Aufklärungspflichten Reiseveranstalters

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
cris12388
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Aufklärungspflichten Reiseveranstalters

Guten Abend zusammen,

ich würde mich gerne im Voraus für eure Hilfe bedanken.

Mein Anliegen ist folgendes:

Meine Freundin und ich haben einen Reise nach New York über eines der bekanntesten Online-Reiseveranstalter gebucht (e*****a.de).

Wir buchten ein Kombiangebot, Flug + Hotel. Meine Freundin hat die italienische Staatsbürgerschaft und somit auch einen italienischen Reisepass. Beim Boarding wurde meine Freundin darauf hingewiesen, sie dürfe nicht einreisen, da ihr ein gültiger Stempel in Ihrem italienischen Reisepass fehle. Kurzfristig konnten wir vom italienischen Konsulat keine Einreiseberechtigung in die USA erhalten und somit blieben wir beide an Land.

Ich habe ein bisschen im Netz recherchiert und ein Urteil des Frankfurter Landesgerichts gefunden. Hierzu der Link:

http://www.kanzlei-frowein.de/aktuelles/files/1a8bf0ca134659e5d7590863524610e5-100.html

In diesem Urteil musste der Reiseveranstalter, dadurch das dieser dem Kunden unzureichende Informationen übermittelt hatte, sowohl alle Kosten für Flug und Hotel als auch Schadenersatz zahlen.

Was meint Ihr, soll ich einen Anwalt einschalten? Der Gesamtbetrag der Reise beträgt insgesamt mehr als 3.000,- Euro.

Ich bedanke mich nochmals für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Cristian Civicos

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-- Editiert cris12388 am 29.12.2013 13:29

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

nur dann, wenn dem Reiseveranstalter oder seinem Erfuellungsgehilfen (Reisebuero) die Staatsbuergerschaft Ihrer Freundin bekannt war, besteht fuer ihn die Verpflichtung Sie ueber die Einreiseformalitaeten des Ziellandes, hier fuer Italiener, zu informieren.

Ansonsten kann er diese notwendigen Informationen nur fuer deutsche Staatsbuerger uebermitteln, sollte aber in seinen AGB darauf hinweisen, dass alle anderen Staatsbuerger sich bei den entsprechenden Stellen (Konsulate, Botschaften) selbst zu informieren haben.

Was genau fehlte denn als Stempel? Meine Frau ist Portugiesin, ihr Pass schaut bis auf die Vorderseite genauso aus wie meiner, Probleme hatten wir bis heute, auch bei Reisen in die USA, noch nie.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 29.12.2013 13:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Beim Boarding wurde meine Freundin darauf hingewiesen, sie dürfe nicht einreisen, da ihr ein gültiger Stempel in Ihrem italienischen Reisepass fehle. Kurzfristig konnten wir vom italienischen Konsulat keine Einreiseberechtigung in die USA erhalten und somit blieben wir beide an Land.


Hatte Sie einen biometrischen Reisepass?

Ansonsten wuesste ich nicht, was das "italienische Konsulat" hier machen soll.

Zunaechst haette ich gedacht, dass hier die ESTA-Genehmigung gefehlt habe. Allerdings durften Sie wohl mitfliegen, d.h. sie hatten sich bei ESTA angemeldet.
ESTA (bzw. Visa Waiver) gilt auch bei italienischen Staatsbuergern.

Also sicher, dass das Boarding nicht. wg. fehlendem ESTA verweigert wurde?

Falls der italienische Reisepass biometrisch war und eine ESTA Genehmigung fuer die Freundin vorlag, wuesste ich nicht, wieso das Boarding verweigert wurde.

Falls sich die Fluggesellschaft geirrt hat, schuldet Sie der Freundin den Flugpreis PLUS EUR 600.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Aus den AGB von E*****a:

quote:
VI. HINWEISE AUF REISEPASS-, VISA-, DEVISEN- ODER GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Bei Hinweisen auf dieser Website zu Reisepass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft bzw. Das zuständige Konsulat.

Da E****a hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt Expedia keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von E*****a ist ausgeschlossen.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cris12388
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@bernardoselva

Vielen Dank Ihre Antwort.

Mit dem Stempel könnte Sie außerhalb von Europa reisen (Internationaler Reisepass). Wir hatten keine Bedenken, da wir davon ausgegangen sind, dass wir mit einem gültigen Reisepass und Esta einreisen dürften.

Viele Grüße
cris12388

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cris12388
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Steffen Meier

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sie hatte keinen, da die italienischen Reisepässe eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und dieser noch bis 2016 gültig war.
Wir wurden beim Boarding von den Mitarbeitern der Airline darauf angesprochen, dass diese Regelung (Stempel) nur beim italienischen Reisepass notwendig ist. Weiterhin hatten wir beide eine ESTA -Genehmigung, auch Sie als Italienerin.

Viele Grüße
cris12388

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cris12388
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@altona01

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Laut den AGBs ist die Haftung von Seiten von E*****a ausgeschlossen. Also würde es uns nichts bringen einen Anwalt einzuschalten?

Viele Grüße
cris12388

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Den biometrischen Reisepass gibt es in Italien seit mindestens 2006.
Soll das heissen, dass sie eine der Letzten war, die einen nicht-biometrischen Pass erhalten hat.

Falls ja, dann habt Ihr Pech gehabt.

Uebrigens sind die Einreisebestimmungen fuer deutsche und italienische Staatsbuerger fuer die USA fast gleich.
Auch Deutsche brauchen biometrische Paesse.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Wir wurden beim Boarding von den Mitarbeitern der Airline darauf angesprochen, dass diese Regelung (Stempel) nur beim italienischen Reisepass notwendig ist. ....

Kann es sein, dass im Reisepass Ihrer Freunding die Gueltigkeit des Passes auf europaeische Staaten begrenzt ist. Dann haetten Sie sich vor Antritt der Reise um eine Erweiterung auf die USA bei der ital. Botschaft / Konsulat bemuehen muessen.

Ansonsten sehe ich keinen Grund fuer einen fehlenden Stempel.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich kann da nur sagen:

selbst schuld, wenn man nicht im Reisebüro bucht, und die paar Euros für eine Beratung über hat.

Denn dann wäre dem Reisebüro bestimmt folgender Satz in der Visa Information aufgefallen:

quote:

WARNING:
- CONFIRM THAT ITALIAN PASSPORT (PAGE 4 OR 5)
>TIDFT/IT/PA/AI/ID41081 IS VALID FOR TRAVEL OUTSIDE OF THE
EU >TIRGL/EEU.



Da Internetreisebüros nur für Reisende aus Deutschland haften, oder per AGBs die Verantwortung des richtigen Visas dem Reisenden übertragen.

SELBST SCHULD.

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1x Hilfreiche Antwort

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