Bauarbeiten im Hotel

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
greg_attack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bauarbeiten im Hotel

Hallo zusammen,
wir haben einen Urlaub direkt bei einem Familienhotel gebucht. Jetzt, ca. 1 Woche vor Reisebeginn, informiert das Hotel über Bauarbeiten im Badebereich, die den Hotelablauf angeblich "kaum stören", alle Angeboten blieben zu "100% nutzbar". Außerdem wird eine kostenlose Stornierung angeboten.

Wir möchten den Urlaub gerne antreten und nicht stornieren. Geringe Störungen durch die Baustelle wären akzeptabel. Kann man eine Minderung des Reisepreises fordern, falls die Bauarbeiten den Urlaub doch mehr beeinträchtigen, als erwartet? Das Ausmaß ist ja vor der Reise kaum beurteilbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Vertragspartner ist das Hotel. Gerichtsstand duerfte dort sein, wie er vereinbart wurde - in der Regel ist das fuer den Zielort zustaendige Gericht Gerichtsstand. Wo liegt das Hotel???

Liegt das Hotel im Ausland ist es wahrscheinlich sinnvoll das Angebot des Ruecktritts anzunehmen und dann ueber einen deutschen Reiseveranstalter ein adaequates Hotel zu buchen, da ist man von der Haftung her auf der sicheren Seite.

Nach Rueckkunft Preisminderungen im Ausland durchzusetzen kann schwierig werden, aber ganz sicher mit einem hohen Aufwand an Zeit und zunaechst auch einmal Geld verbunden.

Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 28.04.2016 11:11

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
greg_attack
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das Hotel liegt in Deutschland, dahingehend gäbe es also keine Probleme.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von greg_attack):
......Das Hotel liegt in Deutschland......

Das wuerde ein evtl. Gerichtsverfahren vereinfachen.

Sie sollten aber trotzdem beruecksichtigen, dass, was Sie u.U. als starke Belaestigung empfinden, wird der Hotelier ganz anders sehen. Ausserdem wird er im Falle eines Falles argumentieren, dass Sie von den Umstaenden vor Reiseantritt informiert waren.

Der Hotelier schreibt zwar, dass es sich um geringfuegige Arbeiten handelt, die den Betrieb nicht einschraenken. Passiert das trotzdem, dann muessen Sie Beweise sichern (Fotos, Zeugen).


Viele Gruesse
bernardoselva

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Selbst geringfügige Arbeiten können erheblichen Lärm verursachen. Dass die Abläufe nicht gestört werden sagt ja nichts über die Lautstärke der Bauarbeiten.

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