Hallo,
wir sind diesen Herbst in die Türkei geflogen. Es handelte sich um eine Pauschalreise. Lt. Angebot und Reiseunterlagen Flug Berlin-Bodrum-Berlin. Auf dem Hinflug sind wir dann in Hamburg zwischengelandet. Der Flug Berlin-Hamburg hatte auch eine andere Flugnr. als der Flug Hamburg-Bodrum. Auf dem Rückflug war es noch schlimmer, da sind wir nach Hamburg geflogen und wurden mit einem Bus nach Berlin gebracht, wobei die Dauer der Busfahrt, die der Flugzeit um einiges überstiegen hat. Auf eine sofortige Reklamation beim Reiseveranstalter passierte nichts, auf auf wiederholte Anschreiben, meldet sich der Veranstalter einfach nicht. Meine Frage wäre, ob es Sinn macht, den Veranstalter zu verklagen.
H. Luczak
Ankunftsflughafen geändert
9. Dezember 2003
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Frage vom 9. Dezember 2003 | 13:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ankunftsflughafen geändert
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2003 | 16:40
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 150x hilfreich)
Tja, mancher Ärger kommt erst spät hoch. Hat ihnen der überlange Hinflug und die endlose Busfahrt einen körperlichen oder seelischen Schaden zugefügt. Jetzt aber nicht flunkern...
doko
#2
Antwort vom 10. Dezember 2003 | 07:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das wäre wohl doch übertrieben, ausser einer reichlichen Misstimmung und der verloren Zeit. Zumal ich bei Recherchen im Internet gesehen habe, das dieser Verstalter die Nummer scheinbar des öftern durchzieht.
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#3
Antwort vom 23. Dezember 2003 | 01:32
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
da ist nichts zu machen.
andere veranstalter organisieren noch nicht einmal den bustransfer, sondern schreiben einem einfach XX euro für die bahnfahrt gut, egal ob zu der zeit ne bahn fährt oder nicht.
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