Bayern Katastrophenfall ausreichender Grund für eine Stornierung?

16. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Bayern Katastrophenfall ausreichender Grund für eine Stornierung?

Hallo zusammen,

auch hier einmal die Nachfrage. Ist der heutige Ausruf des Katastrophenfalls ein ausreichender Grund für eine kostenlose Stornierung einer Ferienunterkunft in Bayern oder reicht das noch nicht aus? Falls nein, muss das konkrete Gebiet von dem Robert Koch Institut als Risikogebiet eingestuft werden?

Die Ferienunterkunft wurde letztes Jahr gebucht.

Danke und Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119277 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ist der heutige Ausruf des Katastrophenfalls ein ausreichender Grund

Kommt darauf an, wie der Vertragspartner das sieht.



Touristische Übernachtungen sollen recht zeitnah verboten werden, damit dürfte das Problem erleidigt sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Genau! Das Verbot von touristischen Übernachtungen löst ein Sonderkündigungsrecht aus.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wir wissen allerdings nicht, ob das zu Recht erwähnte Verbot - was ja wohl zeitlich befristet ist - in die geplante Reisezeit fällt.

Berry

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#4
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Alle nachfolgenden Nachrichten haben das Problem gelöst.

Aber ja wäre interessant gewesen, ob "nur" der Katastrophenaufruf gereicht hätte.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119277 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Aber ja wäre interessant gewesen, ob "nur" der Katastrophenaufruf gereicht hätte.

Nein, hätte er nicht.
Weil der Ausruf alleine erst mal nichts verursacht, außer das dem Land Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die "Bild" mal wieder was für die Titelseite hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MichaelMaier1990):
Aber ja wäre interessant gewesen, ob "nur" der Katastrophenaufruf gereicht hätte.

Nein, hätte er nicht.
Weil der Ausruf alleine erst mal nichts verursacht, außer das dem Land Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und die "Bild" mal wieder was für die Titelseite hat.

Der Aufruf des Katastrophenfall klingt aber eher nach Einstufung und Warnung für ein Risikogebiet. Da es hierzulande wahrscheinlich noch nicht so oft gegeben hat, ist es wohl reine Spekulation. Bin ja froh, dass es kein Gericht entscheiden muss ;)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119277 Beiträge, 39706x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Da es hierzulande wahrscheinlich noch nicht so oft gegeben hat, ist es wohl reine Spekulation.

Nö, die Länder haben da tastsächlich Gesetze für, die regeln was passiert / passieren kann, wenn der Fall der Fälle eintritt (z.B. das BayKSG)


Zum Glück haben wir wenig Erfahrungen damit ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47448 Beiträge, 16798x hilfreich)

Zitat:
Da es hierzulande wahrscheinlich noch nicht so oft gegeben hat, ist es wohl reine Spekulation.


Der Katastrophenfall wurde schon häufiger ausgelöst, wenn auch noch nie im Zusammenhang mit einem Virus. Er dient in erster Linie dazu, den Behörden zusätzliche Befugnisse zu ermöglichen. Auf private Verträge hat die Ausrufung des Katastrophenfalls keine direkte Auswirkung.

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#9
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay interessant danke für die Infos

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