Coronavirus COVID-19 - Reiseveranstalter verweigert vollständige Erstattung

17. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
nclconcern
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Coronavirus COVID-19 - Reiseveranstalter verweigert vollständige Erstattung

Hallo,

wir haben vor ca. 4 Monaten zu viert (unsere Familie) eine Schiffsreise + Flug und Hotels direkt über die Webseite eines deutschen Reiseveranstalter gebucht. Die Reise kostete eine fünfstellige Summe und soll im März losgehen.
Es sollte in die Südsee gehen. Das Schiff gehört zu Norwegian Cruise Line. Der Reiseveranstalter ist nicht Norwegian Cruise Line.
Nunmehr besitzt ein Familienmitglied einen chinesischen Reisepass. Es handelt sich hierbei um eine Doppelte Staatsbürgerschaft (Mama Chinesin; Papa Deutscher).

Gemäß der Webseite von Norwegian Cruise Line darf nunmehr die vierte Person nicht das Schiff betreten. https://www.ncl.com/de/en/travel-alert/coronavirus

Zitat:
Any guest that holds a Chinese, Hong Kong, or Macau passport, will be unable to board any of our ships, regardless of residency.


Wind habe ich davon in den Medien bekommen. Eine offizielle Nachricht von unserem Reiseveranstalter gab es nicht.

Nun muss ich ehrlicherweise sagen, dass die Lust auf diese Kreuzfahrt bei uns merklich nachgelassen hat.
Eine Familientrennung (ein Familien-Mitglied darf nicht mit) werden wir allerdings nicht akzeptieren. Wir möchten also den Gesamtpreis erstattet bekommen. Auf weitergehende Ansprüche verzichten wir gerne.

Wir haben uns nunmehr mit dem deutschen Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt. Dieser meint nun aber, dass wir bei Buchung angegeben hatten, dass alle Reisenden deutsche Staatsbürger seien. Demnach sei eine vollständige Erstattung nicht möglich. Gelogen haben wir bei der Buchung nicht. Alle vier Reisenden haben auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur einer davon hat eine zweite Staatsbürgerschaft.
Beim telefonischen Nachhaken hat man mir tatsächlich erklärt, dass wir gerne zu dritt reisen dürfen. Ein Mehrpreis würde uns dafür nicht berechnet werden (wg. Einzelbelegung einer Kabine).
Na super!

Wenn wir jetzt regulär die Reise stornieren, erhalten wir nur 20% der Gesamtsumme zurück.
Wir verlieren damit fast EUR 12.000.

Was können wir nunmehr machen?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von nclconcern):
Alle vier Reisenden haben auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Nur einer davon hat eine zweite Staatsbürgerschaft.
Zitat (von nclconcern):
Was können wir nunmehr machen?
Was ist das Prolem, wenn die vierte Person nur mit ihrem deutschen Pass eincheckt?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
nclconcern
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

NCL hat klar auf deren Homepage geschrieben, dass Menschen mit einem chinesischem Pass nicht an Bord gelassen werden.
Wer weiss, woher NCL seine Daten zu Passagieren noch so erhält.

Was sollen wir ankreuzen, wenn sie einen Fragebogen bekommt, wo nach dem Vorhandensein eines chinesischen Reisepasses gefragt wird. Oder man verquatscht sich an Bord.

Wir wollen überhaupt nicht mehr NCL verreisen. Zum einen weil wir den Appetit nach Fernreisen verloren haben. Zum zweiten unterstützen wir keine Unternehmen, die einfach mal eine Gruppe von 1,4 Milliarden Menschen von deren Schiffen verbannen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von nclconcern):
Nun muss ich ehrlicherweise sagen, dass die Lust auf diese Kreuzfahrt bei uns merklich nachgelassen hat.
Zitat (von nclconcern):
Zum zweiten unterstützen wir keine Unternehmen,
Dein gutes Recht. Aber wegen dieser sehr persönlichen Meinung bekommt man nicht die kompletten Reisekosten erstattet.
Zitat (von nclconcern):
Was können wir nunmehr machen?
Mamas deutschen Reisepass einpacken...

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich sehe das anders.
Norwegian Cruise Lines kündigt schriftlich an, dass einem Mitglied der Familie der Zugang zum Kreuzfahrtschiftt verweigert werden wird.

Dass ein Reiseveranstalter nunmehr empfiehlt zu lügen, ist nicht statthaft.

Was ich immer Südsee heissen mag -> Das Risiko besteht, dass das eine Familienmitglied am Ausschiffungshafen (in der Südsee) stranden wird.
Ein ganzes Volk von 1,4 Milliarden von Kreuzfahren auszuschließen, ist in meinen Augen auch eine unerlaubte Diskrimierung.
In meinen Augen ist das alles wirksame Gründ efür eine Fristlose Kündigung des gesamten Reisevertrags.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Norwegian Cruise Lines kündigt schriftlich an, dass einem Mitglied der Familie der Zugang zum Kreuzfahrtschiftt verweigert werden wird.

Die kündigen an, das aufrund eines vollkommen dämlichen / willkürlichen Indiz der Zugang verweigert werden soll.
Daher würde ich eine Klage dagegen empfehlen .


Alternativ könnte man auch den passenden Pass verwenden.



Zitat (von vundaal76):
Dass ein Reiseveranstalter nunmehr empfiehlt zu lügen, ist nicht statthaft.

Man lügt ja nicht, man nimmt nur den passenden Pass.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
nclconcern
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

*******erei mit dieser willkürlichen Regelung!

Also meint Ihr, ich solle den Gesamtpreis beim Reiseveranstalter nunmehr einklagen?

Wie gesagt, wir möchten uns nicht ohne weiteres auf das Schiff zu mogeln.

Ich werde in meinem
Leben nie wieder eine Kreuzfahrt mit Norwegian Cruise Line buchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von nclconcern):
Also meint Ihr, ich solle den Gesamtpreis beim Reiseveranstalter nunmehr einklagen?

Nö, die Erfüllung des Vertrages.
Für das andere besteht keine Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dass ein Reiseveranstalter nunmehr empfiehlt zu lügen, ist nicht statthaft.
Zitat (von nclconcern):
Dieser meint nun aber, dass wir bei Buchung angegeben hatten, dass alle Reisenden deutsche Staatsbürger seien.
Das war doch nicht gelogen.
Zitat (von vundaal76):
Ein ganzes Volk von 1,4 Milliarden von Kreuzfahren auszuschließen, ist in meinen Augen auch eine unerlaubte Diskrimierung.
Tja, wenn sich ein Volk von 1,4 Mrd. zum etwa gleichen Zeitpunkt auf Flug-und oder Kreuzfahrtreisen begibt--- kommen auf ALLE noch ganz andere Problem zu. Nicht nur auf Reiseveranstalter...Das wird zum Glück nicht passieren.
Zitat (von nclconcern):
Ich werde in meinem Leben nie wieder eine Kreuzfahrt mit Norwegian Cruise Line buchen.
Dein gutes Recht. Alle anderen Reiseveranstalter oder Kreuzfahrtanbieter werden auch den COVi verfluchen. Trotzdem wird sich keiner hochriskant gegen die Empfehlungen oder Auflagen der WHO usw. stellen.

Die allermeisten Chinesen können so wie die Mama gar nichts dafür.

Evtl. Nebeneffekt: Dieser Hype mit der Kreuzfahrerei zum puren Vergnügen vermindert sich drastisch, allerdings wegen bisher nicht gedachter Ursachen.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16469 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Also meint Ihr, ich solle den Gesamtpreis beim Reiseveranstalter nunmehr einklagen?

Völlig aussichtslos.
Über Rückzahlung kann man sich Gedanken machen, wenn eine Seite den Reisevertrag gekündigt hat.
Bislang hat aber weder der Kunde noch der Reiseveranstalter den Reisevertrag gekündigt.

Wenn der Kunde (bzw. ein Familienmitglied) beim Einchecken einen anderen Ausweis vorzeigt als den bei der Buchung angebenen deutschen Ausweis und dadurch die Kündigung des Reisevertrags provoziert, dürfte die Chance auf Erstattung vom Reiseveranstalter allerdings ziemlich niedrig sein.

Und eine Klage gegen NCL? NCL ist ein Unternehmen, dessen Sitz außerhalb der EU liegt. (Zentrale auf den Bermuda-Inseln, Europa-Niederlassung in Großbritannien). Das kann man gleich vergessen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Trotzdem wird sich keiner hochriskant gegen die Empfehlungen oder Auflagen der WHO usw. stellen.


Die Auflage der WHO ist, keine Personen zu befördern, die chinesische Staatsbürger sind, auch wenn sie in Posemuckel oder Los Angeles leben? Das kann ich mir nur schwer vorstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nclconcern
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben unseren Reiseveranstalter nunmehr schriftlich aufgefordert, uns schriftlich zu bestätigen, dass unser Familienmitglied (doppelte Staatsbürgerin) in jedem Fall an Bord der Norwegian Cruise Line genommen wird.
Dazu setzen wir dem Reiseveranstalter eine Frist von 7 Tagen und werden nach Verstreichen den Reisevertrag außerordentlich kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von nclconcern):
Dazu setzen wir dem Reiseveranstalter eine Frist von 7 Tagen und werden nach Verstreichen den Reisevertrag außerordentlich kündigen.
Können Sie gerne tun, die Kündigung entbehrt trotzdem jeder Grundlage.

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#13
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von nclconcern):
Dazu setzen wir dem Reiseveranstalter eine Frist von 7 Tagen und werden nach Verstreichen den Reisevertrag außerordentlich kündigen.
Können Sie gerne tun, die Kündigung entbehrt trotzdem jeder Grundlage.


Warum?
Wenn der Veranstalter bestætigt, dass die chinesische Reisende nicht mitgenommen wird, dann erfüllen die doch ihre Seite des Vertrages nicht. Warum sollte da keine Kündigung möglich sein?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):

Warum?
Wenn der Veranstalter bestætigt, dass die chinesische Reisende nicht mitgenommen wird, dann erfüllen die doch ihre Seite des Vertrages nicht. Warum sollte da keine Kündigung möglich sein?
Weil der TE bei der Buchung angegeben hat, dass vier deutsche Staatsangehörige die Reise antreten.

-- Editiert von guyfromhamburg am 18.02.2020 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Schalkefan):

Warum?
Wenn der Veranstalter bestætigt, dass die chinesische Reisende nicht mitgenommen wird, dann erfüllen die doch ihre Seite des Vertrages nicht. Warum sollte da keine Kündigung möglich sein?
Weil der TE bei der Buchung angegeben hat, dass vier deutsche Staatsangehörige die Reise antreten.

-- Editiert von guyfromhamburg am 18.02.2020 16:47


Ja und? Das war ja auch richtig. Die Reisende ist ja auch deutsche Staatsangehörige. nur ist sie zufälligerweise auch chinesische Staatsangehörige und aus diesem Grund soll ihr jetzt die mitreise verwehrt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das kann ich mir nur schwer vorstellen.
Ich dachte auch an Interpretationen...
Aber: Allen Gäste im Besitz eines Reisepasses aus China, Hongkong oder Macau wird – unabhängig von deren Wohnsitz – das Betreten unserer Schiffe verwehrt.
https://www.ncl.com/de/de/travel-alert/coronavirus
Zitat (von nclconcern):
Der Reiseveranstalter ist nicht Norwegian Cruise Line.
Bei wem will der TE was einklagen?
Dazu setzen wir dem Reiseveranstalter eine Frist von 7 Tagen

-- Editiert von Anami am 18.02.2020 17:45

-- Editiert von Anami am 18.02.2020 17:47

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
nur ist sie zufälligerweise auch chinesische Staatsangehörige und aus diesem Grund soll ihr jetzt die mitreise verwehrt werden.
Dann soll sie doch ihren deutschen Pass vorlegen. Ist das so schwer?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Bei RCCL ist das Verbot mittlerweile wieder aufgehoben.
https://www.royalcaribbeanblog.com/?page=1
Einfach mal bis zum 10.2 runter scrollen.
Ich denke mal nicht das NCL strengere Regeln hat.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So wie es in dem Artikel steht, ist eine Kündigung doch gar nicht nötig. Die erstatten doch von sich aus den Preis .

Berry

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#20
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Dann soll sie doch ihren deutschen Pass vorlegen. Ist das so schwer?

Den deutschen Pass vorzulegen ist gewiss nicht schwer. Dem Wortlaut der Meldung nach geht es aber nicht darum welcher Pass vorgelegt wird sondern welchen Pass man inne hat. Und selbst wenn die Reisende nur ihren deutschen Pass vorlegt, so ist sie denn noch Besitzerin eines chinesischen Passes und würde unter diese Regelung fallen. (ob NCL diese Information irgendwie erhält, dass die Reisende auch den chinesischen Pass hat, kann ich natürlich nicht beurteilen, würde ich in der heutigen Zeit allerdings auch nicht ausschließen)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Allen Gäste im Besitz eines Reisepasses aus China, Hongkong oder Macau wird – unabhängig von deren Wohnsitz – das Betreten unserer Schiffe verwehrt.
https://www.ncl.com/de/de/travel-alert/coronavirus

Abgesehen davon, das das bescheuert ist und von totaler Inkompetenz zeugt verstößt das auch gegen BGB und AGG - sofern diese anwendbar wären.

Die Lösung ist aber ganz einfach, den Reisepasses aus China lässt man zu Hause und schon ist man nicht mehr im Besitz des Reisepasses aus China...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Reiseveranstalter ist nicht Norwegian Cruise Line.

Zitat:
Bei wem will der TE was einklagen?
Dazu setzen wir dem Reiseveranstalter eine Frist von 7 Tagen


Den Reisepreis klagt der TE natürlich beim Reiseveranstalter ein. Dieser ist der Anspruchsgegner für die vollständige Rückerstattung.
NCL ist nicht der Reiseveranstalter. TE muss sich hier nicht mit NCL herumschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

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