Anschlussflug wegen Streik verpasst

4. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)
Anschlussflug wegen Streik verpasst

Angenommen man fliegt von A nach C über B und verpasst wegen Streik des Personals an Flughafen A in B den Anschlussflug.
Grundsätzlich besteht ja noch die Möglichkeit in B einen späteren Flieger zu nehmen, wenn denn Plätze frei sind.
Geschieht das kostemnneutral für mich, oder wenn nicht, wer muss für die Mehrkosten aufkommen?
Ich bin wegen drohender Streiks an den Flughäfen etwas in Uruhe und würde ggf. 200 € Mehrkosten in Kauf nehmen um B im Ausland mit der Bahn zu erreichen anstatt auf mehreren 100 € hängen zu bleiben wenn absehbar sein sollte, dass die Flüge nicht pünktlich sind. Bei einer Planmäßigen Umsteigezeit von 65 Minuten kann schon ein Verzögerung von 45 Minuten sehr eng werden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn der Flug durchgehend gebucht ist also in einem Ticket, dann würde ich mir gar keine Gedanken machen.

Ist der Streik bekannt, wird einen die Fluggesellschaft schon in A umbuchen auf einen Flug der nicht über B sondern D nach C fliegt, notfalls auch mit einer anderen Fluggesellschaft.

Es besteht kein Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach EU-Verordnung, wenn das Flughafenpersonal streikt (anders sieht's aus wenn die Mitarbeiter der Fluggesellschaft selbst streiken), weder bei Umbuchung gleich in A noch bei Umbuchung auf einen späteren Flug falls in B der gebuchgte Anschlussflug verpasst wird.

Wie wäre es mit einem Anruf bei der Fluggesellschaft?

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Die Fluggesellschaft habe ich angeschrieben.

Hier die Antwort:
Sollte es bei Ihrer Buchung zu Verspätungen oder Unregelmässigkeiten kommen von Seiten der (Fluggesellschaft), werden Sie selbstverständlich von (Fluggesellschaft)kostenfrei umgebucht.

Aktiv kann dies erst bei einer offiziellen Bekanntgabe geändert werden.

Dies würde ich nicht als rechtssichere Auskunft ansehen, dass im Falle eines Streiks kostenfrei umgebucht wird, da die Gesellschaft ja den Streik nicht zu vertreten hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Eine wesentliche Information habe ich unterschlagen. :(
Der Flug wurde nicht direkt bei der Fluggesellschaft, sondern über den Veranstalter wie auch das Hotel gebucht.
Es handelt sich also um einen Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB (steht auch ausdrücklich in den AGB)

Zu Flügen steht in den AGB:
3. Sonderregelungen für Flugbeförderung:
Soweit wir Flugleistungen anbieten, werden diese nicht durch uns,
sondern durch ein Luftfrachtunternehmen erbracht.
Bitte beachten Sie, dass für die Erbringung dieser Leistungen
rechtliche Sonderbestimmungen, wie etwas das Montrealer
Abkommen oder die EU-Verordnung über Passagierrechte gelten

Zu Höhere Gewalt und das ist ein Streik wohl:
Höhere Gewalt
1. Im Fall höherer Gewalt regelt § 651 j BGB , dass, wird die Reise
infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so können
sowohl der Reiseveranstalter, als auch der Reisende den Vertrag
allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Weiter bestimmt
die Vorschrift, dass für den Fall der Kündigung des Vertrages nach
§ 651 j Abs. 1 BGB , die Vorschrift des § 651 e Abs. 3 Satz 1 , 2 Abs.4 Satz 1 BGB Anwendung findet. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Weiterhin steht in den AGB, dass Umbuchungen nicht möglich sind. Diese sind immer Kündigungen mit anschließender Neubuchung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

damit duerfte doch alles klar sein.

Weder die Fluggesellschaft noch der Reiseveranstalter kann etwas daran aendern, wenn auf Flughaefen gestreikt wird, wie z.B. jetzt aktuell ein Streik der oeffentlich Beschaeftigten droht.

Streikt das eigene Personal der Fluggesellschaft, dann sieht die Rechtslage etwas anders aus. Ich denke mir aber, dass ab Deutschland bei keiner Fluggesellschaft ein solcher Streik momentan droht.

Sie muessen das auf sich zukommen lassen. Sie koennen ziemlich sicher sein, dass Sie weder von der Fluggesellschaft noch von dem Reiseveranstalter im Regen stehen gelassen werden, man wird Ihnen helfen.

Das solche Ereignisse aergerlich sind ist klar, laesst sich aber nicht vermeiden, wenn man betroffen ist.

Ich drueck die Daumen, dass nichts passiert.


Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Zwischenzeitlich habe ich von der Fluggesellschaft per mail die Auskunft, dass kostenfrei umgebucht würde.
Hoffe das wird nicht nötig.

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