Meine Frage hier ist, wie sollte man verfahren, wenn durch eine Fl***erspätung, das Flugszeug startete ca. 50 Minuten später, der Anschlussflug verpasst wurde? Die Kranichfirma zahlt wohl die Übernachtung im Hotel, und den umgebuchten Flug (der eigentliche Flug war spät abends, der umgebuchte am nächsten Tag früh morgens).
Natürlich entstanden dadurch, milde ausgedruckt, Unannehmlichkeiten.
Gibt es eine Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen? Die Flüge waren innerhalb Europas.
-- Editiert von Moderator topic am 1. Oktober 2024 15:36
-- Thema wurde verschoben am 1. Oktober 2024 15:36
Anschlussflug verpasst-was nun?
30. September 2024
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Frage vom 30. September 2024 | 22:34
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschlussflug verpasst-was nun?
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#1
Antwort vom 30. September 2024 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatGibt es eine Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen? :
Welcher Schaden ist denn konkret entstanden?
#2
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 19:32
Von
Status: Lehrling (1112 Beiträge, 193x hilfreich)
ZitatWelcher Schaden ist denn konkret entstanden? :
ca 10 Stunden später am Urlaubsort, Mr. Harry
https://myflyright.com/de/leistungen/fl***erspaetung/
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 19:40
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 20:00
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
Zitatca 10 Stunden später am Urlaubsort, Mr. Harry :
Kann ein Schaden sein, muss aber nicht.
Insofern sollte der TS da mal substantiieren, was er das so in EUR ausgerechnet hat und warum konkret es ein ersatzfähiger Schaden sein soll.
#4
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:46
Von
Status: Schüler (385 Beiträge, 71x hilfreich)
Zitatca 10 Stunden später am Urlaubsort :
Geht es denn hier um einen Flug in den Urlaub?
#5
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 14:31
Von
Status: Lehrling (1112 Beiträge, 193x hilfreich)
ZitatGeht es denn hier um einen Flug in den Urlaub? :
ist doch uninteressant!
Wenn jemand um 13h am Zielort ankommen will, will er um 13h ankommen. Nicht um 20h!
Mal ganz aktuelles Beispiel mich betreffend:
Hatte letzten Monat Urlaub gebucht: Stuttgart (- Zürich - Hongkong) - Manila. Ankunft 21h
In Hongkong erhuhr man, dass Flug Manila ausfällt und man ca 6 Std auf den nächsten warten solle.
Also 6 Std Pause statt 2 Std. - Ankunft Manila 3h statt 21h.
Ok, ich habs überlebt (Rückflug gabs übrigens auch Probleme)
2Tage später bekam ich eine Mail, dass mir für den ausgefallenen Flug 600.- zur Verfügung stehen und diese "Help" Firma mit meinem Reisebüro zusammen arbeitet.
Also alle Beweise für die Verzögerung hochgeladen (Flugtickets hatte ich leider nicht mehr) und jetzt heißts warten...
Die helpfirma will dann natürlich 35% von dem mir erstatteten Geld, was mir auch egal ist.
Allerdings glaube ich nicht, dass wenn der komplette Hin- und Rückflug 800.- gekostet hat, dass bei Verzögerung des letzten drittels der Strecke (3 Std) mir 600.- zustehen.
Aber mal sehen. Das Ergebnis bekomme ich etwa im Dezember....
#6
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
Zitatist doch uninteressant! :
Warum bringt man dann uninteressante Beispiele?
ZitatWenn jemand um 13h am Zielort ankommen will, will er um 13h ankommen. Nicht um 20h! :
Und wenn ihm daraus kein Sachen entstünde, gibt es dummerwiese gar keinen Schadenersatz.
ZitatMal ganz aktuelles Beispiel mich betreffend: :
Dann doch mal Fakten, welcher Schaden in EUR ist Dir da entstanden?
ZitatAllerdings glaube ich nicht, dass wenn der komplette Hin- und Rückflug 800.- gekostet hat, dass bei Verzögerung des letzten drittels der Strecke (3 Std) mir 600.- zustehen. :
Die EU Verordnungen über Fluggastrechte setzen Zahlungen meines Wissens nach nicht in Relation zum gezahlten Flugpreis und setzen auch nicht das entstehen eines konkreten Schadens voraus.
#7
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 18:23
Von
Status: Lehrling (1112 Beiträge, 193x hilfreich)
ZitatWarum bringt man dann uninteressante Beispiele? :
ZitatUnd wenn ihm daraus kein Schaden entstünde, gibt es dummerwiese gar keinen Schadenersatz. :
(editiert)
Wenn du das uninteresante Beispiel wenigstens gelesen hättest und dann sogar noch GEDACHT hättest, müsstest du die zweite überflüssige Antwort nicht schreiben:
Fl***erspätung und -ausfall: Wann gibt es Entschädigung? Ist ein Flug überbucht, wird kurzfristig annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu - je nach Länge der Flugstrecke sind das 250 bis 600 Euro.
-- Editiert von Moderator am 4. Oktober 2024 16:55
#8
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatWenn du das uninteresante Beispiel wenigstens gelesen hättest :
Da gab es nicht viel zu lesen
Zitatca 10 Stunden später am Urlaubsort, Mr. Harry :
Zitatund dann sogar noch GEDACHT hättest :
Ja, mit dem lesen und denken, das ist so eine Sache ...
Zitatlaut EU-Fluggastrechteverordnung :
Irrelevant, den der TS möchte - aus welchen Gründen auch immer - ausdrücklich Schadenersatz und keine Entschädigung
ZitatGibt es eine Möglichkeit, Schadenersatz zu bekommen? :
#9
Antwort vom 5. Oktober 2024 | 21:01
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFl***erspätung und -ausfall: Wann gibt es Entschädigung? Ist ein Flug überbucht, wird kurzfristig annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu - je nach Länge der Flugstrecke sind das 250 bis 600 Euro. :
Die Fluggesellschaft hat eine Entschädigungszahlung zugesagt
#10
Antwort vom 5. Oktober 2024 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatDie Fluggesellschaft hat eine Entschädigungszahlung zugesagt :
Danke für das Update.
Wenn das ausreichend ist, alles an Schäden abzudecken, ist ja gut.
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