Hallo,
wir haben ein Ferienhaus auf Sardinien gefunden vom 08.08. bis 17.08.17, bei dem auch die Reservierung schriftlich bestätigt wurde.Mietvertrag mit Datum vom 08.08 bis 17.08. wurde uns dann per Mail geschickt, der dann nur noch von mir Unterschrieben werden musste.Gleich im Anschluss , nach der Reservierung, Flüge gebucht und bezahlt.
Nun kam Email von der Vermieterin, dass eine andere Buchung ab 14.08. übersehen wurde.Nun will sie unseren Aufenthalt stornieren, oder wenn doch, dann nur bis zum 14.08..
Auf das wollen wir uns nicht einlassen.
Wenn wir nun Flüge stornieren, muss sie dann die Storno Gebühren tragen.
Vermieterin ist privat.
Was für Möglichkeiten habe ich nun???
Habe auch keinen Nerv mehr nach etwas anderem zu suchen um dann doch noch zu fliegen.
Danke für Antwort
Gruß
Bestätigte Reservierung Ferienhaus, dann Storno durch privaten Vermieter
22. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juli 2017 | 14:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Bestätigte Reservierung Ferienhaus, dann Storno durch privaten Vermieter
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2017 | 14:15
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
das ist italienisches Mietrecht, jedenfalls kein Reiserecht.
Wenn Sie Ihre Buchung durchsetzen moechten, dann werden Sie aller Voraussicht nach in Italien klagen muessen. Haetten Sie ueber einen deutschen Reiseveranstalter gebucht, waere ein solches Missgeschick sicherlich nicht passiert. Der Reiseveranstalter waere in der Haftung da er Ihre Buchung bestaetigt hat.
Meint man, man koenne seine Reise individuell buchen ohne die Sicherheit eines Reiseveranstalters, dann muss man auch bereit sein mit den Risiken zu leben.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 22.07.2017 14:17
#2
Antwort vom 22. Juli 2017 | 14:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieterin wohnt in Deutschland.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Juli 2017 | 16:00
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat......Vermieterin wohnt in Deutschland....... :
Dann duerfte deutsches Mietrecht anzuwenden sein.
Die Ihnen entstehenden Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Absage der Vermieterin entstehen, hat die Dame zu tragen. Sie sollten ihr die Kosten die entstehen vor Auge fuehren. Zusaetzlich koennen Sie die Dame noch auf entgangene Urlaubsfreuden verklagen und wahrscheinlich, wenn die Dame mit den ihr entstehenden Kosten konfrontiert wird, wird sie einbrechen und sich an den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag halten.
Oder sie wird Ihnen eine adaequate Ersatzleistung anbieten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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