Hallo zusammen,
zu folgender Situation benötige ich eure Einschätzung.
Person A hat bei einer Ferienhausagentur eine Ferienwohnung gebucht. Während des Aufenthaltes fanden in der Nachbarschaft leichte Baumaßnahmen statt, die von Person A reklamiert wurden. Daraufhin haben sich alle Parteien (Person A, die Ferienhausagentur und der Eigentümer der Ferienwohnung) darauf verständigt, dass bei einer erneuten Buchung von mind. 7 Übernachtungen Person A nur 6 Übernachtungen bezahlen muss. Hierzu bekam Person A von der Ferienhausagentur einen Gutschein auf die bezogene Ferienwohnung ausgestellt.
Nach etwa vier Monaten möchte Person A den Gutschein von der Ferienhausagentur ausgezahlt bekommen. Besteht hierauf ein Rechtsanspruch?
Vielen Dank für eure Meinungen und einen schönen 3. Advent.
Auszahlung Gutschein
15. Dezember 2019
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Frage vom 15. Dezember 2019 | 15:36
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Gutschein
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Kommt auf die uns unbekannten Bedingungen des Gutscheines an.
In der Regel gilt der Gutschein für genau das, was drauf steht.
#2
Antwort vom 16. Dezember 2019 | 15:54
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatDaraufhin haben sich alle Parteien (Person A, die Ferienhausagentur und der Eigentümer der Ferienwohnung) darauf verständigt, dass bei einer erneuten Buchung von mind. 7 Übernachtungen Person A nur 6 Übernachtungen bezahlen muss. :
Wenn man das als gegeben hinnimmt, besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
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