Bestätigter Flug storniert wg. Systemfehler

3. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
30Bahtcannot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Bestätigter Flug storniert wg. Systemfehler

Hallo,
wir haben vor ein paar Tagen einen Flug von Düsseldorf nach Thailand für 153,- Euro gebucht (offensichtich nicht der übliche Preis) und auch die Bestätigung inklusive E-Tickets erhalten. Etwas später kam allerdings eine Anfechtung des Reisebüros L'TUR: "wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass obige Buchung aufgrund eines Softwarefehlers bestätigt wurde. Die Annahmeerklärung müssen wir daher wegen Irrtums anfechten.".

Wir haben jetzt ein bisschen recherchiert, wissen aber nicht, ob es jetzt möglich ist dagegen 'vorzugehen'. Wortwörtlich haben wir keine Stornierung erhalten, sondern eine 'Anfechtung'. Hat jemand vielleicht etwas ähnliches erlebt und weiss mehr?

Schonmal Danke im Vorraus für eure Antworten:)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Im Büro oder online? Ich frage wegen der Frage, ob das Angebot vor dem Vertragsabschluss mal ein richtiger Mensch bei denen gesehen hat. Im letzteren Fall könnte ich mir vorstellen, dass es schwieriger ist zu argumentieren, dass der Irrtum offensichtlich ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wir haben jetzt ein bisschen recherchiert, wissen aber nicht, ob es jetzt möglich ist dagegen 'vorzugehen'. <hr size=1 noshade>

Möglich ist es schon. Es wird nur nichts bringen.
Ein ähnlicher Fall wurde bereits vom BGH entschieden, zugunsten des Verkäufers.
Der Käufer muss das Schnäppchen gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/03/08/bgh-online-haendler-koennen-falsche-preise-anfechten/



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
30Bahtcannot
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Wir haben uns schon gedacht, dass es vermulich nicht klappen wird, wäre auch zu schön um wahr zu sein:)

@Methadir: Wir haben online gebucht. Da wir länger als erwartet auf die Bestätigung gewartet haben, haben wir auch bei LTUR angerufen. Uns wurde gesagt, dass es wahrschenlich ein einen Fehler gibt und wir 'einfach mal abwarten sollten ob wir eine Bestätigung erhalten'. Die kam auch und leider auch die Anfechtung...

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, das Missverhältnis zwischen PReis und Leistung war ja auch offensichtlich.
Die einzige Frage, die nun offen bleibt, ist, ob die anderen Flüge seither teurer geworden sind. Denn dann wäre LTur ihnen für diese Preisdifferenz Schadensersatzpflichtig.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Denn dann wäre LTur ihnen für diese Preisdifferenz Schadensersatzpflichtig. <hr size=1 noshade>

Aber nur die Differenz "Normaler Preis zum Zeitpunkt der angefochtenen Buchung" zu "Normaler Preis zum Zeitpunkt der Anfechtung".
Die Differenz "Schnäppchenpreis des angefochtenen Angebots" zu "Normaler Preis zum Zeitpunkt der Anfechtung" muss nicht ersetzt werden.

Beispiel:
Zum Zeitpunkt der Schnäppchenbuchung hätte der Flug normalerweise 500€ gekostet. Ihr habt ihn zwar für 153€ gebucht, aber das wurde ja angefochten. Jetzt müsst ihr den Flug für 600€ neu buchen, weil die Preise inzwischen gestiegen sind. Dann wären 100€ der zu ersetzende Vertrauensschaden (und nicht 447€).



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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