Booking.com storniert Buchung wegen "offensichtlichen Irrtümern"

26. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hella24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Booking.com storniert Buchung wegen "offensichtlichen Irrtümern"

Mitte Januar habe ich für 4 Personen eine Buchung über Booking.com vorgenommen, die Buchung wurde bestätigt.

Am 24.1.16 erhielt ich eine Mail:
Wir haben vergeblich versucht, Sie telefonisch zu erreichen, um mit Ihnen einen Fehler bei dem Preis Ihrer Buchung in der Unterkunft Ramada Hotel Hamburg City Center zu besprechen. Der gebuchte Preis ist für eine 4 Sterne Unterkunft recht niedrig und unrealistisch. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für den entstandenen Fehler im Namen von Booking.com und der Unterkunft Ramada Hotel Hamburg City Center entschuldigen. Der korrekte Preis für Ihre Buchung lautet 435 EUR statt 129 EUR wie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben. Bitte überdenken Sie dieses Angebot und teilen uns bitte innerhalb von 24 Stunden mit, ob Sie damit einverstanden sind.
Auf diese Mail habe ich nicht geantwortet - es hat auch keiner versucht mich telefonisch zu kontaktieren.

Am 25.01.17 wurde die Buchung dann von booking.com storniert.
Auf meine telefonische Beschwerde am 25.01.17 erhielt ich folgende Mail:
Wir melden uns bezüglich Ihres Anrufs wegen der Stornierung. Wir wollten aufklären, warum die Buchung storniert wurde. Gemäß unserer Geschäftsbedingungen behalten wir vor Buchungen mit offensichtlichen Irrtümern zu stornieren. Da in Hamburg im Stadtkern kein Vergleichbares 4-Stern Hotel zu einem ähnlichen Preis verfügbar ist und normalerweise alleine das Frühstück im Hotel 19 Euro pro Person pro Tag kostet, handelte es sich bei der eingestellten Rate um einen offensichtlichen Irrtum. Wir hatten Sie in der letzten Email um eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden gebeten und da wir keine Rückmeldung bis dato erhalten haben, wurde diese Buchung entsprechend storniert.

Ist dies rechtlich haltbar bzw. wie kann ich dagegen angehen?

Vielen Dank

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Verträge dürfen angefochten werden (z.B. § 119 BGB ).

Anders bei "offensichtlichen Irrtümern", da gibt es keine Anfechtung, schlicht weil gar kein Vertrag zustandegekommen ist, da dem Kunden klar war / klar sein musste, das es das Produkt zu dem Preis nicht gab / geben konnte.



DIe Frage ist hier jetzt wie genau das Angebot lautete, wie erkennbar das war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Man muss bedenken, dass "booking.com" wohl keinen deutschen Gerichtsstand hat.
Zitat von deren Homepage:
Booking.com B.V. (die Firma hinter Booking.com™) ist ein Unternehmen mit Hauptsitz und Handelsregistereintrag in Amsterdam, Niederlande [...]
Booking.com B.V. akzeptiert oder übernimmt keinen Sitz in keiner Stadt, keinem Ort oder Büro (oder den Büros seiner Supportunternehmen) weltweit, außer seines eingetragenen Sitzes in Amsterdam. Die Supportunternehmen agieren weder als Vorgangsbearbeiter oder Dienstleister von Booking.com B.V., noch sind sie dazu befugt, dies zu tun. Durch die oder bei den Supportunternehmen kann keine Buchung durchgeführt werden.


D.h. wenn es zum Rechtsstreit mit "booking.com" kommen sollte, müsste man in Amsterdam klagen.
Wie die niederländische Justiz sowas sieht, müsste man wohl in einem niederländischen Forum erfragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

drkabo,

gilt nicht deutsches Recht, weil der Auftritt explizit für deutsche Kunden gilt?

LG
ASD

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Unabhängig davon halte ich das Verhalten von booking für nachvollziehbar und rechtlich i.O.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

um es gleich zu sagen - Anfechtungen sind generell kompliziert und man sollte sich immer ueberlegen ob der fuer derartige Faelle notwendige Aufwand (Zeit und Geld) sich auch lohnt.

So wie Sie das schildern scheint es sich hier in der Tat um eine Irrtumsanfechtung zu handeln! Hier wuerde sich zunaechst die Frage stellen, war das gleiche (oder aehnliche) Preisangebot auch bei anderen Portalen buchbar?

Es scheint das die Anfechtung zeitnah erfolgt ist nachdem man den Fehler entdeckte. Das wuerde den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch kann man die Formulierung der Anfechtung als ausreichend einstufen.

Zitat:
.... Der korrekte Preis für Ihre Buchung lautet 435 EUR statt 129 EUR wie in Ihrer Buchungsbestätigung angegeben......

Bei einem Hotel dieser Kategorie ist der Ihnen genannte Preis von nur 129,-- Euro für vier Personen von vornherein unrealistisch es sei denn, er waere besonders, z.B. als Sonderangebot, hervorgehoben worden. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Zitat:
.....Booking.com B.V. akzeptiert oder übernimmt keinen Sitz in keiner Stadt, keinem Ort oder Büro (oder den Büros seiner Supportunternehmen) weltweit, außer seines eingetragenen Sitzes in Amsterdam......

Hier stellt sich die Frage ob das durchzusetzen ist. Denn innerhalb der EU besteht unter gewissen Umstaenden die Moeglichkeit den Gerichtsstand auf den Wohnort des Verbrauchers uebertragen zu lassen.

Aber in dem Fall kann man wohl auch davon ausgehen, dass das Vermittlungsportal garnicht Vertragspartner des TE ist, sondern das Hotel. In der Regel ist der Vermittler nur fuer die korrekte Abwicklung des Buchungsauftrages verantwortlich und haftbar zu machen.

Hier waere also ebenfalls zu klaeren, wer den falschen Preis eingestellt hat - ist also der Fehler beim Vermittler entstanden, oder erhielt der Vermittler die falschen Preisangaben vom Hotel und hat die in dessen Auftrag ins System eingepflegt.

Wie man sieht - es gibt unendlich viel zu klaeren. Der Aufwand lohnt sich nicht.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hella24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

danke für die Antworten - bei den 129 € handelte es sich für den Preis für 1 DZ - da wir zwei gebucht hatten, betrug die Gesamtrechnung 258 € - d.h. pro Zimmer und Nacht 46 € inklusive Frühstück.

Der Aufwand dies anzufechten und als realistisch einzustufen, scheint aber wirklich erheblich zu sein,

Viele Grüße
Hella 24

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi,

kommt drauf an. Wann wurde gebucht?

Wenn dies erst Wochen später moniert wird, sieht es mau aus für booking.com

Lg

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Booking.com ist doch nur der Vermittler.
Es besteht ganz normal ein Beherbungsvertrag (Werksvertrag) zwischen dem Buchenden und dem Hotel in Hamburg.
Um sein Recht durchzusetzen, muss man Niemanden in den Niederlanden rechtlich belangen.
In meinen Augen ist die Anfechtung nicht i.O.
Das Hotel müsste schon genau darlegen, wie es zu dem Irrtum kam. Dazu steht nämlich nichts in der Anfechtung.
EUR 46 pro Nacht/Zimmer sind zwar recht niedrig, aber nicht unrealistisch, insb. nicht zu Schwachlastzeiten. Bei Priceline (opaque Buchungen) sieht man häufiger solche Preise.

Mein Tip:
Aus taktischen Gründen würde ich nunmehr 14 Tage warten. Danach würde ich das Hotel (nicht booking.com) mitteilen (am besten per E-Mail), dass man die Anfechtung nicht akzeptiert, da der Grund der Anfechtung nicht konkret dargelegt wurde. Man besteht auf Erfüllung des Vertrags.
Abwarten, wie das Hotel reagiert...
Wenn das Hotel ablehnt, würde ich eine Ersatzbuchung in einem anderen vergleichbaren Hotel durchführen und die Differenz beim Ramada Hamburg geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Aber in dem Fall kann man wohl auch davon ausgehen, dass das Vermittlungsportal garnicht Vertragspartner des TE ist, sondern das Hotel.

Zitat (von vundaal76):
Booking.com ist doch nur der Vermittler.
Es besteht ganz normal ein Beherbungsvertrag (Werksvertrag) zwischen dem Buchenden und dem Hotel in Hamburg.


Ja, so steht es auch in den AGB. Daher gehe ich auch von einem Vertrag mit dem Hotel aus.

Übrigens kann auch eine wirksame Anfechtung zur Schadensersatzpflicht führen. Daher versucht man es hier über die fahrlässige Unkenntnis und nennt das "offensichtlicher Irrtum".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Hotel macht aber einen riesigen Fehler, wenn es booking.com vorschickt, um den Vertrag anzufechten. Die Anfechtung wurde nicht begründet und damit läuft die Möglichkeit in 14 Tagen aus, eine wirksame Anfechtung nachzureichen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
.......kommt drauf an. Wann wurde gebucht?.....

Oft eruebrigt lesen so manche Frage, siehe Eingangsthread: Mitte Januar habe ich für 4 Personen und Am 24.1.16 erhielt ich eine Mail:
Zitat (von Retels):
......Übrigens kann auch eine wirksame Anfechtung zur Schadensersatzpflicht führen......

Kannist das Zauberwort. Wenn, dann aber nur zum Vertrauensschaden, der zunaechst nachzuweisen waere.

Und was macht der Richter??? Der schlaegt einen Vergleich vor und schwupp die wupp fressen die Verfahrenskosten den Schadenersatz auf..... Na, das hat sich doch einmal gelohnt!!!!

Zitat:
......Das Hotel macht aber einen riesigen Fehler, wenn es booking.com vorschickt, um den Vertrag anzufechten.....

Ach ja, seit wann ist es verboten seinen Erfuellungsgehilfen mit der Abwicklung zu beauftragen????
Auch hier mangelt es an der Lesefaehigkeit, siehe Eingangsthread: An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen für den entstandenen Fehler im Namen von Booking.com und der Unterkunft Ramada Hotel Hamburg City Center entschuldigen.

Ich fuer meinen Teil bleibe dabei das sich Anfechtungsverfahren zeitlich und finanziell nicht lohnen, wenn man solche Verfahren als Benachteiligter anstrengt.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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