Auszahlung Gutschein

15. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hobooker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Gutschein

Hallo zusammen,

zu folgender Situation benötige ich eure Einschätzung.

Person A hat bei einer Ferienhausagentur eine Ferienwohnung gebucht. Während des Aufenthaltes fanden in der Nachbarschaft leichte Baumaßnahmen statt, die von Person A reklamiert wurden. Daraufhin haben sich alle Parteien (Person A, die Ferienhausagentur und der Eigentümer der Ferienwohnung) darauf verständigt, dass bei einer erneuten Buchung von mind. 7 Übernachtungen Person A nur 6 Übernachtungen bezahlen muss. Hierzu bekam Person A von der Ferienhausagentur einen Gutschein auf die bezogene Ferienwohnung ausgestellt.

Nach etwa vier Monaten möchte Person A den Gutschein von der Ferienhausagentur ausgezahlt bekommen. Besteht hierauf ein Rechtsanspruch?

Vielen Dank für eure Meinungen und einen schönen 3. Advent.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Kommt auf die uns unbekannten Bedingungen des Gutscheines an.

In der Regel gilt der Gutschein für genau das, was drauf steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Hobooker):
Daraufhin haben sich alle Parteien (Person A, die Ferienhausagentur und der Eigentümer der Ferienwohnung) darauf verständigt, dass bei einer erneuten Buchung von mind. 7 Übernachtungen Person A nur 6 Übernachtungen bezahlen muss.


Wenn man das als gegeben hinnimmt, besteht kein Anspruch auf Auszahlung.

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