Anspruch bei Flugausfall

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Anspruch bei Flugausfall

Hallo liebe Rechtsexperten,

über einen Ratschlag zu folgendem Sachverhalt wäre ich sehr dankbar :)

Passagier "P" war auf der Rückreise von Nepal nach Deutschland mit Zwischenstopp in Muskat, Oman (Fluggesellschaft Oman Air). Der Anschlussflug ab Oman ist aufgrund eines Streiks ausgefallen. P wurde von Oman Air auf den nächsten Flug nach FFM umgebucht, welcher den Flughafen ca. 12 h nach der ursprünglich geplanten Abflugzeit verlassen hat. Welcher Anspruch entsteht für P (wenn möglich bitte mit entsprechendem Verweis auf Gesetz) generell und insbesondere im Hinblick auf Entschädigung, Kostenerstattung (z.b. Restaurantbesuch im Flughafen, zusätzliche Anschluss-Reisekosten (Zug) aufgrund Verspätung, etc.).

Vielen Dank im Voraus für jeden Tip!!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Streik duerfte in der Regel der 'hoeheren Gewalt' zuzurechnen sein, also besteht kein Anspruch. Vielleicht sind die Gesetze im Oman anders, das ist mir aber nicht bekannt.

Die EU-Fluggastverordnung ist ohnehin nicht anwendbar, selbst dann, wenn der Streikgrund der Fluggesellschaft anzurechnen waere. da es sich um eine Drittstaaten-Airline handelt und der Flug von einem Drittstaat ausging.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die Antwort!

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