Hallo,
ich bin von Hannover > Amsterdam > Delhi > Pune geflogen. Alles gebucht über Jet Airways mit einer gemeinsamen PNR.
Der Flug Amsterdam > Delhi (9W8502, durchgeführt von KLM KL871) war pünktlich in Delhi um 1:00 Uhr. Allerdings gab es wohl Probleme beim ausladen des Gepäcks. Mein erster Koffer war erst um 2:00 Uhr aufm Band. Mein zweiter Koffer kam gar nicht. Das KLM-Personal sagte mehrmals, das noch Koffer kämen und man Geduld haben soll
Da mein nächster Flug nach Pune schon Boarding um 02:15 und Abflug um 03:00 hatte, bin ich mit der Bordkarte zum Personal und hab gefragt, wie lange ich noch auf mein 2. Koffer warten soll.
Die sind dann mit mir zum Service-Schalter, dort habe ich schnell ein Formular für vermissten Gepäck (PIR form) ausgefüllt und abgegeben, aber keine PIR reference number bekommen.
Wir sind dann zur Sicherheitscheck, Zoll etc. aber haben es nicht mehr rechtzeitig zum Flieger geschafft. Wir waren 03:10 erst am Check-in-Schalter von Jet Airways für den Anschlussflug.
Hab dann über das Reisebüro den nächsten Flug um 08:25 buchen lassen (9W365) und bin 10:35 in Pune gelandet - 5:20 später als geplant.
Da es ein Flug aus der EU war, gemeinsam gebucht und ich die Verspätung ja nicht direkt zu verschulden habe, sehe ich hier einen Entschädigungsanspruch von 600€ ggü. Jet Airways. Jet Airways hat mich an KLM als ausführende Gesellschaft des Problemflugs verwiesen.
KLM hat mir nun geantwortet:
Zitat:keine EU Entschädigung
Sie beantragen eine EU Entschädigung in Höhe von 600 EUR.
Der Flug KL871 (9W8502) hatte keine Verspätung und ist vor der geplanten Ankunftszeit in Delhi gelandet.
EU Entschädigungen wird vorgesehen bei Fl***erspätungen, Stornierungen etc. aber leider nicht bei einem verpassten Flug wegen Gepäckverspätung.
Der verpasste Anschlussflug 9W 603 befindet dazu außerhalb Europas und die EU Entschädigung
ist hier nicht anwendbar.
Leider muss ich Ihren Antrag somit ablehnen.
Ich sehe das natürlich anders. Erstmal wurde der komplette Flug unter einer PNR zusammen gebucht, damit begann mein Flug innerhalb der EU und die Verordnung gilt.
Weiterhin habe ich in der Verordnung nichts weiter gefunden, dass dieser Grund als Entschädigungsgrund ausgeschlossen sei.
Die Verspätung/Ausfall war Fehler von KLM und nicht meiner. Hätte ja schlecht einfach ohne Koffer weiterfliegen können und der Koffer geht in Delhi verloren.
Was sagt ihr dazu? Wie sollte ich weiter vorgehen? KLM nochmal anschreiben oder SÖP einschalten?
Vielen Dank.