Wer ist jetzt mein Ansprechpartner? H... wo ich gebucht habe aber es stoniert wurde , A... wo bezahlte wurde aber nicht gebucht oder Reiseveranstalter J... ( der ja auch die Stornierungskosten haben will) der 2 mal die identische Reise gebucht/verkauft hat. Was angeblich gar nicht möglich ist, da auch für den Flug 2x Plätze für die selben Namen gebucht wurde was wohl nicht erlaubt oder möglich ist.
Ich hoffe ich konnte das Dilemma klar machen.

-- Editiert von Tom7 am 08.11.2019 10:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

OK, A. und H. sind Reisevermittler. Neben A. und H. existiert noch ein Reiseveranstalter RV.
Mit diesem RV sind ja dann schlussendlich auch in den Urlaub geflogen.

Das Hauptproblem scheint wohl hier zu sein, dass das Büro vom RV am Flughafen die Bareinzahlung auf die falsche Buchung (nicht die von H, sondern die von A.) intern verrechnet hat.

Zitat:
Ich habe dann Alternativ auch auf anderen Seiten nach der Reise geschaut, unter anderem auch auf der Seite von A..., dort habe ich mich jeweils bis zu den Zahlungsmodalitäten durchgeklickt und da auch nur Kreditkarte möglich war dann abgebrochen.


Genau, über A ist kein Vermittlungsvertag bzw. Reisevertrag zu Stande gekommen.
Für Online-Buchungen gelten strenge gesetzliche Anforderungen (Thema Button-Gesetz) bis ein Vertrag zustande kommt.
Das vorfügbare Zahlungsmittel muss natürlich vor dem "Kostenpflichtig Buchen" Button angezeigt werden.

Zitat:
bin dann am Samstag noch zum Flughafen und habe dort die Reise bezahlt (mit Angabe der Buchungsnummer von H.. - etwas anderes hatte ich ja nicht). Habe da auch eine Quittung bekommen und die Reiseunterlagen.


Steht auf der Quittung die Buchungsnummer von Reisevermittler H?

Falls ja -> dann ist der Fall doch eindeutig -> Über den Reisevermittler H wurde die Reise bei RV gebucht und die Reise wurde direkt beim RV direkt bezahlt.
A und RV haben keinerlei Anspruch auf irgendwelche angebliche "Stornierungskosten".
Hier würde ich auf die Stornierungsnachricht/forderung von H. schlichtweg antworten, dass die Reise laut Quittung rechtzeitig gezahlt wurde.

Falls auf der Quittung nichts steht -> das ist auch kein Problem. Durch die Quittung können Sie nachweisen, dass sie die Reise an RV bezahlt haben.
Das ist ehrlicherweise nicht Dein Problem, was der RV am Ende an A oder H kommuniziert.
Mit A gibt es keinen Vertrag.
Hier würde ich auf die Stornierungsnachricht/forderung von H. schlichtweg antworten, dass die Reise laut Quittung rechtzeitig gezahlt wurde.

Falls auf der Quittung die Buchungsnummer von A -> dann haben wir ein Problem.
Weil dann kann RV, A und H nachweisen, dass sie die Buchung über H nicht bezahlt haben.
Hier könnte man sich retten, indem man fragt, ob eine Doppelbuchung technisch (z.B. durch die Fluggesellschaft) überhaupt möglich ist. Wenn z.B. für die Fluggesellschaft u.a. kein gültiges E-Ticket vorliegt, kann der RV oder H schlecht argumentieren, dass man eine Reise zur Verfügung gestellt hatte.
Weiterhin ist es ein Rettungsanker, dass man argumentiert, dass es diesen 2. Reisevertrag/Vermittlervertrag mit A. schlichtweg nicht gibt, worauf der RV die Bareinzahlung verrechnet hat.

-- Editiert von vundaal76 am 08.11.2019 12:13

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#2
 Von 
Tom7
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
Danke schon mal für die Info. Auf der Quittung steht eine Nummer für "Zuordnung". Diese kann ich aber weder bei H... noch A.. finden. Denke das müsste die Nummer von RV J... sein. Hilft mir also nicht weiter , ich kann zumindest anhand der Nummer keine Zuordnung machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Danke schon mal für die Info. Auf der Quittung steht eine Nummer für "Zuordnung". Diese kann ich aber weder bei H... noch A.. finden. Denke das müsste die Nummer von RV J... sein. Hilft mir also nicht weiter , ich kann zumindest anhand der Nummer keine Zuordnung machen.


Das ist doch gut!

Sie haben mit der Quittung einen Zahlungsnachweis.

d.h. wenn jetzt eine Zahlungsaufforderung vom RV oder H kommt -> dann schreiben Sie: Reise mit der Buchungsnummer (H) wurde bar bezahlt. Beweis: Kopie der Quittung;

Sie müssen der Forderung einmal nachweislich widersprechen. Danach dürfen Sie weitere Post dazu gerne als kostenfreies Klopapier verwenden.

Sollte irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln -> widersprechen und ans Mahngericht zurückschicken!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der RV oder H das Geld tatsächlich versuchen werden einzuklagen. Das WÄRE eine abenteuerliche Argumentation der Gegenseite.
Du musst ja nur die Buchungsbestätigung von H + die Quittung zeigen.
Falls das Flughafenbüro vom RV tatsächlich die Einzahlung falsch verbucht haben, dann ist das schlichtweg nicht Dein Problem.

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