Check24 / DerTour Hotel falsch vermittelt

5. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Check24 / DerTour Hotel falsch vermittelt

Guten Tag,

wir haben im November 2022 ein Hotel über Check24 gebucht. Guter Deal, nicht genau die Reisetage die wir wollten, aber etwa halber Preis wie bei anderen Websites genau zu diesen Daten. Wir haben Buchungsbestätigungen von Check24 per Email erhalten, in unserem Online-Konto bei Check24 haben wir eine "Hotel Voucher" für das Hotel, downloadbar für die Wallet App im Handy, uns wird der Weg zum Hotel angezeigt, Kontaktdaten, usw. Also alles super :)

Leider nicht... Bei einem Anruf im Hotel (Frage wegen Zimmer) ist aufgefallen, dass für uns gar keine Reisebuchung vorliegt. Bei einem weiteren Blick in alle Unterlagen ist aufgefallen, dass in der Rechnung von DerTour (Veransalter) ein anderes Hotel genannt ist als in der Buchungsbestätigungs-Email bzw. allen anderen Unterlagen von Check24.

Also bei Check24 angerufen, die sich wiederum mit DerTour in Verbindung setzten. Das Ganze ist nun schon 1,5 Monate her, bisher keine Rückmeldung. Wir fragen etwa alle 10 Tage bei Check24 nach, die erhalten aber wohl keine Rückmeldung von DerTour. Nun rückt die Reise langsam näher, und die Preise für das Hotel steigen auch weiter. Wir haben Sorge, was mit unserer Buchung passiert. Das Hotel was in der Rechnung von DerTour genannt ist, kostet nur die Hälfte von dem was wir bezahlt haben. So ist aus dem guten Deal über Check24, ein sehr schlechter geworden...

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Kann man irgendwie feststellen, ob Check24 bei der Vermittlung einen Fehler gemacht hat, oder ob DerTour falsch gebucht hat? Wie würdet ihr vorgehen?

Danke und Grüße

Reise mit Hindernissen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Hat man außer der sinnlosen Telefoniererei denn schon mal was handfestes gemacht?



Zitat (von CileyMyrus):
Wie würdet ihr vorgehen?

Nun, als erstes hätte ich mir tatsächlich sofort nach Erhalt alle Unterlagen durchgelesen und auf Richtigkeit geprüft und nicht erst später durch Zufall mal gelesen was dort steht.

Dann hätte ich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen des Buchungsportals und des Veranstalters gelesen, um zu erfahren wer denn nun der Vertragspartner für die Reise ist.
Vermutlich hätte ich dann erfahren, das das Buchungsportal eventuell nur Vermittler ist und der Veranstalter der Vertragspartner. Oder das es anders ist.

Dann hätte ich den Vertragspartner gerichtsfest zur Klärung der Widersprüchlichen Angaben aufgefordert und abgewartet was die Reaktion wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
Bei einem weiteren Blick in alle Unterlagen ist aufgefallen, dass in der Rechnung von DerTour (Veransalter) ein anderes Hotel genannt ist als in der Buchungsbestätigungs-Email bzw. allen anderen Unterlagen von Check24.


Und in diesem Hotel liegt eine Buchug vor?

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#3
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

@Harry van Sell: Das wäre auf jeden Fall das smarte Vorgehen gewesen... Nun sind wir aber leider an diesem Punkt.

@cirius32832: Ich vermute ja. Aber um ehrlich zu sein, haben wir das nicht geprüft. Das Hotel ist eine ganz andere Kategorie und wir möchten nicht in dieses Hotel.

Inzwischen gibt es übrigens ein kleines Update: Über Nacht erhielten wir eine aktualisierte Rechnung von DerTour. Der angezeigte Preis hat sich einfach - ohne Rücksprache mit uns - verdoppelt. Die Preise für Hotels sind seit unserer ursprünglichen Buchung im November 2022 aber deutlich gestiegen. Der Preis, der nun auf der Rechnung steht, ist sogar teurer, als was wir heute über Booking.com oder sogar Check24 bei Neubuchung erhalten würden. Finde ich ziemlich unverschämt.

Was für mich weiterhin etwas unklar ist: Wie kann ich als Konsument von Check24 herausfinden, wo hier der Fehler unterlaufen ist. Also hat Check24 falsch vermittelt oder einen Fehler auf der Website, oder hat DerTour das falsch "gelistet" bzw. bei der Buchung einen Fehler gemacht? Daher weiß ich jetzt gar nicht genau, ob ich mich denn nun bei Check24 oder DerTour schriftlich melden/eskalieren muss.

Vielen Dank und Grüße

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
Was für mich weiterhin etwas unklar ist: Wie kann ich als Konsument von Check24 herausfinden, wo hier der Fehler unterlaufen ist.


Keine Konstrukte buchen bei der zwei Vermittler involviert sind.

Zitat (von CileyMyrus):
Ich vermute ja. Aber um ehrlich zu sein, haben wir das nicht geprüft. Das Hotel ist eine ganz andere Kategorie und wir möchten nicht in dieses Hotel.


Ich würde dennoch prüfen, ob in diesem Hotel eine Buchung vorliegt

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
Wie kann ich als Konsument von Check24 herausfinden, wo hier der Fehler unterlaufen ist

In der Regel gar nicht.
Entweder man wird ignoriert oder einer verweist auf den anderen ... Kunden-Ping-Pong nennt man das ...



Zitat (von CileyMyrus):
Über Nacht erhielten wir eine aktualisierte Rechnung von DerTour.

Man hat noch nicht bezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat noch nicht bezahlt?


Der Restbetrag soll am 16.4.23 von unserer Kreditkarte abgebucht werden. Eine Anzahlung haben wir bereits im November 2022 geleistet. Nachdem DerTour jetzt einfach ohne Rücksprache unsere Rechnung angepasst hat, hat sich der Restbetrag etwa verdoppelt.

Inzwischen hat uns Check24 per Email mittgeteilt: "Aufgrund eines technischen Fehlers hat der Veranstalter das Creta Blue Boutique Hotel bestätigt. Der Veranstalter wurde gebeten, die Umbuchung auf das Blue Palace, a Luxury Collection Resort ohne Mehrkosten durchzuführen."

Wir haben Check24 nach einer Information zur weiteren Bearbeitungsdauer gefragt, daraufhin erhielten wir folgendes Angebot: "Es kann leider auch keine Aussage über die voraussichtliche Bearbeitungszeit gemacht werden. Sollten Sie die Bearbeitungszeit nicht mehr länger abwarten wollen, dann hat Ihr Reiseveranstalter DER Touristik auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung aus Kulanz eingeräumt, damit Sie eigenständig eine andere Unterkunft buchen können."

Wir wissen jetzt nicht wirklich, wie wir weiter Vorgehen sollen. Wir haben bereits im November 2022 gebucht, uns gebunden, und eine Anzahlung geleistet. Die Preise haben sich seitdem verschlechtert. DerTour kann wohl auch nicht einfach ohne unsere Zustimmung einen neuen Reisepreis festlegen.

Ich habe versucht direkt mit DerTour Kontakt aufzunehmen. Dort wird aber gesagt, man könne nur Reisen die über DerTour.de gebucht wurden einsehen. Ich soll mich an Check24 wenden...

Ich habe es daneben jetzt auch nochmal über die Verbraucherzentrale versucht, vielleicht können diese helfen. Daneben haben wir auch erneut bei Check24 angefragt, welcher Restbetrag denn jetzt im April überhaupt abgebucht wird...

Viele Grüße

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
Dort wird aber gesagt, man könne nur Reisen die über DerTour.de gebucht wurden einsehen.

Das die es überhaupt wagen, so einen Schwachsinn einem normal denkenden Menschen zu erzählen ...


Ich würde jetzt mal auf gerichtsfeste Kommunikation umsteigen, die Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten einen schönen Urlaub im korrekten Hotel verbringen (oder ist die Umbuchung noch nicht erfolgt?) und danach auf Schadenersatz klagen.

Und man kann jetzt schon mal in den sozialen Medien mal entsprechend tätig werden, das hilft oft mehr als ein Anwalt ...


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CileyMyrus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Kurzes Update:

Wir haben in der Zwischenzeit mit der Verbraucherzentrale und einem Anwalt gesprochen und jetzt erstmal folgendes an Check24 geschrieben:

"Mit Hinblick auf die von Ihnen per E-Mail beschriebenen technischen Fehler (E-Mail vom XXX) und Fehler in der Buchungkommunikation (E-Mail vom YYY) verweisen wir auf § 651x BGB "Haftung für Buchungsfehler", wonach ein solcher Fehler zu einer Haftung des Reisevermittlers bzw. Veranstalters führt. Daher ist das Vorgehen von Ihnen für uns nicht nachvollziehbar.

Das gebuchte Angebot war das Hotel "Blue Palace Elounda, a Luxury Collection Resort, Crete" zum Preis von X EUR. Die Folge davon war, dass wir parallel nach Buchung ebenfalls einen Flug gebucht haben, der Y gekostet hat. Wir fordern die Gegenseite auf, den Differenzbetrag zur ursprünglichen Hotelrechnung zu erstatten (Umbuchung ohne Mehrkosten). Wenn keine Bereitschaft besteht, den Schaden auszugleichen, nehmen wir unter Vorbehalt das Angebot zur kostenfreien Stornierung an. Wir behalten uns allerdings ausdrücklich vor, weitergehenden Schadensersatz bspw. für inzwischen erhöhte Hotelkosten oder Flüge zu fordern."

Wir haben dies per Post mit Einschreiben und mit Frist Monatsende an Check24 Hotel gesendet, mal abwarten...

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von CileyMyrus):
Wir haben dies per Post mit Einschreiben und mit Frist Monatsende an Check24 Hotel gesendet,

Ich finde es interessant, das man den Reiseveranstalter dabei außen vor lässt.
Haben die das irgendwie begründet?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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