Beratungsfehler

24. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Johanne59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beratungsfehler

Hallo,
wir haben im Mai 2021 bei dem örtlichen Kreuzfahrtspezialisten (!) eine Kreuzfahrt für den 12. -19.Dezember 21 gebucht, mit kostenlosem Umbuchungsrecht 50 Tage vor Reisebeginn.
30 Tage vorher ist uns aufgefallen, dass das Schiff ein 3G- Schiff ist, im Gegensatz zu allen anderen der Flotte, die 2G sind . Bei Vorsprache in Reisebüro völlige Unkenntnis (!) und Ungläubigkeit dort, sodass das Reisebüro beim Veranstalter nachgehakt hat und die Auskunft bekam, Umbuchung oder Stornierung seien kostenfrei nicht mehr möglich.
Da mein Mann zur Risikogruppe gehört und die Coronalage sich ja grad verschärft bis zu einem möglichen (Teil-) Lockdown, wollen wir die Reise zumindest umbuchen, oder auch stornieren. Das Reisebüro hat das dem Veranstalter mitgeteilt, der hat seit 1 Woche aber noch nicht reagiert.
Kann man das Reisebüro mit verantwortlich machen?
Danke für eine Einschätzung und schönen Gruß
Johanne Müller

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Johanne59):
Kann man das Reisebüro mit verantwortlich machen?

Wo für denn konkret?



Zitat (von Johanne59):
Beratungsfehler

Der soll jetzt worin genau liegen?



Zitat (von Johanne59):
30 Tage vorher ist uns aufgefallen

Wie genau?
Und warum nicht früher?




-- Editiert von Harry van Sell am 24.11.2021 19:28

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Johanne59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bei Buchung war von 2G/3G ja noch keine Rede, das gat sich später erst so entwickelt. Und ich weiß jetzt von anderen Reiseteilnehmern, daß die im August von ihrem Reisebüro kontaktiert wurden. Hätte unser Kreuzfahrtspezialist das auch getan, hätten wir umbuchen können. Und ich war konsterniert, dass die neue Regel zunächst geradezu abgewiesen wurde.
Vor ca 14 Tagen hatte ich mich einfach zufällig mit der Reise beschäftigt, deswegen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ich vermag das keinen Beratungsfehler zu erkennen.

Hätte das Schiff auf 2G umgestellt, hätte das Reisebüro darüber informieren müssen, dass man sich impfen lassen muss oder alternativ stornieren muss.
Aber bei 3G sehe ich keine Informationspflicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Johanne59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke für die Meinungen. Dann wohl kein Beratungsfehler, aber auch keine gute Kompetenz, würde ich meinen....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Johanne59):
bei Buchung war von 2G/3G ja noch keine Rede, das gat sich später erst so entwickelt.

Genau das ist das Problem.



Zitat (von Johanne59):
aber auch keine gute Kompetenz, würde ich meinen....

Richtig, nur leider juristisch wohl nicht greifbar ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Johanne59):
Vor ca 14 Tagen hatte ich mich einfach zufällig mit der Reise beschäftigt, deswegen.


In Coronazeiten sollte man so eine Reise doch ständig im Blick haben, zumal es einen Risikopatienten gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da mein Mann zur Risikogruppe gehört
Selbiges wurde bei der Beratung auch unmissverständlich besprochen?

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Johanne59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mai war noch nicht ausdrücklich darüber gesprochen worden.
Ich denke, es ist wohl alles gesagt dazu. Es bleibt einfach eine Enttäuschung, dass ein Spezialist auf seinem Gebiet von nichts weiß. Und das es anders geht, weiß ich ja von anderen Betroffenen.
Danke für die Wottmeldungen und schönen Gruß!

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