Hallo,
ich hatte bereits im März diesen Jahres einen 9-Tage- Aufenthalt in einer Pension an der Nordsee im Juli gebucht und auch bezahlt. Ca. 1 Monat vor Antritt der Reise
habe ich schrftl. die Buchung storniert.
Nun bekomme ich trotz mehrfacher schrftl. Anfragen kein Geld zurück. Frage: Was darf der Vermieter von dem Geld einbehalten, nur den Gewinnausfall oder mehr? Und wie hoch kann dieser Gewinnausfall sein-gibt es z.B. bestimmte Prozentsätze o.ä.?
Wäre für Hilfe dankbar.
Bekomme kein Geld zurück
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Normalerweise gibt es in den AGB besondere Klauseln, die die Kosten nach der Zeit bis zum Reiseantritt staffeldn.
Generell kann der Hotelinhaber, sofern keine Alternativbelegeung möglich war, den Reispreis komplett abzüglich ersparter Aufwendungen (Betten machen, Reinigung, Frühstück ...) einbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
würde einfach mal einen mahnbescheid zustellen lassen.
vordrucke gibt es im schreibwaren handel.
falls eine rechtsschutzvers. vorliegt, kann man sich ja auch eine deckungszusage holen und gleich einen anwalt beauftragen.
und herr scharnhorst - was wenn diese pension keine agbs hat oder der kunden bei abschluss des vertrags nicht auf diese hingewiesen wurde und diese somit auch nicht akzeptiert hat?
mfg
travelagent
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oops - falsche antwort :o(
kenne mich eben nur (halgwegs) mit dem reiserecht aus. hier gilt aber mietrecht - wer hätte das gedacht.
also das nächste mal über einen reiseveranstalter/-büro buchen, dann sind die stornogebühren weitaus niedriger ;o)
cheers
travelagent
"Die gesetzlichen Regelungen, die für den Individualurlaub gelten, sind anders als beim Pauschalurlaub. Die private Buchung eines Hotel- oder Pensionszimmer fällt nämlich unter das Mietrecht und ist im BGB unter den §§ 535 ff geregelt.
Wenn Sie nun doch von der Zimmerbuchung zurücktreten wollen, so entbindet Sie das zu keinem Zeitpunkt und aus keinem Grund - selbst der Todesfall ist hier nicht wirksam - von der Zahlung des Mietpreises. Nach § 552 BGB
ist der Mieter zur Zahlung verpflichtet, der Vermieter muss nur von der Gesamtforderung einen kleinen Anteil abziehen, da er ja durch die Nicht-Vermietung auch Aufwand (wie die Zimmerreinigung, Bettwäsche, Abnutzung usw.) gespart hat. Bei einem Zimmer mit Frühstück müssen 80% des Preises, bei einem Zimmer ohne Frühstück 90% des vereinbarten Mietpreises gezahlt werden."
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