Anspruch wegen Flugverspätung ???

27. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
dimako42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch wegen Flugverspätung ???

Betreff: Anspruch wegen Fl***erspätung



Ich hatte über PHOENIX Reisen eine 14-tägige Urlaubsreise vom 11.12. – 25.12.09 nach Ägypten – Hurghada gebucht. Der Reisepreis betrug € 679.--.
Der Rückflug nach Köln über Nürnberg sollte am 25.12. um 15:20 sein. Wir wurden dann planmäßig um 12:05 Uhr vom Hotel abgeholt und zum Flughafen Hurghada gebracht. Wo wir um 12:35 Uhr eintrafen. Beim einschecken wurde mir mitgeteilt, das die Maschine der Air Berlin noch nicht in Deutschland gestartet ist. Keiner konnte etwas genaues über die Verspätung sagen. Nach einiger Zeit stand auf der Abflug Tafel Flug Nr. AB 2471 Abflug 15:20 Nürnberg Delayed 19:40 Uhr. Um 16:30 Uhr bekamen wir dann ein Stück kalte Pizza und ein Becher Cola.
Um 19:40 ging es dann nach stundenlangen warten im Eiltempo in die Maschine nach Nürnberg. In der Maschine bekamen wir auch hier keine warmen Getränke, nur ein matschiges Lachsbrötchen. Der Flugkapitän verkündete dann, dass wegen technischer Probleme eine neue Maschine eingesetzt werden musste und er uns nicht sagen könnte wie es mit den Anschluss Flügen weitergeht.
In Nürnberg angekommen waren natürlich alle Anschluss Flüge weg. Man teilte mir nun mit, dass die Leute nach Köln nun mit einer Maschine AB 6395 um 22:45 nach Münster weiter fliegen.
Ich nun mit meinen Nerven völlig am Ende, denn mit 67 Jahren ist man nicht mehr der Jüngste in die Maschine nach Münster. In Münster angekommen wurde uns mitgeteilt, dass es nun mit dem Taxi zum Kölner Flughafen weitergeht.
Ich kam also am 26.12. um 3:10 im Kölner Flughafen an. Völlig fertig musste ich hier wieder ein Taxi nehmen, da ja ein Freund mich wie geplant am 25.12. gegen 21 Uhr abholen wollte schon schlief. Um 3:45 Uhr war ich dann endlich zu Hause. Die Taxifahrt nach Hause kostete € 28,--.
Für mich war durch das ganze Hin und Her schon wieder ein Teil der Erholung verloren und es war mein schlimmster Weihnachtstag.

Frage: Welche Ansprüche kann ich gegenüber PHOENIX REISEN geltend machen?

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Liebe Grüße aus Köln
Ihr Dieter K.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich meine, dass entsprechend den Forenregeln keine Realnamen von Veranstaltern und Flugesellschaften genannt werden dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich stelle mir die Frage warum Sie Ihre Problematik hier im Forum schildern, wo Sie doch schon eine Anwaeltin eingeschaltet haben oder einschalten wollten. Eine Antwort haben Sie ja zwischenzeitlich bekommen.



Viele Gruesse
bernardoselva



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1x Hilfreiche Antwort

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