Anschlussflug verpasst-was nun?

30. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschlussflug verpasst-was nun?

Meine Frage hier ist, wie sollte man verfahren, wenn durch eine Fl***erspätung, das Flugszeug startete ca. 50 Minuten später, der Anschlussflug verpasst wurde? Die Kranichfirma zahlt wohl die Übernachtung im Hotel, und den umgebuchten Flug (der eigentliche Flug war spät abends, der umgebuchte am nächsten Tag früh morgens).

Natürlich entstanden dadurch, milde ausgedruckt, Unannehmlichkeiten.

Gibt es eine Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen? Die Flüge waren innerhalb Europas.

-- Editiert von Moderator topic am 1. Oktober 2024 15:36

-- Thema wurde verschoben am 1. Oktober 2024 15:36

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Gibt es eine Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen?

Welcher Schaden ist denn konkret entstanden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1112 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welcher Schaden ist denn konkret entstanden?


ca 10 Stunden später am Urlaubsort, Mr. Harry

https://myflyright.com/de/leistungen/fl***erspaetung/

-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 19:40

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
ca 10 Stunden später am Urlaubsort, Mr. Harry

Kann ein Schaden sein, muss aber nicht.

Insofern sollte der TS da mal substantiieren, was er das so in EUR ausgerechnet hat und warum konkret es ein ersatzfähiger Schaden sein soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
ca 10 Stunden später am Urlaubsort


Geht es denn hier um einen Flug in den Urlaub?

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#5
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1112 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Geht es denn hier um einen Flug in den Urlaub?


ist doch uninteressant!
Wenn jemand um 13h am Zielort ankommen will, will er um 13h ankommen. Nicht um 20h!

Mal ganz aktuelles Beispiel mich betreffend:
Hatte letzten Monat Urlaub gebucht: Stuttgart (- Zürich - Hongkong) - Manila. Ankunft 21h
In Hongkong erhuhr man, dass Flug Manila ausfällt und man ca 6 Std auf den nächsten warten solle.
Also 6 Std Pause statt 2 Std. - Ankunft Manila 3h statt 21h.
Ok, ich habs überlebt (Rückflug gabs übrigens auch Probleme)

2Tage später bekam ich eine Mail, dass mir für den ausgefallenen Flug 600.- zur Verfügung stehen und diese "Help" Firma mit meinem Reisebüro zusammen arbeitet.
Also alle Beweise für die Verzögerung hochgeladen (Flugtickets hatte ich leider nicht mehr) und jetzt heißts warten...
Die helpfirma will dann natürlich 35% von dem mir erstatteten Geld, was mir auch egal ist.
Allerdings glaube ich nicht, dass wenn der komplette Hin- und Rückflug 800.- gekostet hat, dass bei Verzögerung des letzten drittels der Strecke (3 Std) mir 600.- zustehen.
Aber mal sehen. Das Ergebnis bekomme ich etwa im Dezember....

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
ist doch uninteressant!

Warum bringt man dann uninteressante Beispiele?



Zitat (von Daskalos):
Wenn jemand um 13h am Zielort ankommen will, will er um 13h ankommen. Nicht um 20h!

Und wenn ihm daraus kein Sachen entstünde, gibt es dummerwiese gar keinen Schadenersatz.



Zitat (von Daskalos):
Mal ganz aktuelles Beispiel mich betreffend:

Dann doch mal Fakten, welcher Schaden in EUR ist Dir da entstanden?



Zitat (von Daskalos):
Allerdings glaube ich nicht, dass wenn der komplette Hin- und Rückflug 800.- gekostet hat, dass bei Verzögerung des letzten drittels der Strecke (3 Std) mir 600.- zustehen.

Die EU Verordnungen über Fluggastrechte setzen Zahlungen meines Wissens nach nicht in Relation zum gezahlten Flugpreis und setzen auch nicht das entstehen eines konkreten Schadens voraus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1112 Beiträge, 193x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum bringt man dann uninteressante Beispiele?


Zitat (von Harry van Sell):
Und wenn ihm daraus kein Schaden entstünde, gibt es dummerwiese gar keinen Schadenersatz.

(editiert)
Wenn du das uninteresante Beispiel wenigstens gelesen hättest und dann sogar noch GEDACHT hättest, müsstest du die zweite überflüssige Antwort nicht schreiben:

Fl***erspätung und -ausfall: Wann gibt es Entschädigung? Ist ein Flug überbucht, wird kurzfristig annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu - je nach Länge der Flugstrecke sind das 250 bis 600 Euro.



-- Editiert von Moderator am 4. Oktober 2024 16:55

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wenn du das uninteresante Beispiel wenigstens gelesen hättest

Da gab es nicht viel zu lesen
Zitat (von Daskalos):
ca 10 Stunden später am Urlaubsort, Mr. Harry




Zitat (von Daskalos):
und dann sogar noch GEDACHT hättest

Ja, mit dem lesen und denken, das ist so eine Sache ...

Zitat (von Daskalos):
laut EU-Fluggastrechteverordnung

Irrelevant, den der TS möchte - aus welchen Gründen auch immer - ausdrücklich Schadenersatz und keine Entschädigung
Zitat (von Krügerrand):
Gibt es eine Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Krügerrand
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Fl***erspätung und -ausfall: Wann gibt es Entschädigung? Ist ein Flug überbucht, wird kurzfristig annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu - je nach Länge der Flugstrecke sind das 250 bis 600 Euro.


Die Fluggesellschaft hat eine Entschädigungszahlung zugesagt :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Krügerrand):
Die Fluggesellschaft hat eine Entschädigungszahlung zugesagt

Danke für das Update.

Wenn das ausreichend ist, alles an Schäden abzudecken, ist ja gut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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