Hallo,
vor einigen Monaten habe ich über einen privaten Anbieter ein Appartment in Kroatien für Ende Juli gebucht. Nun kann ich die Reise
leider nicht antreten und habe bereits vor einigen Wochen die Stornierung bekannt gegeben. Vorher hatte ich natürlcih bereits eine Anzahlung geleistet. Der Vermieter reagiert nicht auf die Stornierung, ich nehme an, er möchte das Geld behalten.
Wie sieht das aus bei solchen Privataktionen? Gibt es einen Anspruch auf Rückzahlung? bzw. auf einen Teil der Anzahlung? Oder habe ich da rechtlich überhaupt keine Chance und kann das Geld abschreiben? Ich rechne mir keine großen Chancen aus, aber wenn ich schon auf das Geld verzichte, dann möchte ich wenigstens sicher gehen, dass ich es nicht doch noch hätte bekommen können...
Appartement privat gebucht - bei Rücktritt Anzahlung futsch?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Sie sollten lieber sicher gehen, dass der Anbieter den Stornoauftrag erhalten hat! Ohne Bestätigung von seiten des Vermieters kann es ansonsten nämlich sein, dass Sie auch noch den restlichen Betrag zahlen müssen!
Die Anzahlung ist i.d.R. dazu da, die Stornokosten zu decken - bei dem von Ihnen angegebenen Zeitrahmen ca. 10 % vom Gesamtpreis (hängt von den AGB´s ab). Das ist völlig normal und entspricht den allgemeingültigen Regeln. Diese Anzahlung können Sie "abschreiben" und als Aufwandsentschädigung dür den Vermieter ansehen. Aber lassen Sie sich auf jeden Fall Ihren Storno rückbestätigen! Ansonsten hat der Vermieter nämlich Regressansprüche an Sie!
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe 30 % angezahlt, also müsste ich eigentlich 20 % zurückerhalten können?
Naja ich versuche erstmal weiterhin überhaupt eine Reaktion zu bekommen, aber ich bin ziemlich sicher dass meine Mitteilung den Vermieter erreicht hat. Dann sollte ich das wohl mal per Einschreiben machen, damit ich nicht am Ende noch alles zahlen muss!
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hallo julchen - es wurde eine unterkunft privat gebucht - in kroatien ! ! ! da is nix mit agb und geld zurück :o(
wann er pech hat, muss er voll bezahlen, da bei der buchung einer unterkunft (direkt) kein reisvertrag, sondern ein mitvertrag zustande kommt und der muss erfüllt werden. es gibt nur einen abzug für ersparte aufwendungen o.s.ä., liegt bei OV m.e. bei 20%.
so ist es jedenfalls in D.
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