Hallo liebe Teilnehmer,
wir haben unsere gebuchte Pauschalreise angetreten. Am Urlaubsort warteten wir vergeblich auf einen unserer Koffer, auf den Koffer meiner Frau.
Wir haben dies natürlich sofort angezeigt. Nach 4 Tagen kam der Koffer dann zum Glück. Samstag 13 Uhr Anreise, am Dienstag 18:15 Uhr wurde der Koffer ins Hotel geliefert.
Nun meine Frage:
An wen richte ich meine Ansprüche bzgl. der entstandenen Kosten für angeschaffte Kleidung?
Hier geht es um Unterwäsche, Schuhe, T-Shirts, Bikini, Shorts in Höhe von ca. 190 Euro
Ich habe ja ein Vertragsverhältnis mit meinem Reiseveranstalter und nicht mit der Fluggesellschaft.
Da die Fluggesellschaft in meinem Falle AirBerlin ist und diese ja im Insolvenzverfahren ist, möchte ich meine Ansprüche an meinen Vertragspartner richten.
Kann ich das machen?
Vielen Dank für eure Hinweise
Tom
Ansprüche wegen Kosten durch verspätetes Gepäck an wen richten?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
ZitatIch habe ja ein Vertragsverhältnis mit meinem Reiseveranstalter :
Schadenersatz richtet man in der Regelan den Vertragspartner.
Was sagt denn die Reiseleitung dazu? Hat die euch noch keine Formular etc. gegeben?
Hallo,
fuer verspaetetes Gepaeck ist die Fluggesellschaft zustaendig.
Was Ihnen passiert ist ist natuerlich aergerlich, passiert aber leider hin und wieder.
Offensichtlich sind Sie soweit korrekt vorgegangen, dass Sie sofort nach Ankunft im Zielgebiet anzeigten, dass der Koffer nicht mitgekommen war.
Die internationalen Richtlinien zum Gepaeck lauten, dass der Geschaedigte, also Sie, sich fuer die Zwischenzeit, bis das Gepaeckstueck auftaucht, mit dem Notwendigsten an Bekleidung eindecken duerfen, dazu zaehlen insbesondere Hygieneartikel.
Was erstattet wird geht in den Besitz der Airline ueber. Sie waeren also verpflichtet die Teile, die Sie vor Ort kaufen mussten, an die Airline herauszugeben. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo das aine Airline praktiziert hat und den Fluggast aufforderte die Teile herauszugeben.
Ein Schaden ist Ihnen meiner Auffassung nach nicht entstanden, oder waren Teile aus dem Koffer verschwunden oder beschaedigt?
Viele Gruesse
bernardoselva
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
nein es ist nichts beschädigt oder abhanden gekommen.
Mit geht es hauptsächlich darum die entstanden Kosten für die notwendig gewordenen Kleidungsstücke ersetzt zu bekommen.
Da man ja nicht weiß, wie es mit AirBerlin weitergeht, hatte ich gehofft diese Ansprüche an meinen Vertragspartner richten zu können, also den Reiseveranstalter.
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Tom
Zitat:ZitatIch habe ja ein Vertragsverhältnis mit meinem Reiseveranstalter :
Schadenersatz richtet man in der Regelan den Vertragspartner.
Was sagt denn die Reiseleitung dazu? Hat die euch noch keine Formular etc. gegeben?
Die Reiseleitung bemerkte nur, dass man sich nach Rückkehr am besten direkt an den AirBerlin Schalter wenden solle!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten