Ansprüche wegen Kosten durch verspätetes Gepäck an wen richten?

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tom1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Ansprüche wegen Kosten durch verspätetes Gepäck an wen richten?

Hallo liebe Teilnehmer,

wir haben unsere gebuchte Pauschalreise angetreten. Am Urlaubsort warteten wir vergeblich auf einen unserer Koffer, auf den Koffer meiner Frau.
Wir haben dies natürlich sofort angezeigt. Nach 4 Tagen kam der Koffer dann zum Glück. Samstag 13 Uhr Anreise, am Dienstag 18:15 Uhr wurde der Koffer ins Hotel geliefert.

Nun meine Frage:
An wen richte ich meine Ansprüche bzgl. der entstandenen Kosten für angeschaffte Kleidung?
Hier geht es um Unterwäsche, Schuhe, T-Shirts, Bikini, Shorts in Höhe von ca. 190 Euro

Ich habe ja ein Vertragsverhältnis mit meinem Reiseveranstalter und nicht mit der Fluggesellschaft.
Da die Fluggesellschaft in meinem Falle AirBerlin ist und diese ja im Insolvenzverfahren ist, möchte ich meine Ansprüche an meinen Vertragspartner richten.
Kann ich das machen?

Vielen Dank für eure Hinweise

Tom

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Tom1980):
Ich habe ja ein Vertragsverhältnis mit meinem Reiseveranstalter

Schadenersatz richtet man in der Regelan den Vertragspartner.


Was sagt denn die Reiseleitung dazu? Hat die euch noch keine Formular etc. gegeben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

fuer verspaetetes Gepaeck ist die Fluggesellschaft zustaendig.

Was Ihnen passiert ist ist natuerlich aergerlich, passiert aber leider hin und wieder.

Offensichtlich sind Sie soweit korrekt vorgegangen, dass Sie sofort nach Ankunft im Zielgebiet anzeigten, dass der Koffer nicht mitgekommen war.

Die internationalen Richtlinien zum Gepaeck lauten, dass der Geschaedigte, also Sie, sich fuer die Zwischenzeit, bis das Gepaeckstueck auftaucht, mit dem Notwendigsten an Bekleidung eindecken duerfen, dazu zaehlen insbesondere Hygieneartikel.

Was erstattet wird geht in den Besitz der Airline ueber. Sie waeren also verpflichtet die Teile, die Sie vor Ort kaufen mussten, an die Airline herauszugeben. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo das aine Airline praktiziert hat und den Fluggast aufforderte die Teile herauszugeben.

Ein Schaden ist Ihnen meiner Auffassung nach nicht entstanden, oder waren Teile aus dem Koffer verschwunden oder beschaedigt?


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
nein es ist nichts beschädigt oder abhanden gekommen.

Mit geht es hauptsächlich darum die entstanden Kosten für die notwendig gewordenen Kleidungsstücke ersetzt zu bekommen.
Da man ja nicht weiß, wie es mit AirBerlin weitergeht, hatte ich gehofft diese Ansprüche an meinen Vertragspartner richten zu können, also den Reiseveranstalter.


Vielen Dank
Freundliche Grüße
Tom

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Tom1980):
Ich habe ja ein Vertragsverhältnis mit meinem Reiseveranstalter

Schadenersatz richtet man in der Regelan den Vertragspartner.


Was sagt denn die Reiseleitung dazu? Hat die euch noch keine Formular etc. gegeben?


Die Reiseleitung bemerkte nur, dass man sich nach Rückkehr am besten direkt an den AirBerlin Schalter wenden solle!

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